Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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Die durchschnittliche Einnahme für ein Per- 
onenkilometer beträgt in Deutschland bei normal- 
spurigen Bahnen 2,6 Pfennig. Es werden durch- 
chnittlich nur etwa 25 % der Plätze ausgenutzt. 
Zu den angegebenen Fahrpreisen tritt noch eine 
in die Reichskasse fließende Fahrkartensteuer. Da 
deren Abschaffung oder Abänderung in sichere 
Aussicht genommen ist, unterbleibt die Angabe 
der Einzelheiten. Freigepäck wird in Deutsch- 
land nicht mehr gewährt. Die Höhe des Gepäck- 
tarifs bestimmt sich nach den Entfernungen und 
Gewichtsstufen, deren es acht gibt. Die achte Stufe 
umfaßt Gepäckstücke von 176 bis 200 kg. Für 
schwereres Gepäck, das auf eine Fahrkarte auf- 
gegeben wird, kommen dieselben Sätze mit der 
Maßgabe zur Anwendung, daß das 200 kg über- 
steigende Gewicht doppelt zu rechnen ist. Die 
früher — seit Anfang der 1850er Jahre — all- 
gemein üblichen Rückfahrkarten mit (der innern 
Berechtigung entbehrender) Preisermäßigung sind 
in Wegfall gekommen; desgleichen die Kilometer- 
hefte, die seinerzeit in Baden bestanden und dort 
sehr beliebt waren. Preisermäßigungen werden 
noch gewährt für Monatskarten, Schülerkarten, 
Sonntagskarten und Gesellschaften. Ein beson- 
derer Tarif von 1 Pfennig pro Personenkilo- 
meter besteht für Militärpersonen; derselbe gilt 
auch für Militärwaisenkinder und die Insassen 
der Militärerziehungsinstitute. Ebenso haben die 
Kolonialeisenbahnen besondere Tarife; dieselben 
sind abgedruckt im Kolonial-Handels-Adreßbuch 
1908 (S. 200 ff), herausgegeben vom Kolonial= 
wirtschaftlichen Komitee in Berlin. Besonderer 
Beliebtheit erfreuen sich die in der Schweiz und in 
Belgien bestehenden Generalabonnements, die 
früher auch in Württemberg existierten. — Zu 
seiner Legitimation erhält der Reisende eine 
Fahrkarte. Die zuerst in Deutschland ge- 
bräuchlichen Fahrtausweise, damals Fahrzettel 
genannt, schlossen sich an die Passagierzettel der 
Post an. Ende der 1840er Jahre wurde an 
Stelle des Zettelbillets das englische (Edmonson= 
sche) Billetsystem (oblonge steife Kärtchen) auf den 
deutschen Bahnen eingeführt; es ist jetzt noch im 
Gebrauch. Die Herstellungskosten dieser Karten 
belaufen sich bei Bahnen von etwa 2000 km auf 
stark 50 000 M jährlich. 
In Österreich gilt auf den Staatsbahnen 
ein Zonenstaffeltarif. Er ist Zonentarif inso- 
fern, als je 10 km bis zur Höchstentfernung von 
1100 km als Einheit angenommen werden, und 
Staffeltarif insofern, als die Einheitssätze mit 
steigender Entfernung fallen. Sie betragen für 
die verschiedenen Klassen der Personenzüge ein- 
schließlich der Fahrkartensteuer: 
  
  
in Hellern 
I. I II· Im. 
8.40i5,04·2,80 
8,17o,4,81s«2,576 
7,84448." 
  
fürjedeklcmbislsokm... 
„ „ „ über 150 bis 300 km 
, 00 
6001511 
  
7.392 4.032 1.792 
Eisenbahnen. 
  
1556 
Die Schnellzugspreise ergeben sich durch folgende 
Zuschläge: I. Kl. 3,12 Heller, II. Kl. 2,24 H., III. 
Kl. 1,36 H. für jedes km. 
Beispielsweise betragen die Preise einschließlich 
Fahrkartensteuer in Kronen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Schnellzug Personenzug 
J. n. J . 
für 100 kt3mI 11.70 730 3.900% 8.4140 5.10 2,0 
„ 150, 17,701100. 5,202 600 760 4 
„ 300,35, 10 21,6011,30 , 10 
„ 600 „ 68,50 41,60 21.508,40 28.20 1480 
„ 1000 „ 110,70 66,20 32,90) 79,00 44,40 22,00 
Gepäck: auf je 10 kg für jedes km bis 300 km 
0,4 Heller, für jedes km über 300 km 0,3 H., min- 
destens 20 Heller. Kein Freigepäck; Handgepäck 
jedoch gestattet. 
Der Zonentarif der ungarischen Staats- 
bahn unterscheidet zwischen dem aus drei (früher 
zwei) Zonen bestehenden Nachbarverkehr und dem 
Fernverkehr, der 16 (früher 14) Zonen hat. Zu 
beachten ist, daß Fahrkarten über die Budapester 
Bahnhöfe hinaus nicht ausgegeben werden, daß 
vielmehr von Budapest ab neue Fahrkarten zu 
lösen sind. Der Fahrpreis beträgt in Kronen 
(einschließlich Fahrkartensteuer): 
  
  
  
  
  
  
I Schnellzug Personenzug 
I. u. u.. u. in. 
a) für den Nachbarverkehr 
—— 1 
Zone 1 (1—10 km) Für Schnelh Kior 0,60 0300.20 
l"? 1—15. Srd di Zon o s 044 0 
3 (16—.0 . Nernperle) -*- 
b) für den Fernverkehr 
Zone 1 021— 27 km) 1,80 1,20 0.701 150 1,00 0.60 
2 (28— 40 „) 3.000 2.00 1204% 1.600 100 
3 (41. 55 ..) 4.50 3.00 1,6003.00 2, 40. 
4 50— 10 „) 6.00 4.00 2104.80 3.20, 200 
5 011—85 .)# n50 5.00 3.00600 400 
6 (86—100 ) 9.00 6.00 3.620 4-0 300 
J7 (lol 15 #.) 10.50 700 420% 50 3.50 
8 (lle— 130 „ ) 12.00 800 4.830.60 6,40 4,00 
9 131—145 . ) 13.50 9.00 5.40% 0 720 50 
10 (146—160 „ ) 15.00 10,00 6.0012,00 8.60 5,00 
11 (161—175 „ ) 16.50 11,00 6.0013.20 8,80 5.50 
12 (176—200 , ) 18.00 12.00 7,20 HI4.10 9.60 .00 
13 (201—2253 . ) 2.00 1400 S.60 H 20 10.30, 70 
11 226—300 ) 24200 16.00 10.00 Bs.00 1200% 8.00 
15 (301—400 „) 27,00 18.00 11,00 21,00 1400 9,00 
16 (401 und mehr I I I 
km)....«30,0020,0012,0024,00116,00,1o,00 
  
Es gibt kein Freigepäck. Reisegepäck kostet für 
je 10 kg bis 50 km 10 Heller, bis 100 km 20 H., 
bis 200 km 40 H., bis 300 km 60 H., bis 450 km 
80 H., bis 600 km 100 H., über 600 km 120 H. — 
Die Gebühr wird für 50 kg erhoben. 
Der seinerzeit von Perrot in seiner Schrift 
„Die Anwendung des Pennyportosystems auf den 
Eisenbahntarif“ empfohlene Tarif, der im Per- 
sonenverkehr nur einen einheitlichen Satz für alle 
Entfernungen von 6 M (I. Klasse), 1 /(II. Klasse) 
und 0,50 M (III. Klasse) und im Güterverkehr 
ähnlich wie bei der Paketbeförderung durch die 
Post nur einige Zonen (bis 20 Meilen, 20—50 
Meilen und über 50 Meilen) haben wollte, ist bis 
jetzt noch nirgends eingeführt worden und hat 
auch keine Aussicht, verwirklicht zu werden.
	        
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