Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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Staaten 322,2 (81,1) Mill. Gulden. Die Han- 
delsmarine zählte am 1. Jan. 1908: 727 Schiffe 
von 1266 238 chm, davon 435 Segelschiffe von 
140 423 und 292 Dampfer von 1125 815 chm. 
Im Schiffsverkehr liefen 1908 ein: 980 Segel- 
schiffe von 848 568 (darunter 523 niederländische 
von 214 976) und 12 841 Dampfer von 35,72 
Mill. chm (3468 niederländische von 9,7 Mill.); 
es liefen aus: 980 Segelschiffe von 831 948 (568 
von 228 589) und 12 841 Dampfer von 35,72 
Mill. chm (3484 von 9,66 Mill.). Gefördert 
wird der Handel durch eine große Anzahl von 
Hondelskammern, Börsen und ein weitverzweigtes 
onsularwesen. Deutschland ist in den Nieder- 
landen vertreten durch einen außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister im Haag, 
einen Generalkonsul in Amsterdam, durch Konsuln 
in Nimwegen, Rotterdam, und Vlissingen; Vize- 
konsuln in Amsterdam, Groningen, Harlingen, 
Helder, Maastricht, Terneuzen, Terschelling und 
Zaandam sowie durch 9 Agenten; in den Kolonien 
durch einen Generalkonsul in Batavia, durch Kon- 
suln in Curagao, Makassar, Medan (Sumatra), 
Padang, Paramaribo, Samarang, Surabaja, 
und durch einen Vizekonsul in Menado auf Ce- 
lebes. — Der Handels= und Schiffsverkehr im 
Innern wird wesentlich unterstützt durch die na- 
türlichen Wasserwege und ein weitverzweigtes Netz 
von Schiffahrtskanälen. Von Eisenbahnen waren 
am 1. Jan. 1908: 3114 km in Betrieb; vortreff- 
liche, meist mit harten Ziegeln (klinkers) belegte 
Kunststraßen führen fast überall längs der Kanäle 
oder auf dem Rücken der Deiche hin. Die Länge 
der Linien der Staatstelegraphen betrug 1907: 
7216, die Länge der Drähte 34 369 km; die 
Zahl der Bureaus 1280 (934 staatlich). Telephon- 
sprechstellen gab es 1907: 44682; 64 Anlagen 
im Lokalverkehr mit 108 633 km Drahtlänge, 
576 Fernverkehrsanlagen mit 2809 km Linien-, 
42 654 km Drahtlänge; die Zahl der Post- 
bureaus war 1445. 
Das Münzgesetz von 1876 führte die reine 
Goldwährung ein. Münzeinheit ist der Gulden 
(10 g. davon 9,45 g feines Silber) = 100 Cent 
(1 M 68,7 PF,). Von Papiergeld waren 1907: 
274,4, von Silber 66,5, von Gold 17,5 Mill. 
Gulden im Umlauf. Die ältesten Geldinstitute 
sind die Banken in Amsterdam (gegr. 1609) und 
Rotterdam (1612); jetzt ist die wichtigste Kredit- 
anstalt die 1814 mit einem Aktienkapital von 
16 Mill. Gulden (jetzt 20 Mill. und 5.5 Mill. 
Reservefonds) ins Leben gerufene Niederländische 
Bank in Amsterdam, die eine Abteilung in Rotter- 
dam und Agentschaften in allen Hauptplätzen be- 
sitzt und allein zur Notenausgabe berechtigt ist. 
Außerdem bestehen noch 15 größere Banken, 20 
Hypothekenbanken sowie Börsen an allen bedeu- 
tenderen Handelsplätzen. Eine staatliche Postspar- 
kasse wurde 1881 eingerichtet (an 1400 Bureaus). 
— Gewichte und Maße sind seit 1816 die me- 
trischen mit holländischer Benennung. 
Niederlande. 
  
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Die Verzinsung und Tilgung der großen 
Staatsschuld und der stete Kampf mit den 
feindlichen Elementen stellen an die Steuerkraft des 
Volkes hohe Anforderungen. Trotzdem hat der 
Staat den schlimmen Zustand der Finanzen nicht 
nur zu tragen, sondern sogar zu bessern vermocht, 
ohne die Bedürfnisse des Landes zu vernachlässigen. 
In den letzten Jahren ist ein wirtschaftlicher Rück- 
schlag eingetreten, der auch auf die Staatsfinanzen 
ungünstig eingewirkt hat, so daß der Staatshaus- 
halt wiederholt mit Defiziten abschloß. Auch im 
Budget für 1910 überschreiten die Ausgaben 
(207,19 Mill. Gulden) die Einnahmen (188,33 
Mill.). Letztere fließen hauptsächlich aus der 
Akzise (57,5 Mill. Gulden, davon 25,2 Mill. aus 
Spirituosen), direkten Steuern (44,3: Grund- 
steuer 14,7, Personalsteuer 11,2, Vermögens- 
steuer 9,1, Erwerbssteuer 9,3 Mill.), Stempel, 
Enregistrement, Erbschaftssteuer usw. (27,6), der 
Post (14,8), den Zöllen (12,6), Staatseisenbahnen 
(4,2), Telegraphen und Telephonen (3,8) usw. 
Unter den Ausgaben beanspruchten: die Staats- 
schuld 36,3, Waterstat 36,3, Ackerbau, Handel 
und Industrie 8.1, Finanzen und Kultus 26,9, 
Kriegsministerium 28,6, Marine 20,1, Inneres 
35,1, Justiz 9,8, Kolonien (Zentralverwaltung) 
3,1 Mill. Gulden usw. — Die Staatsschuld be- 
trug 1795 schon 787 Mill. Gulden und stieg 
unter der „Batavischen Republik“ bis 1803 auf 
1126. Bei der Einverleibung Hollands in das 
französische Kaiserreich wurde sie auf ein Drittel 
herabgesetzt, von Wilhelm I. in der alten Höhe 
wieder anerkannt, aber nicht verzinst. Nachdem 
man 1839 die Kolonien zu Hypotheken der Staats- 
schuld erklärt und Belgien eine jährliche Rente von 
5 Mill. Gulden übernommen hatte, begann 1850 
eine energische Tilgung der Schuld, die wieder 
auf 1230 Mill. angewachsen war. Nun fiel sie 
bis 1876 auf 924,3, stieg aber seither auf (1910) 
1122,4 Mill. Gulden. 
VII. Heer und Marine. Die Kriegsmacht 
besteht aus dem europäischen und ostindischen 
Heer und der Marine. Bis zum Jahre 1891 
wurden das Heer und die Marine zu ¼/ durch 
Anwerbung von Freiwilligen auf 6 bis 8 Jahre, 
zu 3/ durch Aushebung von jährlich 10 400 
Milizen aus den diensttauglichen 20jährigen er- 
gänzt. Das am 1. Jan. 1902 in Kraft getretene 
Wehrgesetz führte in Holland die allgemeine 
Wehrpflicht ein unter Erhöhung der jährlichen 
Aushebung und Ersetzung der Bürgerwehr (Schut- 
tery) durch eine Landwehr. Das stehende Heer 
wird durch Anwerbung von jährlich 17 500 Frei- 
willigen und durch Aushebung von jährlich 17 100 
Landmilizen und 400 Marinemilizen ergänzt, 
die aus den diensttauglichen 19jährigen aus- 
gelost werden. Für die Landmilizen ist eine 
8jährige, für die Marinemilizen eine 5jährige 
Dienstpflicht festgesetzt; diejenigen, welche weder 
den berittenen Truppen noch dem Torpedokorps 
angehören, müssen noch 7 Jahre in der Landwehr
	        
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