Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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Handbuch (1885) 88 88 I, 120 III 1e; R. Loe- 
ning, Grundriß (1885) 134; Hälschner, Gemeines 
Strafrecht II (1887) 88 166/174; Merkel, Lehr- 
buch (1889) § 142; Gubser, Die M. in den kan- 
tonalen Strafgesetzgebungen der Schweiz (1891); 
Caspar, Abschieben falschen Geldes (Diss., 1896); 
Berner, Lehrbuch (1898) 419/425; Mommsen, 
Röm. Strafrecht (1899) 672 ff; Oppenhof-Delius, 
Strafgesetzbuch (1901) 371/378; Gerland, Geld- 
fälschungsdelikte, in Gerichtssaal 1901, 81/176, Bin- 
ding, Lehrbuch II (1904) §§ 147, 148, 177/183; 
Wachenfeld bei Holtzendorff-Kohler, Enzyklopädie 
II (1904) 314f; Birkmeyer in seiner Enzyklo- 
pädie (1904) § 45; Olshausen, Strafgesetzbuch 
(1905) 558°569; Schlüter, Die Gelddelikte des 
Strafgesetzbuches (Diss., 1906); Kohler, M. u. 
Münzvergehen. Vergleichende Darstellung des deut- 
schen u. ausländischen Strafrechts. Besonderer Teil 
Bd lll (1906); Kuhn, Die Geldfälschungsdelikte 
im deutschen Strafrecht (Diss., 1907); H. Meyer- 
Allfeld, Lehrbuch (1907) 137, 139; Frank, 
Strafgesetzbuch (1907) 252/258; v. Liszt, Lehrbuch 
(1908) §§ 158, 159. G. Sperlich.] 
Münzwesen s. Währung, Geld= und Münz- 
Manterschutz s. Patentrecht. 
Mutterrecht s. Familie (Bd II, Sp. 107). 
Mutterschutz. I. Aufgaben und Ziele 
der sog. Mutterschutzhewegung. Die Idee 
der sog. Mutterschutzbewegung ist viel weiter zu 
fassen, als der eigentliche Wortsinn ausdrückt. 
Sagte doch die Gründerin des Bundes für 
Mntterschutz, Dr phil. Helene Stöcker, daß 
dieser besser hieße „Bund zur Reform der sexuellen 
Ethik“, und führte doch das erste Organ der Be- 
wegung beide Bezeichnungen als Ober= und Unter- 
titel (Mutterschutz, Zeitschrift zur Reform der 
sexuellen Ethik). 
Tatsächlich trifft die zweite Bezeichnung den 
Kern der Bewegung, während die erste nur auf 
die Auswirkung der leitenden Idee auf einem 
praktischen Arbeitsgebiete hindeutet. Die Be- 
strebungen zur Reform der sexuellen Ethik werden 
heute wohl allgemein unter dem Namen „Neue 
Ethik“ zusammengefaßt. Man gebraucht also die 
Ausdrücke „Mutterschutz“ und „Neue Ethik“" für 
die gleiche Sache, obgleich sie begrifflich sich nicht 
decken, da der zweite Ausdruck viel weiter geht. 
Von einem andern Gesichtspunkt aus könnte man 
von der Neuen Ethik als einer Mutterschutzbe- 
wegung im weiteren Sinne sprechen, während die 
tatsächlichen Bestrebungen, die schwierige Lage 
zahlreicher Mütter zu bessern, als Mutterschutz im 
engeren Sinne bezeichnet werden müßten (unter 
Mutterschaft im Sinne des Mutterschutzes versteht 
man jene Zeit, in der die Frau als Schwangere, 
Wöchnerin und Stillende am hilfsbedürftigsten ist). 
Der „Bund für Mutterschutz“ wurde in einer 
Ausschußsitzung am 5. Jan. 1905 zu Berlin ge- 
gründet (Mitgliedsbeitrag 5 M). Vorsitzende ist 
Dr phil. Helene Stöcker. Einige andere Namen 
aus der Bewegung sind: Maria Lischnewska, Adele 
Schreiber, Dr Iwan Bloch, Dr Meyer-Benfey, 
Münzwesen — Mutterschutz. 
  
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Dr Max Flesch usw. Die Generalversammlungen 
sollen alle zwei Jahre stattfinden (die bisherigen 
waren 1907 in Berlin und 1909 in Hamburg). 
Die Mitgliederzahl ist unbedeutend; sie betrug 
1908 in 10 Ortsgruppen 3000 Personen und 
ist mittlerweile auf etwa 4000 gestiegen. Von 
diesen entfallen 800 Mitglieder allein auf Berlin. 
Neujahr 1908 fand eine Spaltung statt, an- 
scheinend weniger wegen prinzipieller als wegen 
Personenfragen: die Zeitschrift „Mutterschutz“, 
bisher erschienen bei J. D. Sauerländer in Frank- 
surt a. M., gabelte sich in zwei anders benannte 
zeitschriften der gleichen Tendenz. Organ des 
Bundes ist: Die Neue Generation (Re- 
dakteur: Helene Stöcker, Verleger: Oesterfeld u. Co. 
in Berlin); der alte Verlag gab als „neue Folge“ 
der ursprünglichen Zeitschrift „Mutterschutz“ die 
Sexual-Problemeheraus (Redakteur: Dr Max 
Marrcuse). 
Zweck des Bundes ist, die Stellung der Frau als 
Mutter in rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer 
Hinsicht zu verbessern, insbesondere unverheiratete 
Mütter und deren Kinder vor wirtschaftlicher und 
sittlicher Gefährdung zu bewahren und die herr- 
schenden Vorurteile gegen sie zu beseitigen: a) durch 
Propaganda jeder Art (öffentliche Versammlungen, 
Artikel in der Presse, aufklärende Broschüren und 
Flugblätter); b) durch eine allgemeine Mutter- 
schaftsversicherung; zc) durch Verbesserung der recht- 
lichen Lage der Mütter, insbesondere der unver- 
ehelichten Mütter und deren Kinder; d) indem er 
unverehelichten Müttern vor und nach der Ent- 
bindung zur Seite steht und ihnen zur Erringung 
wirtschaftlicher Selbständigkeit behilflich ist, ins- 
besondere denjenigen, welche ihre Kinder selbst auf- 
ziehen wollen, durch Errichtung von Auskunfts- 
stellen und Schaffung von ländlichen und städtischen 
Mütterheimen u. dgl.; e) indem er für die Reform 
der Ehe in wirtschaftlicher, rechtlicher und sittlicher 
Beziehung eintritt (Authentische Außerungen des 
Bundesvorstandes im Merkbuch der Frauenbewe- 
gung, Leipzig-Berlin 1908). 
Der Bund unterhält in Berlin ein Bureau für 
praktische Arbeit und Propaganda und eine 
Mütterberatungsstelle, ferner ein kleines Schwan- 
gerenheim. Die Gründung eines neuen größeren 
Heims und einer Frauenklinik für Mutterschutz 
mit 50 Betten soll, ebenfalls in Berlin, gesichert 
sein (Juliheft 1909 der „Neuen Generation"“). 
Die Reformziele der Mutterschutzbewegung im 
weiteren Sinne (Neue Ethik) sind nicht so leicht 
zu umgrenzen, da der Bund zunächst ohne Pro- 
gramm auftrat: „Noch wissen wir über das Wesen 
der Neuen Ethik nichts Endgültiges, Festes 
(Helene Stöcker in Mutterschutz I, 1. Hft, S. 5)0. 
Tatsächlich kamen dann innerhalb der Bewegung 
so verschiedene Ansichten über die Reform der 
sexuellen Ethik zu Wort, von den Tendenzen aus- 
gesprochener Polygamie ab bis zur Annäherung 
an das christliche Eheideal, wobei häufig die Mit- 
glieder einander, ja Mitglieder den Vorstand des- 
avouierten, daß der Bund als solcher fast alle Lehr- 
meinungen zur Geschichte der Sexualität wider-
	        
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