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gründete, welche 400 Jahre über Dänemark
herrschten. Innere Kriege mit dem mächtigen
Udel, blutige Zwiste der Könige mit ihren Brü-
dern wechselten in den nächsten Jahrhunderten ab
mit erschöpfenden Kämpfen gegen die Slawen in
den südlichen Küstenländern der Ostsee, gegen die
Preußen und Livländer. Zwar mußte Walde-
mar I. d. Gr. (1157/82) dem Kaiser Fried-
rich Barbarossa 1162 den Huldigungseid leisten,
aber bald war er der mächtigste Fürst des Nor-
dens: er eroberte Rügen, herrschte über Jütland
nebst Schleswig, über die Inseln, den südlichen
Teil von Skandinavien und erlangte die Ober-
hoheit über Norwegen. Sein Sohn Kuut VI.
(1182/1201) verweigerte dem Kaiser Friedrich I.
ungestraft die Lehnspflicht, die seitdem nicht mehr
erneuert wurde, bezwang die Herzoge von Pom-
mern und Mecklenburg, eroberte Holstein und
Hamburg und nannte sich König der Dänen und
Slawen. Seinem Sohn Waldemar II., der
Lauenburg gewann, trat Friedrich II. 1215 alle
deutschen Reichslande bis zur Elbe und Elde
förmlich ab. Da ihm Hamburg und Lübeck ge-
horchten, das 1209 angelegte Stralsund die dä-
nische Herrschaft in Mecklenburg, Pommern und
Rügen sicherte und ein Kreuzzug 1219 Estland
hinzufügte, stand Dänemark auf dem Gipfel seiner
Macht. Aber der stolze Bau stürzte nach der
Gefangennahme Waldemars durch den Grafen
Heinrich von Schwerin (1223) und durch den
Tag von Bornhöved (22. Juli 1227) zusammen:
alle Eroberungen gingen, bis auf Rügen, das erst
1325 an Pommern kam, und Estland, wo er
das Bistum Reval stiftete, wieder verloren. Um
so eifriger widmete sich der König von da ab den
innern Angelegenheiten seines Reichs: hatte sein
Vater nach Unterdrückung eines Bauernaufstands
Adel und Klerus dem dritten Stand gegenüber
bevorzugt, so stärkte er Rechte und Macht der
Krone, ließ ein neues Gesetzbuch abfassen und er-
leichterte die Lasten des Volkes.
Seit der Mitte des 13. Jahrh. sank das könig-
liche Ansehen immer mehr und mehr im Kampf
mit Adel und Klerus, während der Bauernstand
in drückende Leibeigenschaft versank und Handel
sowie Industrie vollständig in Abhängigkeit von
der deutschen Hansa gerieten. In Schleswig be-
gründeten die Grafen von Holstein aus dem
Hause Schauenburg eine fast unabhängige Macht,
und die Schweden rissen ein Stück Land nach dem
andern an sich. Nur mit Mühe gelang es
Waldemar IV. Atterdag (1840/75), welcher
die Rechte der Stände in der Kallundborger Hand-
feste bestätigen mußte, das Ansehen der Krone
wiederherzustellen: er verkaufte 1346 Estland dem
Deutschen Orden, brach auf einem Eroberungs-
zug gegen Gotland und Oland die Macht Wisbys
und nahm auch den Titel eines Königs der Goten
Dänemark.
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Friede geschlossen, welcher den Einfluß und die
Macht der Hanseaten noch vergrößerte. In Kopen-
hagen, wo vor dem 15. Jahrh. kein einheimischer
Kaufmann erwähnt wird, wohnten sie zusammen
in der Deutschenstraße; Faktoreien hatten sie
außerdem in Helsingör und Roskilde auf See-
land, in Svendborg auf Fünen und in Flensburg.
Mit Waldemar IV. starb der Mannesstamm
der Ulfinger aus, und seine hochbegabte Tochter
Margareta, die Gemahlin Hakons VIII.
von Norwegen, wurde nach dem Tod ihres Ge-
mahls und ihres einzigen Sohns Olaf 1387
Regentin von Norwegen und Dänemark, ver-
einigte also tatsächlich diese beiden Reiche. Nach-
dem sie durch die Schlacht bei Falköping 1389,
auch Schweden erobert hatte, ließ sie ihren Groß-
neffen Erich von Pommern zum König der drei
skandinavischen Reiche erwählen. 1397 versam-
melte sie die Reichsräte der drei Länder zu Kal-
mar und brachte hier am 20. Juli die Kalmarische
Union zustande, nach welcher für ewige Zeiten
nur ein König über die skandinavischen Reiche
herrschen, Kriege, Verträge mit dem Ausland
u. a. gemeinsam sein, die Länder aber ihre eigenen
Rechte und Gesetze behalten sollten. So war
zum drittenmal eine große nordische Macht be-
gründet; aber sie erwies sich bei der Ohnmacht
der Könige nicht dauerhafter als das Werk Knuts
und Waldemars. Schweden wählte schon 1435
einen eigenen Reichsverweser, und Graf Adolf
von Holstein behauptete sich gegen die Angriffe
Erichs (seit 1412), der den Hansestädten vergeb-
lich ihre Privilegien zu entreißen suchte. Als sich
der übermächtige Adel gegen den alternden König
erhob, flüchtete er 1439 nach Gotland, wo er
1459 starb. Mit seinem Neffen und Nachfolger,
Christoph von Bayern, der 1440 dem Grafen
Adolf von Holstein Schleswig als Fahnenlehen
übertrug und seine Residenz von Roskilde nach
Kopenhagen verlegte, erlosch 1448 das Haus der
Ulfinger, und die Kalmarische Union brach zu-
sammen: die Schweden wählten einen eingebornen
König, und in Dänemark kam mit Christian I.,
einem gebornen Fürsten von Oldenburg und
Delmenhorst, das oldenburgische Haus auf
den Thron. Christian mußte in einer Wahlhand-
feste dem adligen Reichsrat die freie Königswahl
zusichern und versprechen, ohne dessen Zustimmung
keine Steuern aufzuerlegen, keine Güter und
Amter an Ausländer zu vergeben u. a. 1450
wurde er zum König von Norwegen und 1460.
auch in Schleswig-Holstein zum Landesherrn er-
wählt; jedoch sollten nach der Wahlkapitulation
Schleswig und Holstein nie mit Dänemark ver-
einigt werden und „auf ewig ungeteilt“ zusammen-
gehören. Vergeblich bemühten sich Christian und
seine Nachfolger, Schweden wieder dauernd mit
Dänemark zu verbinden; unter seinem Enkel Chri-
an. Bald aber ereilte ihn die Rache der Hansa: 6 stian II. (1513/23) wurde es selbständig, und nur
Kopenhagen wurde zweimal geplündert und in
Norwegen mit seinen Nebenländern, den Färbern
des Königs Abwesenheit mit den Ständen ein und Island, blieben mit Dänemark vereinigt.