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Kolonisation, innere.
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zu gründende Stellen tatsächlich unmöglich. Die und 568 Bauern= und 76 Arbeiterstellen be-
Landbank wurde mit einem Aktienkapital von gründet.
5 Mill. AM gegründet. Jetzt arbeitet sie mit 15
I
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Ohne Generalkommission hat sie bis 1902 rund
900 Ansiedler auf 13 000 ha angesetzt. Bald ge-
wann der allgemeine Güterhandel überragende Be-
deutung, der Kauf großer Komplexe, der Verkauf
auch in Form verkleinerter Großbetriebe etwa nach
Abstoßung von Außenschlägen und Abholzung von
Wäldern.
Von der Landbank wurden bis 1905 150000 ha
Land erworben, 137 000 ha verkauft, davon
105 000 ha in Form von 311 selbständigen Vor-
werken und Restgütern, 6000 ha zur Vergrößerung
von 1268 bestehenden Wirtschaften; aus 26 000 ha
wurden 1799 selbständige neue Bauernstellen ge-
gründet. Da die Gesellschaft die Festlegung großer
Resthypotheken vermeiden wollte, nahm sie später
Staatskredit in Anspruch. 1903/05 wurden 870
Ansiedlerstellen mit 13 000 ha begründet, fast aus-
schließlich in der Form des Rentenguts unter Ver-
mittlung der Generalkommission. An Dividende
zahlte die Bank meist 7%.
Neben der großkapitalistischen Landbank sind
einige gemeinnützige Kolonisationsgesell-
schaften gegründet worden. Der Gedanke ist zu-
erst von den Professoren Sering, Sohnrey u. a. in
der Deutschen Ansiedlungsgesellschaft
verwirklicht worden. Wegen des Mangels an Geld-
mitteln war aber der praktische Erfolg gering. Der
Gedanke wurdedann aufgegriffen und in der Praxis
glücklich durchgeführt durch die Pommersche
Ansiedlungsgesellschaft (G. m. b. H.).
1903 von einer Anzahl größerer Landwirte ins
Leben gerusen, will sie der geschäftsmäßigen
Ausnutzung des Siedlungswesens entgegenwirken.
Die Verzinsung der Anteile geschieht bis 5%.
Die Gesellschaft erhält regelmäßig nur die von
der Generalkommission festgesetzte Gebühr für ihre
Arbeit und ihr Risiko. Von den Vorstandsmu-
gliedern wird die Arbeit ohne Entschädigung ge-
leistet, die Aufsichtsratsmitglieder beziehen keine
Tantieme.
Hier ist eine enge Verbindung mit der General-
kommission vorhanden. Diese Art der Geschäfts-
führung kann als die theoretisch beste Form für
Besiedlungsgeschäfte angesehen werden. Die Be-
weglichkeit der Geschäftsführung ist größer als bei
rein staatlichen Unternehmen, dennoch wird der
gemeinnützige Charakter gewahrt. 2 Mill. sind
getreten, so für Ostpreußen die Ostpreußische
Landgesellschaft (G.m. b. H.), in Hannover
die Gemeinnützige Ansiedlungsgesell-
schaft, in Schleswig-Holstein wird eine Gemein-
nützige Kolonisationsgesellschaft gebildet. Die Ost-
preußische Landgesellschaft, ursprünglich mit einem
Stammkapital von 1,8 Mill. M durch Staat,
Landbank und Provinzialgenossenschaftskasse ins
Leben gerufen, ist am 1. April 1909 reorganisiert
worden. Jetzt gehören ihr außer dem Staat, der
Provinz, den ländlichen Genossenschaften, der
Landwirtschaftskammer noch die meisten Kreise der
Provinz an. Das Stammkapital beträgt 7 Mill. M.
In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit hat sie sich
speziell mit der Bauernansiedlung befaßt, während
sie fernerhin auch besonders die Arbeiteransiedlung
betreiben will.
Vom März 1906 bis Okt. 1908 hatte die Ge-
sellschaft 24 Güter oder Teile von solchen mit Hilfe
der Generalkommission aufgeteilt; die Aufteilungs-
fläche betrug rund 9000 ha, die ausgelegten Stellen
513, darunter 207 unter 2½ ha, die als unselb-
ständig und als Arbeiter oder Handwerkerstellen
anzusehen sind.
2. Mecklenburg. Außer in Preußen hat
man nur auf den Domanialländereien in Mecklen-
burg eine Kolonisation größeren Stils schon seit
1846 betrieben; das Ziel war hier besonders die
Auslegung von Häuslereien, d. h. Arbeiterstellen;
man gab einen Bauplatz und Gartenland in
Größe von 0,184 ha und schuf so etwa 10 000
Häuslereien. Die Inhaber waren auf Außenarbeit
angewiesen, meist wird die Wirtschaft von der Frau
besorgt; durch Anteile an Gemeindeländereien
wird es den Häuslern ermöglicht, eine Kuh und
Kleinvieh zu halten, so daß sie eine gesunde Unter-
lage ihrer Existenz finden, da für Arbeitsgelegen-
heit durchweg genügend gesorgt ist. Neben dieser
hochstehenden Arbeiterklasse wurden noch Büd-
nereien, Stellen von etwa 1 bis 7 ha, begründet,
die jedoch wegen der unzweckmäßigen Größe und
wegen des häufig zugeteilten schlechten Landes
weniger glückliche Gründungen zu sein scheinen;
ihre Zahl beträgt etwa 8000. Im Ritterschafts-
gebiet sollte ein den preußischen Rentengutsgesetzen
nachgebildetes Gesetz vom 24. Mai 1898 Erfolge
wie die obengenannten zeitigen, doch hat man von
als Staatskredit für Pommern und Ostpreußen
für den Ankauf von Gütern und Bestreitung der
land war der hochverschuldete Grundadel sowie
Folgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Haupt-
sächlich werden diese Mittel zu Anzahlungen ver-
wandt, Rückzahlung geschieht in Rentenbriefen.
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In Verbindung mit dem Seehandlungskredit
konnten genügend Mittel flüssig gemacht werden,
so daß die Besiedlungstätigkeit der Pommerschen
Ansiedlungsgesellschaft ausgedehnt werden konnte.
Sie hat von 1903 bis Nov. 1906 rund 14000 ha
der Wirkung des Gesetzes wenig gehört.
3. Außerdeutsche Länder. In Ruß-
das Bestreben nach Vergrößerung der den Bauern
bei ihrer Befreiung in ungenügender Ausdehnung
überwiesenen Landfläche die Veranlassung, daß
im Jahre 1882 eine unter dem Finanzminister
stehende Bauernbank geschaffen wurde. Die un-
günstigen Erfahrungen bei der reinen Kreditver-
mittlung führten, ebenso wie in Preußen, dazu,