Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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getroffen, um die Rechte der ungünstig gestellten 
Kätner zu sichern. Trotz der ausgedehnten Moor- 
und Heidegegenden — in deren Kultur der Staat 
und eine große Anzahl landwirtschaftlicher Vereine 
wetteifern — und der Flugsandstrecken entfallen 
im eigentlichen Dänemark (Island und die Färber 
sind unfruchtbar) 80 % des Areals auf den 
produktiven Boden, wobei die Acker und wenigen 
Gärten mit 34, die Wiesen und Weiden mit 41 
und die Waldungen mit 5 % beteiligt sind. 
Bei diesem Verhältnis erklärt sich, daß beinahe 
die Hälfte der Bevölkerung unmittelbar vom land- 
wirtschaftlichen Betrieb lebt. Das fruchtbarste 
Gebiet ist Falster, am wenigsten ertragreich Jüt- 
land, wo der sandige Boden, ebenso wie auf Fünen, 
für Buchweizen günstiger ist als für Getreide. 
Sonst ist das Land reich an Getreide, Kartoffeln, 
Erbsen und Bohnen; Gegenstand bedeutender 
Ausfuhr sind jederzeit Gerste und Hafer, in guten 
Jahren auch Weizen und Roggen. Es werden im 
Durchschnitt geerntet 1,68 Mill. hl Weizen, 
5,5 Mill. hl Roggen, 7,47 Mill. hl Gerste, 
10 Mill. hl Hafer. 
Holz muß eingeführt werden. Die Färber pro- 
duzieren bloß Kartoffeln, Rüben und etwas Gerste. 
In Island kann das Getreide wegen der Unbe- 
ständigkeit und Feuchtigkeit des Klimas nicht ge- 
deihen und nur der Strandhafer zur Reife 
kommen. 
Die Viehzucht, unterstützt durch das aus- 
gedehnte Grasland, ist sehr blühend und liefert 
in ihren Produkten (Vieh aller Art, Butter, Häute 
und Schafwolle) die wertvollsten Gegenstände der 
Ausfuhr. Auf den Färöern und in Island sind 
Haupterwerbszweige die Schafzucht, die Seefischerei 
und der Vogelfang; in Island auch die Renntier- 
zucht. — Bergwerke und Salinen fehlen gänz- 
lich; doch finden sich an verschiedenen Orten Kohlen 
und Torf. 
Die Industrie ernährt in Dänemark 21 % 
der Bevölkerung, genügt aber in ihren Pro- 
dukten den einheimischen Bedürfnissen nicht. Mit 
dem Jahr 1862 trat allgemeine Gewerbefrei- ## 
heit ein, nach welcher die Zünfte als freiwillige 
Vereine fortbestehen können, ohne aber eine der 
früheren Zunftgerechtsamen in Anspruch nehmen 
zu dürfen. Seitdem sind bedeutende Fortschritte 
gemacht worden, und besonders der Schiffsbau, die 
Tonwarenindustrie (Porzellan, Fayence und 
Terrakotten in Kopenhagen, letztere auch in Rönne 
auf Bornholm), die Mehlerzeugung, die Rüben- 
zuckerindustrie (6 Fabriken), die Tuchweberei, die 
Möbelindustrie, die Gerberei und Verfertigung 
von Handschuhen haben einen bemerkenswerten 
Aufschwung genommen. Auf den Färöern und 
in Island findet man lediglich Hausindustrie. 
In die Bahn der sozialen Gesetzgebung 
(Arbeiterschutz) lenkte Dänemark im Jahr 1873 mit 
dem Fabrikgesetz ein. Nach längerer Pause folgte 
1889 das Gesetz zur Verhütung von Unfällen bei 
maschinellem Betrieb. 1891 wurden die Bestim- 
Dänemark. 
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mungen über die bereits 1876 angebahnte Sonn- 
tagsruhe in Geschäften und Fabriken ausgedehnt. 
Auf dem Gebiet der sozialen Versicherung besitzt 
Dänemark seit 1892 ein Krankenkassengesetz, 
welches eine staatliche Beihilfe für die Kassen nor- 
miert. Die Vorteile der Kassen kommen auch den 
nächsten Angehörigen der Mitglieder (den Kindern) 
zugut. — Nach dem Altersversorgungsgesetz 
von 1891 hat jede arwe Person über 60 Jahre, 
die in den letzten zehn Jahren keine Armenunter- 
stützung erhalten hat, Anspruch auf Unterhalt, 
welcher von der betreffenden Gemeinde und dem 
Staat — von letzterem höchstens bis zur Hälfte 
und zum Gesamtbetrag von 2 Mill. Kronen — 
bestritten wird. Ein Unfallversicherungs- 
gesetz für die Industrie besteht seit 1898 und 
kommt allen bei derselben Beteiligten mit einem 
Einkommen bis zu 2400 Kronen zugut. 
Der dänische Handel hat sich auf freihänd- 
lerischen Grundsätzen (Zollgesetze von 1797 und 
Aufhebung aller Ausfuhrzölle am 4. Juli 1863) 
entwickelt, die heute noch maßgebend sind, obwohl 
eine starke Strömung zugunsten der Schutzzölle 
vorhanden ist. Der Gesamtwert des Handels- 
verkehrs, der fast ausschließlich durch Kopenhagen 
vermittelt wird, betrug 1905 622 526 Kronen 
in der Ein= und 533548 Kronen in der Ausfuhr. 
Davon im einzelnen in Einfuhr an Getreide 
(in Tausenden Kronen) 72077, Olkuchen 41918, 
Butter 9234, Holz, Holzwaren 20 249, Metall- 
waren 24336, Steinkohlen 31261, Wollgewebe 
21 468; in Ausfuhr: Butter 155 586, Fleisch 
94829, Tiere 47041, Eier 24775, Häute 
12202. 
Die Hauptverkehrsländer waren an der Ein- 
und Ausfuhr in folgender Weise beteiligt (in 
Tausenden Kronen): 
  
  
  
  
  
Verkehrsländer Einfuhr Ausfuhr 
Großbritannen 100 142 279 943 
Deutschlaunnd 207 336 128 054 
Schwmeden 58 989 41 573 
Norwegeen 9899 15 447 
Rußland 64 34 29 788 
Hollnd 16 395 486 
elggien 9682 1 647 
Färber und Islaadd 4 753 4732 
Frankreiggg 14239 1 611 
Grönladnd 936 420 
Vereinigte Staaten 100 118 20 630 
Dänische Antillen 2 24 
Andere Lnder 36 775 8893 
Summa 623 666 53328 
  
Unter den Geldinstituten ist die National- 
bank in Kopenhagen mit einem Aktienkapital von 
27 Mill. Kronen und 4 Filialen allein zur Aus- 
gabe von Noten berechtigt; neben ihr bestehen 33 
andere Aktienbanken (darunter eine Hypotheken- 
und Wechselbank) und 12 Kreditvereine. 
Der Schiffsverkehr war 1905 (in eng- 
lischen Registertonnen) folgender (s. Tabelle auf 
Sp. 1175/76). 
Die Handelsflotte zählte am 1. Jan. 1906 
3126 Segelschiffe mit 130090 R.-T. und 572 
 
	        
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