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Die durchschnittliche Einnahme für ein Per-
onenkilometer beträgt in Deutschland bei normal-
spurigen Bahnen 2,6 Pfennig. Es werden durch-
chnittlich nur etwa 25 % der Plätze ausgenutzt.
Zu den angegebenen Fahrpreisen tritt noch eine
in die Reichskasse fließende Fahrkartensteuer. Da
deren Abschaffung oder Abänderung in sichere
Aussicht genommen ist, unterbleibt die Angabe
der Einzelheiten. Freigepäck wird in Deutsch-
land nicht mehr gewährt. Die Höhe des Gepäck-
tarifs bestimmt sich nach den Entfernungen und
Gewichtsstufen, deren es acht gibt. Die achte Stufe
umfaßt Gepäckstücke von 176 bis 200 kg. Für
schwereres Gepäck, das auf eine Fahrkarte auf-
gegeben wird, kommen dieselben Sätze mit der
Maßgabe zur Anwendung, daß das 200 kg über-
steigende Gewicht doppelt zu rechnen ist. Die
früher — seit Anfang der 1850er Jahre — all-
gemein üblichen Rückfahrkarten mit (der innern
Berechtigung entbehrender) Preisermäßigung sind
in Wegfall gekommen; desgleichen die Kilometer-
hefte, die seinerzeit in Baden bestanden und dort
sehr beliebt waren. Preisermäßigungen werden
noch gewährt für Monatskarten, Schülerkarten,
Sonntagskarten und Gesellschaften. Ein beson-
derer Tarif von 1 Pfennig pro Personenkilo-
meter besteht für Militärpersonen; derselbe gilt
auch für Militärwaisenkinder und die Insassen
der Militärerziehungsinstitute. Ebenso haben die
Kolonialeisenbahnen besondere Tarife; dieselben
sind abgedruckt im Kolonial-Handels-Adreßbuch
1908 (S. 200 ff), herausgegeben vom Kolonial=
wirtschaftlichen Komitee in Berlin. Besonderer
Beliebtheit erfreuen sich die in der Schweiz und in
Belgien bestehenden Generalabonnements, die
früher auch in Württemberg existierten. — Zu
seiner Legitimation erhält der Reisende eine
Fahrkarte. Die zuerst in Deutschland ge-
bräuchlichen Fahrtausweise, damals Fahrzettel
genannt, schlossen sich an die Passagierzettel der
Post an. Ende der 1840er Jahre wurde an
Stelle des Zettelbillets das englische (Edmonson=
sche) Billetsystem (oblonge steife Kärtchen) auf den
deutschen Bahnen eingeführt; es ist jetzt noch im
Gebrauch. Die Herstellungskosten dieser Karten
belaufen sich bei Bahnen von etwa 2000 km auf
stark 50 000 M jährlich.
In Österreich gilt auf den Staatsbahnen
ein Zonenstaffeltarif. Er ist Zonentarif inso-
fern, als je 10 km bis zur Höchstentfernung von
1100 km als Einheit angenommen werden, und
Staffeltarif insofern, als die Einheitssätze mit
steigender Entfernung fallen. Sie betragen für
die verschiedenen Klassen der Personenzüge ein-
schließlich der Fahrkartensteuer:
in Hellern
I. I II· Im.
8.40i5,04·2,80
8,17o,4,81s«2,576
7,84448."
fürjedeklcmbislsokm...
„ „ „ über 150 bis 300 km
, 00
6001511
7.392 4.032 1.792
Eisenbahnen.
1556
Die Schnellzugspreise ergeben sich durch folgende
Zuschläge: I. Kl. 3,12 Heller, II. Kl. 2,24 H., III.
Kl. 1,36 H. für jedes km.
Beispielsweise betragen die Preise einschließlich
Fahrkartensteuer in Kronen:
Schnellzug Personenzug
J. n. J .
für 100 kt3mI 11.70 730 3.900% 8.4140 5.10 2,0
„ 150, 17,701100. 5,202 600 760 4
„ 300,35, 10 21,6011,30 , 10
„ 600 „ 68,50 41,60 21.508,40 28.20 1480
„ 1000 „ 110,70 66,20 32,90) 79,00 44,40 22,00
Gepäck: auf je 10 kg für jedes km bis 300 km
0,4 Heller, für jedes km über 300 km 0,3 H., min-
destens 20 Heller. Kein Freigepäck; Handgepäck
jedoch gestattet.
Der Zonentarif der ungarischen Staats-
bahn unterscheidet zwischen dem aus drei (früher
zwei) Zonen bestehenden Nachbarverkehr und dem
Fernverkehr, der 16 (früher 14) Zonen hat. Zu
beachten ist, daß Fahrkarten über die Budapester
Bahnhöfe hinaus nicht ausgegeben werden, daß
vielmehr von Budapest ab neue Fahrkarten zu
lösen sind. Der Fahrpreis beträgt in Kronen
(einschließlich Fahrkartensteuer):
I Schnellzug Personenzug
I. u. u.. u. in.
a) für den Nachbarverkehr
—— 1
Zone 1 (1—10 km) Für Schnelh Kior 0,60 0300.20
l"? 1—15. Srd di Zon o s 044 0
3 (16—.0 . Nernperle) -*-
b) für den Fernverkehr
Zone 1 021— 27 km) 1,80 1,20 0.701 150 1,00 0.60
2 (28— 40 „) 3.000 2.00 1204% 1.600 100
3 (41. 55 ..) 4.50 3.00 1,6003.00 2, 40.
4 50— 10 „) 6.00 4.00 2104.80 3.20, 200
5 011—85 .)# n50 5.00 3.00600 400
6 (86—100 ) 9.00 6.00 3.620 4-0 300
J7 (lol 15 #.) 10.50 700 420% 50 3.50
8 (lle— 130 „ ) 12.00 800 4.830.60 6,40 4,00
9 131—145 . ) 13.50 9.00 5.40% 0 720 50
10 (146—160 „ ) 15.00 10,00 6.0012,00 8.60 5,00
11 (161—175 „ ) 16.50 11,00 6.0013.20 8,80 5.50
12 (176—200 , ) 18.00 12.00 7,20 HI4.10 9.60 .00
13 (201—2253 . ) 2.00 1400 S.60 H 20 10.30, 70
11 226—300 ) 24200 16.00 10.00 Bs.00 1200% 8.00
15 (301—400 „) 27,00 18.00 11,00 21,00 1400 9,00
16 (401 und mehr I I I
km)....«30,0020,0012,0024,00116,00,1o,00
Es gibt kein Freigepäck. Reisegepäck kostet für
je 10 kg bis 50 km 10 Heller, bis 100 km 20 H.,
bis 200 km 40 H., bis 300 km 60 H., bis 450 km
80 H., bis 600 km 100 H., über 600 km 120 H. —
Die Gebühr wird für 50 kg erhoben.
Der seinerzeit von Perrot in seiner Schrift
„Die Anwendung des Pennyportosystems auf den
Eisenbahntarif“ empfohlene Tarif, der im Per-
sonenverkehr nur einen einheitlichen Satz für alle
Entfernungen von 6 M (I. Klasse), 1 /(II. Klasse)
und 0,50 M (III. Klasse) und im Güterverkehr
ähnlich wie bei der Paketbeförderung durch die
Post nur einige Zonen (bis 20 Meilen, 20—50
Meilen und über 50 Meilen) haben wollte, ist bis
jetzt noch nirgends eingeführt worden und hat
auch keine Aussicht, verwirklicht zu werden.