Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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Kolonisation, innere. 
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zu gründende Stellen tatsächlich unmöglich. Die und 568 Bauern= und 76 Arbeiterstellen be- 
Landbank wurde mit einem Aktienkapital von gründet. 
5 Mill. AM gegründet. Jetzt arbeitet sie mit 15 
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Ohne Generalkommission hat sie bis 1902 rund 
900 Ansiedler auf 13 000 ha angesetzt. Bald ge- 
wann der allgemeine Güterhandel überragende Be- 
deutung, der Kauf großer Komplexe, der Verkauf 
auch in Form verkleinerter Großbetriebe etwa nach 
Abstoßung von Außenschlägen und Abholzung von 
Wäldern. 
Von der Landbank wurden bis 1905 150000 ha 
Land erworben, 137 000 ha verkauft, davon 
105 000 ha in Form von 311 selbständigen Vor- 
werken und Restgütern, 6000 ha zur Vergrößerung 
von 1268 bestehenden Wirtschaften; aus 26 000 ha 
wurden 1799 selbständige neue Bauernstellen ge- 
gründet. Da die Gesellschaft die Festlegung großer 
Resthypotheken vermeiden wollte, nahm sie später 
Staatskredit in Anspruch. 1903/05 wurden 870 
Ansiedlerstellen mit 13 000 ha begründet, fast aus- 
schließlich in der Form des Rentenguts unter Ver- 
mittlung der Generalkommission. An Dividende 
zahlte die Bank meist 7%. 
Neben der großkapitalistischen Landbank sind 
einige gemeinnützige Kolonisationsgesell- 
schaften gegründet worden. Der Gedanke ist zu- 
erst von den Professoren Sering, Sohnrey u. a. in 
der Deutschen Ansiedlungsgesellschaft 
verwirklicht worden. Wegen des Mangels an Geld- 
mitteln war aber der praktische Erfolg gering. Der 
Gedanke wurdedann aufgegriffen und in der Praxis 
glücklich durchgeführt durch die Pommersche 
Ansiedlungsgesellschaft (G. m. b. H.). 
1903 von einer Anzahl größerer Landwirte ins 
Leben gerusen, will sie der geschäftsmäßigen 
Ausnutzung des Siedlungswesens entgegenwirken. 
Die Verzinsung der Anteile geschieht bis 5%. 
Die Gesellschaft erhält regelmäßig nur die von 
der Generalkommission festgesetzte Gebühr für ihre 
Arbeit und ihr Risiko. Von den Vorstandsmu- 
gliedern wird die Arbeit ohne Entschädigung ge- 
leistet, die Aufsichtsratsmitglieder beziehen keine 
Tantieme. 
Hier ist eine enge Verbindung mit der General- 
kommission vorhanden. Diese Art der Geschäfts- 
führung kann als die theoretisch beste Form für 
Besiedlungsgeschäfte angesehen werden. Die Be- 
weglichkeit der Geschäftsführung ist größer als bei 
rein staatlichen Unternehmen, dennoch wird der 
gemeinnützige Charakter gewahrt. 2 Mill. sind 
  
getreten, so für Ostpreußen die Ostpreußische 
Landgesellschaft (G.m. b. H.), in Hannover 
die Gemeinnützige Ansiedlungsgesell- 
schaft, in Schleswig-Holstein wird eine Gemein- 
nützige Kolonisationsgesellschaft gebildet. Die Ost- 
preußische Landgesellschaft, ursprünglich mit einem 
Stammkapital von 1,8 Mill. M durch Staat, 
Landbank und Provinzialgenossenschaftskasse ins 
Leben gerufen, ist am 1. April 1909 reorganisiert 
worden. Jetzt gehören ihr außer dem Staat, der 
Provinz, den ländlichen Genossenschaften, der 
Landwirtschaftskammer noch die meisten Kreise der 
Provinz an. Das Stammkapital beträgt 7 Mill. M. 
In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit hat sie sich 
speziell mit der Bauernansiedlung befaßt, während 
sie fernerhin auch besonders die Arbeiteransiedlung 
betreiben will. 
Vom März 1906 bis Okt. 1908 hatte die Ge- 
sellschaft 24 Güter oder Teile von solchen mit Hilfe 
der Generalkommission aufgeteilt; die Aufteilungs- 
fläche betrug rund 9000 ha, die ausgelegten Stellen 
513, darunter 207 unter 2½ ha, die als unselb- 
ständig und als Arbeiter oder Handwerkerstellen 
anzusehen sind. 
2. Mecklenburg. Außer in Preußen hat 
man nur auf den Domanialländereien in Mecklen- 
burg eine Kolonisation größeren Stils schon seit 
1846 betrieben; das Ziel war hier besonders die 
Auslegung von Häuslereien, d. h. Arbeiterstellen; 
man gab einen Bauplatz und Gartenland in 
Größe von 0,184 ha und schuf so etwa 10 000 
Häuslereien. Die Inhaber waren auf Außenarbeit 
angewiesen, meist wird die Wirtschaft von der Frau 
besorgt; durch Anteile an Gemeindeländereien 
wird es den Häuslern ermöglicht, eine Kuh und 
Kleinvieh zu halten, so daß sie eine gesunde Unter- 
lage ihrer Existenz finden, da für Arbeitsgelegen- 
heit durchweg genügend gesorgt ist. Neben dieser 
hochstehenden Arbeiterklasse wurden noch Büd- 
nereien, Stellen von etwa 1 bis 7 ha, begründet, 
die jedoch wegen der unzweckmäßigen Größe und 
wegen des häufig zugeteilten schlechten Landes 
weniger glückliche Gründungen zu sein scheinen; 
ihre Zahl beträgt etwa 8000. Im Ritterschafts- 
gebiet sollte ein den preußischen Rentengutsgesetzen 
nachgebildetes Gesetz vom 24. Mai 1898 Erfolge 
wie die obengenannten zeitigen, doch hat man von 
als Staatskredit für Pommern und Ostpreußen 
für den Ankauf von Gütern und Bestreitung der 
land war der hochverschuldete Grundadel sowie 
Folgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Haupt- 
sächlich werden diese Mittel zu Anzahlungen ver- 
wandt, Rückzahlung geschieht in Rentenbriefen. 
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In Verbindung mit dem Seehandlungskredit 
konnten genügend Mittel flüssig gemacht werden, 
so daß die Besiedlungstätigkeit der Pommerschen 
Ansiedlungsgesellschaft ausgedehnt werden konnte. 
Sie hat von 1903 bis Nov. 1906 rund 14000 ha 
der Wirkung des Gesetzes wenig gehört. 
3. Außerdeutsche Länder. In Ruß- 
das Bestreben nach Vergrößerung der den Bauern 
bei ihrer Befreiung in ungenügender Ausdehnung 
überwiesenen Landfläche die Veranlassung, daß 
im Jahre 1882 eine unter dem Finanzminister 
stehende Bauernbank geschaffen wurde. Die un- 
günstigen Erfahrungen bei der reinen Kreditver- 
mittlung führten, ebenso wie in Preußen, dazu,
	        
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