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Möglichkeit trägt zugleich nicht wenig zur Förde-
rung des deutschen Einheitsgedankens bei.
4. Die Etatsstärke der deutschen Marine betrug
je am 1. April:
Offiziere,
1 1
Arzte, Mannschaften Summe
Kadetten
1888 830 14 743 15 .573
1898 1566 23449 25 015
1908 v# 3250 b 47286 50 536
1909 3422 . 50 525 | 53947
Dagegen betrug der Personalbestand der andern
Seemächte im Jahre 1909
an Offizieren, an
in teen. Mann= Summe
# Kadetten schaften
Großbritannien 1 6957 1121 551 128 508
Verein. Staaten v. Amerika 3359 54 021 57380
Frankreic 23899 51 759 54 658.
Rußlandnd 3118 45900 49 018
an.... . .. 3455 43 400 46 855
Itallen 2029 28 500 30599
Osterreich- Ungarn. . . 1194 13930 15 124
V. Reichskriegshäfen sind der Kieler Hafen
und der Jadehafen (Reichsverf. Art. 53, Abs. 2).
Durch Reichsgesetz vom 19. Juni 1883 sind die
Gebiete dieser Häfen genau bestimmt und die Be-
schränkungen der innerhalb dieser Gebiete vor-
zunehmenden Bauten, Anlagen und Unterneh-
mungen ähnlich den für Festungen geltenden Eigen-
tumsbeschränkungen geregelt.
VI. Die Organisation und Zusammensetzung
der Marine liegt — innerhalb der angeführten ge-
setzlichen Schranken — dem Kaiser ob (Reichsverf.
Art. 53, Abs. 1, Satz 2). Der Kaiser läßt die
Marineangelegenheiten in gleichem Umfang durch
das Marinekabinett bearbeiten, wie die
Angelegenheiten des preußischen Heeres durch das
Militärkabinett (ogl. Erlaß vom 30. März 1889;
Marineverordnungsblatt S. 77). „Organisato-
rische Bestimmungen“ sind vom Kaiser unterm
26. Juni 1899 „für die Kommandobehörden“
und „für das Personal des Soldatenstandes der
Marine“ (neue Redaktion von 1906) erlassen
worden. Die Gliederung der Kommandobehörden
wie der Verwaltungsbehörden ist aufgebaut auf
der Einteilung in Marinestationen. Die deut-
schen Küsten und die anstoßenden Meeresteile sind
durch die Linie Skagen-Gothenburg in die Ostsee-
station und die Nordseestation, die außerheimischen
Gewässer in sieben Auslandsstationen geteilt:
Mittelmeerstation, ost= und westafrikanische, ost-
und westumerikanische, ostasiatische und australische
Station. Eine Immediatstellung unmittelbar
unter dem Kaiser haben folgende höchste Marine-
behörden:
1. Der Admiralstab der Marine in Berlin,
welcher die dem Generalstab der preußischen Armee
entsprechende Aufgabe hat und insbesondere auch
die militärisch-politischen Angelegenheiten der im
Ausland befindlichen Schiffsverbände und Schiffe
der Marine bearbeiten muß.
Marinewesen.
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2. Der Generalinspekteur der Marine,
die Flotten= und selbständigen Geschwader-
kommandos sowie die Marinestations-
kommandos. Der fortschreitende Ausbau des
Flottenmaterials hat es ermöglicht, seit Juli 1903
die Hochseeflotte aus den beiden aktiven Geschwa-
dern, den Aufklärungsschiffen und Torpedoboots-
flottillen zu bilden, welche jeden Herbst zu größeren
Übungen zusammentritt. Zum Schutz und zur
Vertretung des deutschen Seehandels in fremden
Meeren steht ein Kreuzergeschwader im auswär-
tigen Dienst; es ist an keine Station gebunden,
sondern wird nach Bedarf überallhin entsendet.
Die Auslandsstationen sind nur mit alleinfahren-
den Kriegsschiffen besetzt. Die beiden deutschen
Marinestationen haben ihre Kommandositze in
Kiel und Wilhelmshaven; dem Stationschef
kommen die Befugnisse eines kommandierenden
Generals der Armee zu. Dem Kommando der
Marinestation der Ostsee unterstehen die Inspek-
tion des Bildungswesens (für die persönlichen An-
gelegenheiten), die Torpedoinspektion, die Inspek-
tion der Schiffsartillerie und die Inspektion der
Marineinfanterie, dem der Nordsee die Inspektion
der Küstenartillerie und des Minenwesens. Außer-
dem ist jeder Marinestation eine Marineinspektion
mit allen zugehörigen Marineteilen (Matrosen-
sülsun. Werftdivision, Wachtschiff usw.) unter-
tellt.
3. Das Reichsmarineamt, welches als
die höchste Verwaltungsbehörde der Marine dem
Reichskanzler unterstellt ist. Ihm unterstehen: die
Kaiserlichen Werften in Kiel, Wilhelmshaven
und Danzig, welchen der Bau, die Ausbesserung
und Ausrüstung der Kriegsschiffe obliegt; ferner
die Marinedepotinspektion, die Stationsintendan-
turen, die Torpedowerkstatt, das Torpedoversuchs-
kommando, die Bekleidungsämter, die Marine-
lazarette, die Küstenbezirksämter, die Schiffprü-
fungskommission, die deutsche Seewarte, die In-
spektion des Bildungswesens der Marine (letztere
bezüglich der sachlichen Angelegenheiten) und die
Seelsorge in der Marine. Die Seewarte ist
ein wissenschaftliches Institut, welches die Kennt-
nis der Naturverhältnisse des Meeres und der
Witterungserscheinungen an den deutschen Küsten
im Interesse der Schiffahrt zu fördern und zu ver-
werten hat. Von den Bildungsanstalten der
Marine sind hervorzuheben: die Marineaka-
demie in Kiel, welche den Marineoffizieren Ge-
legenheit zur wissenschaftlichen Fortbildung bietet
und insbesondere einer Anzahl jüngerer See-
offiziere wissenschaftliche Ausbildung für höhere
Stellen in der Marine ermöglicht (Dienstvorschrift
vom 16. Juni 1902); mit ihr verbunden ist die
Marineschule für Seekadetten und Fähnriche
zur See bis zur Beförderung zum Offizier
(Dienstvorschrift vom 28. Mai 1900). Für einen
tüchtigen Nachwuchs an Unteroffizieren der Ma-
schinisten-, Mechaniker-, Steuermanns= und Tor-
pedolaufbahn sorgt die Deckoffizierschule in