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brücken-Birkenfeld mit Raximilian IV. (I.)
Joseph, der nun den gesamten altwittels-
bachischen Besitz und die beiden Kurwürden in
seiner Person vereinigte. Er bestätigte durch
Patent vom 16. Febr. 1799 die Rechte des
Landes und der Stände, aber dem Verlangen
nach der Berufung eines allgemeinen Landtags
kam er nicht nach. Im Frieden von Luneville
(9. Febr. 1801) gingen die linksrheinischen
Besitzungen (12 400 qkm mit 690 000 Einw.)
verloren. Dafür erhielt Bayern durch den Reichs-
deputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 reich-
liche Entschädigung: 18 000 qkm mit 900 000
Einwohnern. In diese Zeit fällt die Neugestaltung
des bayrischen Staatswesens durch den Minister
v. Montgelas, welcher mehr als 200 Klöster mit
ihren Gütern und Besitzungen, Kunstschätzen und
Bibliotheken zum Opfer fielen. Der österreichisch-
französische Krieg von 1805 fand Bayern auf
seiten Napoleons; der Preßburger Friede vom
26. Dez. 1805 brachte ihm außer dem Königs-
titel für das zugunsten des Erzherzogs Ferdinand
abgetretene Würzburg (5500 qkm mit 200 000
Einw.) 32000 qkm mit 1028 000 Einwohnern.
Am 1. Jan. 1806 nahm der Kurfürst den Königs-
titel an und erwarb bald darauf die Markgraf-
schaft Ansbach (3750 qkm mit 245000 Einw.)
gegen Verzichtleistung auf das Herzogtum Berg
(3000 qkm mit 2600000 Einw.). Am 17. Juni
trat der König Maximilian I. dem Rheinbund
bei und erhielt durch die Rheinische Konfödera-
tionsakte vom 12. Juli 1806 volle Souveränität
über sein Land und alle in demselben gelegenen
unmittelbaren Reichsstände und Reichsgüter, so
daß er 91000 qkm mit 3231000 Einwohnern
beherrschte; dafür mußte er die Stellung eines
Kontingents von 30 000 Mann übernehmen.
UÜber die Gerechtsame der mediatisierten Fürsten,
Grafen und Herren erließ der König am 19. Mai
1807 eine Deklaration, welche 1815 in der Deut-
schen Bundesakte als Basis und Norm angenom-
men wurde. Im Juni 1807 hob die Regierung
durch ein Steueredikt die alte Landschaft auf,
führte gleiche Abgabenpflicht für alle Untertanen
ein und riß die Steuererhebung eigenmächtig an
sich; ebenso gab sie Städteordnungen und schaffte
die Leibeigenschaft für immer ab. Das aus so
verschiedenen Bevölkerungselementen zusammen-
gesetzte Königreich erhielt nun eine neue Einteilung
in 15 (später 9) Kreise, eine Reihe neuer Ein-
richtungen und am 1. Mai 1808 eine Verfassung
nach französischem Muster, deren Hauptgrundsätze
Gleichheit der Besteuerung und der Rechte, Siche-
rung der Gewissensfreiheit und allgemeine Volks-
vertretung waren; letztere kam freilich nicht zur
Verwirklichung. Der Krieg mit Osterreich 1809
(Wiener Friede 14. Okt.) brachte Bayern neue
Gebietsveränderungen und damit seine größte Aus-
dehnung: 95500 qkm mit 330000 Einwohnern.
Durch den Vertrag von Ried (8. Okt. 1813
sagte sich der König gegen Zusicherung seines Be-
Bayern.
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sitztands und seiner Souveränität vom Rheinbund
los und trat auf die Seite der Verbündeten; zu-
zugleich verstand er sich zu einstweiligen Gebiets-
abtretungen an Osterreich, welches auch sofort
Tirol besetzen ließ. Auf dem Wiener Kongreß
wurde Bayern für Tirol, Salzburg und das Inn-
viertel durch Würzburg, Aschaffenburg und die
Rheinpfalz entschädigt und erhielt seinen jetzigen
Umfang, mit dem es am 8. Juni 1815 dem
Deutschen Bund beitrat. Nach Entlassung des
Grafen v. Montgelas (2. Febr. 1817) erfolgten
tiesgehende Veränderungen in der inneren Ver-
waltung: Organisation des Staatsrats, Bildung
eines Staatsministeriums in fünf Abteilungen,
Einteilung des Landes in acht Kreise mit Reprä-
sentativ= und freier Gemeindeverfassung, Reglung
der kirchlichen Angelegenheiten. Endlich verlieh
der König an seinem Geburtstag (26. Mai) 1818
dem Land eine neue Verfassung, die sich auf
das Zweikammersystem gründete: die erste dieser
Art in einem größeren deutschen Staat. Schon
am 4. Febr. 1819 wurde der erste Landtag er-
öffnet; seine Beratungen verliefen aber, ebenso wie
die der beiden folgenden (1822 und 1825), fast
resultatlos.
Auf Maximilian I. Joseph folgte 1825 der
kunstsinnige König Ludwig I., ein eifriger För-
derer und Beschützer der katholischen Kirche und
ihrer Bestrebungen (Ministerium Abel 1838/47)
zu einer Zeit, wo dieselbe durch kirchenfeindliche
Beamte und Professoren in Wort und Schrift
aufs ärgste angefeindet wurde. Auf politischem
Gebiet folgte nach längerem Schwanken seit 1830
eine der neuen Konstitution ungünstige Richtung.
Der König trat 1833 dem von Preußen begrün-
deten Zollverein bei und widmete sich neben der
Pflege von Kunst und Wissenschaft auch dem Aus-
bau der Verfassung. Leider verscherzte er sich in
den letzten Jahren seiner Regierung das Vertrauen
des Volks, und die daraus entstandenen Unruhen
zwangen ihn, am 20. März 1848 zugunsten seines
Sohns abzudanken; er starb als Privatmann am
29. Febr. 1868 zu Nizza.
Unter Maximilian II. (1848/64) wurden
mancherlei Reformen durchgeführt und auch das
Frankfurter Parlament beschickt. Das ablehnende
Verhalten der Regierung gegen die neue Reichs-
verfassung veranlaßte im Mai 1849 einen Auf-
siand in der Pfalz, den aber preußische Truppen
unter General Hirschfeld schnell unterdrückten. Das
Ministerium v. d. Pfordten (seit 18. April 1849)
trat in der deutschen Frage der preußischen Unions=
politik entschieden entgegen und erstrebte eine Ver-
einigung aller rein deutschen Staaten unter der Füh-
rung Bayerns gegenüber Osterreich und Preußen.
Infolge eines lang andauernden Konflikts mit der
Kammer wurde v. d. Pfordten 1859 durch Schrenk
ersetzt, welcher die Trennung von Justiz und Ad-
ministration durchführte. In der deutschen Frage
) behauptete Bayern seine alte Stellung gegenüber
den Bundesreformplänen Preußens, in der schles-