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Frankreich im Jahr 1865: 7,9, 1866: 8,0, 1870:
6,0, 1871: 7,2, 1872: 9,8, 1873: 8,9, 1874: 8,3.
1875: 8,2, 1880: 6,9, 1881: 8,1, 1882: 7,9, 1883:
8,1, 1886: 7,4, 1889: 7,1, 1893: 7,5, 1897: 7,6,
1904: 7,6; in England (ohne Schottland) im
Jahr 1865: 8,7, 1870: 8,0, 1871: 8,3, 1872: 8.,7.
1873: 8,8, 1874: 8,5, 1875: 8,4, 1879: 7,2, 1880:
7,4, 1881: 7,5, 1882: 7,7, 1886: 7,0, 1889: 7,4.
1893: 7,3, 1897: 7,9, 1904:7,6; in Irland im
Jahr 1865; 5,6, 1866;: 5,4, 1870, 5,3, 1871; 5,4,
1872:; 5,0, 1873: 4,8, 1874: 4,6, 1875: 4,6, 1879:
4,3, 1880; 3,9, 1881: 4,2, 1882: 4,3, 1886: 4,2.
1889: 4,5, 1893: 4,7, 1897: 5,0 (der Vergleich der
Eheschließungsverhältnisse Englands und Irlands
zeigt deutlich, welchen entscheidenden Einfluß auf
der einen Seite die im allgemeinen herrschende Pro-
sperität, auf der andern das bisweilen bis zu eigent-
lichen Hungersnöten gesteigerte wirtschaftliche Elend
in dieser Hinsicht ausüben); in Italien im Jahr
1865: 9,0, 1866; 5,6, 1867: 6,7, 1868: 7,2, 1870:
7,3, 1873: 8,0, 1877: 7,7, 1880: 7,5, 1883: 7,5,
1886: 8,0, 1889: 7,7, 1893: 7,4, 1897: 7,3, 1904:
7,4; in Belgien im Jahr 1865: 7,5, 1870: 6,9,
1875: 7,2, 1880: 7,8, 1885: 6,9, 1890: 7,3, 1895:
7,8, 1896: 8,1. — Nach einem von Rümelin aus
mehreren Millionen mitteleuropäischer Heiraten ge-
zogenen Durchschnitt waren unter je 1000 Ehe-
schließungen 811 erste Ehen für beide Teile, 106
zwischen Witwern und Mädchen, 53 zwischen Jung-
esellen und Witwen und 30 zwischen Witwern und
itwen, wobei Geschiedene nicht besonders gezählt,
sondern den Verwitweten zugerechnet sind.
Es dürfte sich sodann an dieser Stelle auch emp-
fehlen, einen Überblick über die in den verschiedenen
Staaten zu gewissen Zeitpunkten sich ergebenden
Prozentsätze der Ledigen, Verheirateten
und Verwitweten zu geben. Nach Juraschek
(Die Staaten Europas (751907] 108) verteilen sich
je 1000 über 20 Jahre alte männliche bzw. weib-
liche Personen dem Familienstand nach im Jahr
1900 bzw. 1901 folgendermaßen:
Männliche
Weibliche
Personen
Personen
7 *#
2 2
9 z
9 2
H H
142 5
1862
541 11332
Es erhellt aus den vorstehenden Zahlen, daß die
Stärke der einzelnen Familienstandskategorien staa-
tenweise außerordentlich verschieden ist und sich oft
nicht unbeträchtlich in größeren Zeitperioden ändert.
Ihre Schwankungen hängen insbesondere mit den Ge-
burts- und Sterblichkeitsverhältnissen, dem Alters-
aufbau, den Wanderungen, der wirtschaftlichen Lage
und den sozialen Zuständen der Bevölkerung zu-
sammen. Völker mit geringer Geburtenhäufigkeit,
stark besetzten produktiven Altersjahren, überwie-
645
645
616
621
Bevölkerung.
850
gender Auswanderung, gesicherter, günstiger Wirt-
schaftslage werden ebenso wie ein Volk mit starker
Neigung zu frühzeitigen Eheschlüssen viele Verhei-
ratete zählen (Frankreich), während in Staaten mit
entgegengesetzten Zuständen eine relativ geringere
Zahl von Verheirateten vorhanden sein wird. Be-
greiflicherweise heben sich die genannten Ursachen in
ihren Wirkungen oft auf, wie z. B. die Vereinigten
Staaten von Amerika trotz großer Kinderzahl und
Einwanderung eine starke Besetung der Katego-
rie der Verheirateten Kigen. Auf die Zahl der
Verwitweten üben naturgemäß die Sterblichkeit
eines Landes, auf jene der Getrennten und Geschie-
denen die religiöse und staatliche Gesetzgebung wie
die moralischen Anschauungen der Bevölkerung den
größten Einfluß aus. Im Deutschen Reich
war nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1900 über
die Hälfte der Bevölkerung ledig (33520 123 —
59,5% ), etwas mehr als ein Drittel (19592879
— 34,7 %) verheiratet, die übrigen (3254176
— 5,8 %) verwitwet und geschieden. Unter den
Ledigen waren die männlichen Personen (51,0%)
etwas stärker vertreten als die weiblichen (49,0 %).
Dagegen übertraf die Zahl der weiblichen Verwit-
weten und Geschiedenen (74,2 %) die der männ-
lichen (25,8 %) beinahe um das Dreifache. Der
Frauenüberschuß, den die Gesamtbevölkerung auf-
weist, ist also ein überschuß an verwitweten und
geschiedenen, nicht an ledigen Frauen. Die Ehe-
scheidungen haben, nach dem mit Einführung des
B. G. B. ihre Zahl nicht unwesentlich zurückge-
gangen war, seither wieder von Jahr zu Jahr zu-
genommen. Die Zunahme ist wohl daraus zu er-
klären, daß § 1568 dieses Gesetzes (Zerrüttung des
ehelichen Verhältnisses) eine häufigere Anwendung
findet als früher. Rechtskräftige Urteile ergingen auf
im Jahr Ehescheidung zichtigeeit ungalt *
1900 7928 93 18
1901 7964 116 28
1902 9 069 104 42
1903 9933 127 34
1904 10 868 121 50
1905 11147 135 53
Im Durchschnitt der Jahre 1900/04 kamen auf
100 000 Einwohner 15,8 und im Jahr 1905 18,5
Ehescheidungen gegenüber dem Verhältnis von 80,7
Eheschließungen auf je 100 000 Einwohner im Jahr
1905. Wenn auch die religiöse Gesinnung, das na-
türliche Temperament und die Sitten des Landes,
sowie die sozialen und ökonomischen Einrichtungen
und Gesetze, so z. B. das Vorherrschen größerer
Gutskomplexe, welche das Zusammenleben zahl-
reicher Dienstboten beiderlei Geschlechts mit sich
bringen, von wesentlicher Bedeutung für die Ge-
staltung der Moralitätsverhältnisse der verschie-
denen Länder sowie der einzelnen Gegenden in den-
selben sind: von ganz besonderer Wichtigkeit wird
unter allen Umständen die Leichtigkeit sich erweisen,
mit welcher die Ehen geschlossen werden können.
Wo die gesetzlichen Vorschriften die Eheschließungen
nicht erschweren, und wo die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse, der natürliche Reichtum des Landes, sowie
die soziale Ordnung die Massen in genügender
Weise an den Vorteilen und Erfolgen der verschie-
denen Produktionsarten Anteil nehmen lassen, wer-
den diese Umstände immer in hohem Grad zur
Hebung der Moralitätsverhältnisse beitragen.