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bis 1231), wurde 1214 von Friedrich II. mit
der Pfalzgrasschaft am Rhein belehnt, mit der
das Kurrecht, die Verwaltung der Reichskleinodien
und die Reichsverwesung verknüpft waren. End-
gültig wurde die Rheinpfalz durch die Heirat
seines Sohnes Otto II., des Erlauchten, mit
Agnes, der Tochter des Pfalzgrafen Heinrich des
Langen, 1227 für das Haus Wittelsbach ge-
wonnen. Nach Ottos II. Tod teilten seine Söhne
1255 den Besitz. Albrecht IV. von München
konnte 1503 die bayrischen Lande von den Alpen
bis zur Donau, vom Lech bis zum Inn wieder
vereinigen. Nachdem 1505 die ober= und nieder-
bayrischen Stände zu einer Landschaft zusammen-
getreten waren, brachte er im Verein mit derselben
die Einführung der Primogenitur und die Fest-
stellung der Unteilbarkeit des Lands (8. Juli 1506)
zustande. Jedoch mußte er die Fürstentümer
Neuburg und Sulzbach an Rupert von der Pfalz
abtreten; sie bildeten bis 1614 die sog. „junge
Pfalz“, blieben bei den Gliedern des rheinpfäl-
zischen Hauses und wurden, seit 1742 neu ver-
bunden, erst 1777 mit Bayern vereinigt.
In der Pfalz hatte sich das Haus der Wittels-
bacher in vielen Asten ausgebreitet. Die Kur-
würde kam 1559 an Friedrich III. von Simmern,
der den Calvinismus zur Herrschaft brachte, und
1685 an die katholische Linie Neuburg, die schon
1742 ausstarb. Ihr Besitz samt der Kurwürde
fiel an Karl Theodor aus der katholischen Linie
Sulzbach, der 1777 Kurfürst von Bayern wurde.
Mit ihm erlosch 1799 auch die Sulzbacher Linie;
Max Joseph von Zweibrücken-Birkenfeld erbte
die Kurpfalz und Bayern.
Im Zeitalter der Reformation war Bayern
eine feste Burg des Katholizismus in Deutschland:
die Herzoge Wilhelm IV., der Standhafte, und
sein Bruder Ludwig leisteten der neuen Lehre kräf-
tigen Widerstand und riefen 1541 die Jesuiten
ins Land. Auch Albrecht V., der Großmütige,
blieb seinem Glauben unerschütterlich treu; ihm
folgte 1579 Wilhelm WV., der die Jesuitenkollegien
zu Altötting, Landshut und Regensburg mit
Gütern ausstattete, aber noch bei Lebzeiten die
Regierung wegen der großen Schuldenlast an
seinen Sohn Maximilian den Großen (1597 bis
1651) abtrat.
Vor dem Dreißigjährigen Krieg sehen wir die
Häupter der wittelsbachischen Hauptlinien an der
Spitze der großen Religionsparteien: Friedrich V.,
Kurfürst von Pfalz-Simmern, ist Führer der
Union, Herzog Maximilian I., der gewaltige
Vorkämpfer für Kirche und Kaiser, das Haupt
der Liga. Er gewann im Westfälischen Frieden
1648 endgültig die 1623 der Pfalz abgesprochene
Kurwürde nebst dem Erztruchseßamt, die ihm
schon 1628 verliehene Oberpfalz nebst der Graf-
schaft Cham und die seit 1607 besetzte Reichsstadt
Donauwörth. So vereinigte er wieder alle alt-
bayrischen Gebiete mit Ausnahme von Neuburg
und Sulzbach. Die pfälzische Linie Simmern er-
Bayern.
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hielt die Unterpfalz zurück, es wurde eine neue,
achte, mit dem Erzschatzmeisteramt ausgestattete
Kurwürde für sie geschaffen und ihr im Fall des
Erlöschens der bayrischen Linie die Nachfolge in
allen Ländern und Würden derselben zugesichert.
Es bestanden also fortan zwei Kurfürstentümer
der Wittelsbacher, Bayern und die verkleinerte
Pfalz. Auf Maximilian I. folgte der friedliche
und sparsame Ferdinand Maria (1651/79),
welcher 1657 der Pfalz ein neues Gesetzbuch und
1672 dem Adel die Fideikommißpragmatik gab.
Unter ihm wurde 1689 der letzte, nur noch schwach
besuchte Landtag abgehalten; dessen Rechte gingen
über auf den ständischen Ausschuß, die „Land-
schaftsverordnung“, die in München tagte und
zunächst nur auf neun Jahre gewählt wurde.
Seit Max II. Emanuel (1679/1726) war
die Politik Bayerns darauf gerichtet, den Besitz-
stand zu vergrößern und einen höheren Rang zu
erlangen. Dieses Streben brachte zunächst unsäg-
liches Unheil über das Land. Max Emanuel
hielt anfänglich treu zum Kaiser, aber im Spa-
nischen Erbfolgekrieg trat er 1702 offen auf
Frankreichs Seite, wurde 1706 geächtet und erst
im Frieden zu Baden 1714 restituiert. Sein
Sohn Karl Albert (1726/45) erhob nach dem
Tod des Kaisers Karl VI. (1740) mit Frank-
reichs Hilfe Erbansprüche auf Osterreich, ließ sich
als König von Böhmen krönen und wurde 1742
als Karl VII. zum deutschen Kaiser gewählt. Die
Osterreicher vertrieben ihn aus Bayern, und erst
sein Sohn Maximilian III. erhielt im Frieden
zu Füssen am 22. April 1745 seine Länder zurück.
Mit ihm starb am 80. Dez. 1777 die Nach-
kommenschaft Kaiser Ludwigs aus, und Karl
Theodor von Pfalz-Sulzbach wurde der erste
Kurfürst von Pfalz-Bayern. Da er neben den
14 Oberämtern der Pfalz auch die Fürstentümer
Neuburg, Jülich und Berg besaß, gebot er über
59 000 dkm. Als Kaiser Joseph II. alte böh-
mische Rechte auf Güter in der Oberpfalz geltend
machte und unter Zustimmung des kinderlosen
Kurfürsten Niederbayern, den besten Teil des
Landes, besetzte, erklärte Friedrich II. von Preußen
dieses Verfahren für ungesetzlich und veranlaßte
den mutmaßlichen Erben, den Herzog Karl von
Zweibrücken = Birkenfeld, zum entschiedensten
Widerspruch. Der Bayrische Erbfolgekrieg wurde
indessen schon 1779 durch den Teschener Frieden
beendet; Osterreich entsagte allen Ansprüchen auf
bayrische Gebietsteile und erhielt als Entschädi-
gung das Innviertel mit Braunau. Ein neuer
Plan Josephs II., Karl Theodor zum König der
österreichischen Niederlande (Burgund) zu erheben
und dafür Bayern in Besitz zu nehmen, scheiterte
abermals an dem Widerstand der Agnaten von
Zweibrücken-Birkenfeld, die an Friedrich II. von
Preußen ihre Stütze fanden (1785 deutscher
Fürstenbund).
Nach dem Tod des kinderlosen Karl Theodor
(16. Febr. 1799) folgte die Linie Pfalz-Zwei-