Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

LXXXVIII

Seite  115.,  8.  158.  Anmerkung"  anstatt:
„Ausnahme  ck.  S.  171.,  2.“  zu  setzen:
„Ausnahme  ck.  8.  167.,  2.  und  8.  171.,  3.“.
Seite  116.,  8.  160.,  4.:  „(cf.  §.  163.,  3.)“  zu  streichen.
Kriegs-Ministerium.
Allgemeines  Kriegs-Departement.

Betrifft  die  Berichtigung  eines  Druckfehlers  in  der  Militair-Ersatz-Instruction  vom  26.  März  1868.
Berlin,  den  2.  September  1868.
Zur  Berichtigung  eines  Druckfehlers  in  der  „Militair-Ersatz-Instruction  für  den  Norddeutschen
Bund  vom  26.  März  1868“  wird  bemerkt,  daß  der  §.  150.  dieser  Instruction  Passus  1.  Alinea  3.  in
solgender  Weise  zu  modißiziren  ist:
„Die  außerordentlichen  Mitglieder  sind  der  Director  und  ein  Lehrer  oder  zwel  Lehrer  eines
Gymnasiums,  einer  Realschule  oder  höheren  Bürgerschule.“
Der  Kanzler  des  Nord-  Der  Kriegs=  und
deutschen  Bundes.  Marine-Minister.

Betrifft  die  Berichtigung  eines  Drucksehlers  in  der  „Militalr-Ersatz-Instruction  für  den  Norddeutschen
  Bund  vom  26.  März  1808.

Berlin,  den  17.  Dezember  1868.
In  der  „Militatr-Ersatz-Instruction  für  den  Norddeutschen  Bund  ist  nachstehender  Druckfehler  zu

berichtigen:
Seite  75.  5.  92.  Pass.  6.  dritte  Zelle  muß  es  heißen:  Vorstellungs-Liste  K.,  statt  Vorstellungsliste
  H.  Kriegs-Ministerium.

Allgemeines  Kriegs-Departement.

Zu  Schema  1.
Betrifft  die  Ersatzbedarfs  =  Nachweisungen.
«  Berlin,  den  1.  November  1869.
In  Betreff  der  nach  Schema  1.  zu  §.  16.  der  Militair-Ersatz-Instruction  dem  Kriegs-Ministerium
einzureichenden  Ersatzbedarfs-Nachweisungen  wird  das  Nachstehende  bemerkt:
1.  Die  Ueberschrift  der  Rubrik:
„Hiervon  kommen  in  Abrechnung  4c."
ist  bis  auf  Weiteres,  wie  folgt,  zu  sormuliren:
Hiervon  kommen  in  Abrechnung  angemeldete  und  zur  Einstellung  engagirte  Freiwillige  (einjährig
Freiwillige  jedoch  nur  bis  zur  Höhe  von  5  per  Kompagnie  2c.)  evemuell  auch  solche,  deren
Engagement  bis  zum  Ersatz-Einstellungs-Termine  nach  den  gemachten  Erfahrungen  mit  Sicherheit
vorauszusehen  ist.
2.  Rücksichtlich  der  Zutheilung  von  Handwerkern  (mit  der  Waffe)  sind  nur  die  besonderen  Wünsche
derjenigen  Truppentheile  anzugeben,  welche  ihren  Ersatz  aus  anderen  Korpsbezirken  erhalten.