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Staaten 322,2 (81,1) Mill. Gulden. Die Han-
delsmarine zählte am 1. Jan. 1908: 727 Schiffe
von 1266 238 chm, davon 435 Segelschiffe von
140 423 und 292 Dampfer von 1125 815 chm.
Im Schiffsverkehr liefen 1908 ein: 980 Segel-
schiffe von 848 568 (darunter 523 niederländische
von 214 976) und 12 841 Dampfer von 35,72
Mill. chm (3468 niederländische von 9,7 Mill.);
es liefen aus: 980 Segelschiffe von 831 948 (568
von 228 589) und 12 841 Dampfer von 35,72
Mill. chm (3484 von 9,66 Mill.). Gefördert
wird der Handel durch eine große Anzahl von
Hondelskammern, Börsen und ein weitverzweigtes
onsularwesen. Deutschland ist in den Nieder-
landen vertreten durch einen außerordentlichen Ge-
sandten und bevollmächtigten Minister im Haag,
einen Generalkonsul in Amsterdam, durch Konsuln
in Nimwegen, Rotterdam, und Vlissingen; Vize-
konsuln in Amsterdam, Groningen, Harlingen,
Helder, Maastricht, Terneuzen, Terschelling und
Zaandam sowie durch 9 Agenten; in den Kolonien
durch einen Generalkonsul in Batavia, durch Kon-
suln in Curagao, Makassar, Medan (Sumatra),
Padang, Paramaribo, Samarang, Surabaja,
und durch einen Vizekonsul in Menado auf Ce-
lebes. — Der Handels= und Schiffsverkehr im
Innern wird wesentlich unterstützt durch die na-
türlichen Wasserwege und ein weitverzweigtes Netz
von Schiffahrtskanälen. Von Eisenbahnen waren
am 1. Jan. 1908: 3114 km in Betrieb; vortreff-
liche, meist mit harten Ziegeln (klinkers) belegte
Kunststraßen führen fast überall längs der Kanäle
oder auf dem Rücken der Deiche hin. Die Länge
der Linien der Staatstelegraphen betrug 1907:
7216, die Länge der Drähte 34 369 km; die
Zahl der Bureaus 1280 (934 staatlich). Telephon-
sprechstellen gab es 1907: 44682; 64 Anlagen
im Lokalverkehr mit 108 633 km Drahtlänge,
576 Fernverkehrsanlagen mit 2809 km Linien-,
42 654 km Drahtlänge; die Zahl der Post-
bureaus war 1445.
Das Münzgesetz von 1876 führte die reine
Goldwährung ein. Münzeinheit ist der Gulden
(10 g. davon 9,45 g feines Silber) = 100 Cent
(1 M 68,7 PF,). Von Papiergeld waren 1907:
274,4, von Silber 66,5, von Gold 17,5 Mill.
Gulden im Umlauf. Die ältesten Geldinstitute
sind die Banken in Amsterdam (gegr. 1609) und
Rotterdam (1612); jetzt ist die wichtigste Kredit-
anstalt die 1814 mit einem Aktienkapital von
16 Mill. Gulden (jetzt 20 Mill. und 5.5 Mill.
Reservefonds) ins Leben gerufene Niederländische
Bank in Amsterdam, die eine Abteilung in Rotter-
dam und Agentschaften in allen Hauptplätzen be-
sitzt und allein zur Notenausgabe berechtigt ist.
Außerdem bestehen noch 15 größere Banken, 20
Hypothekenbanken sowie Börsen an allen bedeu-
tenderen Handelsplätzen. Eine staatliche Postspar-
kasse wurde 1881 eingerichtet (an 1400 Bureaus).
— Gewichte und Maße sind seit 1816 die me-
trischen mit holländischer Benennung.
Niederlande.
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Die Verzinsung und Tilgung der großen
Staatsschuld und der stete Kampf mit den
feindlichen Elementen stellen an die Steuerkraft des
Volkes hohe Anforderungen. Trotzdem hat der
Staat den schlimmen Zustand der Finanzen nicht
nur zu tragen, sondern sogar zu bessern vermocht,
ohne die Bedürfnisse des Landes zu vernachlässigen.
In den letzten Jahren ist ein wirtschaftlicher Rück-
schlag eingetreten, der auch auf die Staatsfinanzen
ungünstig eingewirkt hat, so daß der Staatshaus-
halt wiederholt mit Defiziten abschloß. Auch im
Budget für 1910 überschreiten die Ausgaben
(207,19 Mill. Gulden) die Einnahmen (188,33
Mill.). Letztere fließen hauptsächlich aus der
Akzise (57,5 Mill. Gulden, davon 25,2 Mill. aus
Spirituosen), direkten Steuern (44,3: Grund-
steuer 14,7, Personalsteuer 11,2, Vermögens-
steuer 9,1, Erwerbssteuer 9,3 Mill.), Stempel,
Enregistrement, Erbschaftssteuer usw. (27,6), der
Post (14,8), den Zöllen (12,6), Staatseisenbahnen
(4,2), Telegraphen und Telephonen (3,8) usw.
Unter den Ausgaben beanspruchten: die Staats-
schuld 36,3, Waterstat 36,3, Ackerbau, Handel
und Industrie 8.1, Finanzen und Kultus 26,9,
Kriegsministerium 28,6, Marine 20,1, Inneres
35,1, Justiz 9,8, Kolonien (Zentralverwaltung)
3,1 Mill. Gulden usw. — Die Staatsschuld be-
trug 1795 schon 787 Mill. Gulden und stieg
unter der „Batavischen Republik“ bis 1803 auf
1126. Bei der Einverleibung Hollands in das
französische Kaiserreich wurde sie auf ein Drittel
herabgesetzt, von Wilhelm I. in der alten Höhe
wieder anerkannt, aber nicht verzinst. Nachdem
man 1839 die Kolonien zu Hypotheken der Staats-
schuld erklärt und Belgien eine jährliche Rente von
5 Mill. Gulden übernommen hatte, begann 1850
eine energische Tilgung der Schuld, die wieder
auf 1230 Mill. angewachsen war. Nun fiel sie
bis 1876 auf 924,3, stieg aber seither auf (1910)
1122,4 Mill. Gulden.
VII. Heer und Marine. Die Kriegsmacht
besteht aus dem europäischen und ostindischen
Heer und der Marine. Bis zum Jahre 1891
wurden das Heer und die Marine zu ¼/ durch
Anwerbung von Freiwilligen auf 6 bis 8 Jahre,
zu 3/ durch Aushebung von jährlich 10 400
Milizen aus den diensttauglichen 20jährigen er-
gänzt. Das am 1. Jan. 1902 in Kraft getretene
Wehrgesetz führte in Holland die allgemeine
Wehrpflicht ein unter Erhöhung der jährlichen
Aushebung und Ersetzung der Bürgerwehr (Schut-
tery) durch eine Landwehr. Das stehende Heer
wird durch Anwerbung von jährlich 17 500 Frei-
willigen und durch Aushebung von jährlich 17 100
Landmilizen und 400 Marinemilizen ergänzt,
die aus den diensttauglichen 19jährigen aus-
gelost werden. Für die Landmilizen ist eine
8jährige, für die Marinemilizen eine 5jährige
Dienstpflicht festgesetzt; diejenigen, welche weder
den berittenen Truppen noch dem Torpedokorps
angehören, müssen noch 7 Jahre in der Landwehr