Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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Möglichkeit trägt zugleich nicht wenig zur Förde- 
rung des deutschen Einheitsgedankens bei. 
4. Die Etatsstärke der deutschen Marine betrug 
je am 1. April: 
  
Offiziere, 
  
1 1 
Arzte, Mannschaften Summe 
Kadetten 
1888 830 14 743 15 .573 
1898 1566 23449 25 015 
1908 v# 3250 b 47286 50 536 
1909 3422 . 50 525 | 53947 
Dagegen betrug der Personalbestand der andern 
Seemächte im Jahre 1909 
  
  
  
an Offizieren, an 
in teen. Mann= Summe 
# Kadetten schaften 
Großbritannien 1 6957 1121 551 128 508 
Verein. Staaten v. Amerika 3359 54 021 57380 
Frankreic 23899 51 759 54 658. 
Rußlandnd 3118 45900 49 018 
an.... . .. 3455 43 400 46 855 
Itallen 2029 28 500 30599 
Osterreich- Ungarn. . . 1194 13930 15 124 
V. Reichskriegshäfen sind der Kieler Hafen 
und der Jadehafen (Reichsverf. Art. 53, Abs. 2). 
Durch Reichsgesetz vom 19. Juni 1883 sind die 
Gebiete dieser Häfen genau bestimmt und die Be- 
schränkungen der innerhalb dieser Gebiete vor- 
zunehmenden Bauten, Anlagen und Unterneh- 
mungen ähnlich den für Festungen geltenden Eigen- 
tumsbeschränkungen geregelt. 
VI. Die Organisation und Zusammensetzung 
der Marine liegt — innerhalb der angeführten ge- 
setzlichen Schranken — dem Kaiser ob (Reichsverf. 
Art. 53, Abs. 1, Satz 2). Der Kaiser läßt die 
Marineangelegenheiten in gleichem Umfang durch 
das Marinekabinett bearbeiten, wie die 
Angelegenheiten des preußischen Heeres durch das 
Militärkabinett (ogl. Erlaß vom 30. März 1889; 
Marineverordnungsblatt S. 77). „Organisato- 
rische Bestimmungen“ sind vom Kaiser unterm 
26. Juni 1899 „für die Kommandobehörden“ 
und „für das Personal des Soldatenstandes der 
Marine“ (neue Redaktion von 1906) erlassen 
worden. Die Gliederung der Kommandobehörden 
wie der Verwaltungsbehörden ist aufgebaut auf 
der Einteilung in Marinestationen. Die deut- 
schen Küsten und die anstoßenden Meeresteile sind 
durch die Linie Skagen-Gothenburg in die Ostsee- 
station und die Nordseestation, die außerheimischen 
Gewässer in sieben Auslandsstationen geteilt: 
Mittelmeerstation, ost= und westafrikanische, ost- 
und westumerikanische, ostasiatische und australische 
Station. Eine Immediatstellung unmittelbar 
unter dem Kaiser haben folgende höchste Marine- 
behörden: 
1. Der Admiralstab der Marine in Berlin, 
welcher die dem Generalstab der preußischen Armee 
entsprechende Aufgabe hat und insbesondere auch 
die militärisch-politischen Angelegenheiten der im 
Ausland befindlichen Schiffsverbände und Schiffe 
der Marine bearbeiten muß. 
Marinewesen. 
  
1000 
2. Der Generalinspekteur der Marine, 
die Flotten= und selbständigen Geschwader- 
kommandos sowie die Marinestations- 
kommandos. Der fortschreitende Ausbau des 
Flottenmaterials hat es ermöglicht, seit Juli 1903 
die Hochseeflotte aus den beiden aktiven Geschwa- 
dern, den Aufklärungsschiffen und Torpedoboots- 
flottillen zu bilden, welche jeden Herbst zu größeren 
Übungen zusammentritt. Zum Schutz und zur 
Vertretung des deutschen Seehandels in fremden 
Meeren steht ein Kreuzergeschwader im auswär- 
tigen Dienst; es ist an keine Station gebunden, 
sondern wird nach Bedarf überallhin entsendet. 
Die Auslandsstationen sind nur mit alleinfahren- 
den Kriegsschiffen besetzt. Die beiden deutschen 
Marinestationen haben ihre Kommandositze in 
Kiel und Wilhelmshaven; dem Stationschef 
kommen die Befugnisse eines kommandierenden 
Generals der Armee zu. Dem Kommando der 
Marinestation der Ostsee unterstehen die Inspek- 
tion des Bildungswesens (für die persönlichen An- 
gelegenheiten), die Torpedoinspektion, die Inspek- 
tion der Schiffsartillerie und die Inspektion der 
Marineinfanterie, dem der Nordsee die Inspektion 
der Küstenartillerie und des Minenwesens. Außer- 
dem ist jeder Marinestation eine Marineinspektion 
mit allen zugehörigen Marineteilen (Matrosen- 
sülsun. Werftdivision, Wachtschiff usw.) unter- 
tellt. 
3. Das Reichsmarineamt, welches als 
die höchste Verwaltungsbehörde der Marine dem 
Reichskanzler unterstellt ist. Ihm unterstehen: die 
Kaiserlichen Werften in Kiel, Wilhelmshaven 
und Danzig, welchen der Bau, die Ausbesserung 
und Ausrüstung der Kriegsschiffe obliegt; ferner 
die Marinedepotinspektion, die Stationsintendan- 
turen, die Torpedowerkstatt, das Torpedoversuchs- 
kommando, die Bekleidungsämter, die Marine- 
lazarette, die Küstenbezirksämter, die Schiffprü- 
fungskommission, die deutsche Seewarte, die In- 
spektion des Bildungswesens der Marine (letztere 
bezüglich der sachlichen Angelegenheiten) und die 
Seelsorge in der Marine. Die Seewarte ist 
ein wissenschaftliches Institut, welches die Kennt- 
nis der Naturverhältnisse des Meeres und der 
Witterungserscheinungen an den deutschen Küsten 
im Interesse der Schiffahrt zu fördern und zu ver- 
werten hat. Von den Bildungsanstalten der 
Marine sind hervorzuheben: die Marineaka- 
demie in Kiel, welche den Marineoffizieren Ge- 
legenheit zur wissenschaftlichen Fortbildung bietet 
und insbesondere einer Anzahl jüngerer See- 
offiziere wissenschaftliche Ausbildung für höhere 
Stellen in der Marine ermöglicht (Dienstvorschrift 
vom 16. Juni 1902); mit ihr verbunden ist die 
Marineschule für Seekadetten und Fähnriche 
zur See bis zur Beförderung zum Offizier 
(Dienstvorschrift vom 28. Mai 1900). Für einen 
tüchtigen Nachwuchs an Unteroffizieren der Ma- 
schinisten-, Mechaniker-, Steuermanns= und Tor- 
pedolaufbahn sorgt die Deckoffizierschule in
	        
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