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werden. Ihre Satzungen heißen streng genommen
constitutiones und ihre Mitglieder quasi-regu-
lares. ·
ManunterscheidetMänner-,Frauen-,Mönchgs,
Nonnen-,Klerikers,Chorherren-,Laiens(oons
versi). Ritter- beschauliche vita contemplativa),
tätige (vita activa) und solche Orden, welche
diese beiden Lebensweisen gleichmäßig mitein-
ander verbinden (vita mixta). Dies gilt im all-
gemeinen auch von den Kongregationen.
II. Geschichtlich haben nach der Lehre und dem
Beispiel Christi (Luk. 9, 23. 58. Matth. 19,
10 ff. 16 ff) und der Apostel (Matth. 19, 27.
Apg. 5, 1 ff. 1 Kor. 7, 25 ff; 9, 5. 2 Tim. 2. 4.
Offb. 14, 4) bald viele Christen beiderlei Ge-
schlechts durch Befolgung der evangelischen Räte
eine höhere Stufe der christlichen Vollkommenheit
angestrebt (Aszeten). In den Zeiten der Verfol-
gung sodann, doch auch sonst zum Zweck der Welt-
flucht zogen sich manche in die Einsamkeit zurück
(Anachoreten oder Einsiedler). Die berühmtesten
derselben sind der hl. Paul von Theben (gest. 341)
und der hl. Antonius (gest. 356).
Das Beispiel zog Jünger an, und indem diese
ihre Zellen in der Nähe errichteten, entstanden
Anachoretenvereine in sog. Lauren. Den Abschluß
erhielt die Entwicklung in dem durchgängigen ge-
meinsamen Zusammenleben, im Könobitentum
(olwôs Zlor). Dessen Begründer und zugleich der
Gesetzgeber für das Mönchtum wurde der hl. Pa-
chomius (gest. 346) durch Errichtung eines Klosters
zu Tabennisi am Nil in der Thebais und durch
Abfassung einer vollständigen Ordensregel. Dasso
in Agypten entstandene Mönchtum verbreitete sich
rasch durch das ganze christliche Morgenland, Palä-
stina, Syrien, Mesopotamien, das heutige Klein-
asien. Besonders trug hierzu bei der hl. Basilius
(gest. 379), dessen Ordensregel und Orden, der
der Basilianer, der herrschende in der orientali-
schen Kirche wurde.
Vom Orient verbreitete sich das Mönchtum in
das Abendland, namentlich durch den dorthin
geflohenen hl. Athanasius. Durch die Wirksam-
keit vieler heiligen Männer wie Ambrosius, Pau-
linus von Nola, Augustinus, Honorat, Cassian,
Martinus, Cäsarius von Arles u. a. entstanden
Klöster in Italien, Afrika, Spanien, Gallien,
Britannien, Irland und Schottland. Der wirk-
liche Begründer des abendländischen Mönchtums
aber wurde der hl. Benedikt von Nursia. Er baute
im Jahre 529 das Kloster Monte Cassino. Zu-
gleich verfaßte er eine neue Regel. Danach besteht
jedes Kloster für sich unter der Leitung eines Abts,
und der Mönch gelobt, zeitlebens in dem gleichen
Kloster zu bleiben (stabilitas loci). Cassiodor
fügte zu den Beschäftigungen der Benediktiner
ergänzend auch wissenschaftliche Arbeit hinzu. Der
größte Beförderer des Benediktinerordens wurde
Papst Gregor d. Gr. Er gründete auf seinen
Besitzungen in Sizilien sechs Klöster und ver-
pflanzte die Benediktiner nach England. Von
Orden ufw.
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dort kamen sie nach Frankreich und durch Boni-
fatius nach Deutschland. So verdrängte die Bene-
diktinerregel nach und nach fast alle andern und
wurde im Abendland zu der allein herrschenden.
Im weiteren Verlauf erhielt diese Regel bei
der immer wieder sich ergebenden Notwendigkeit
von Reformen verschiedene Modifizierungen, so
durch Benedikt von Aniane und die Reformsynode
von Aachen 817, besonders aber dadurch, daß die
Mönche jetzt größtenteils die Priesterweihe be-
kamen im Unterschied von den Laienbrüdern (con-
versi), und dadurch, daß seit dem 10. Jahrh.
mehrere Klöster zu einem Verband, Kongregation,
zusammentraten. So entstand noch im 10. Jahrh.
die Kongregation von Cluny, die für die Re-
form der Kirche von großer Bedeutung wurde;
im Anfang des 11. Jahrh. die der Kamaldu-
lenser und Vallombrosaner. Ende des 11. Jahrh.
erscheinen die Kartäuser und Zisterzienser. Zu
eben dieser Zeit nahmen auch viele Dom= und
Kollegiatkapitel die vita canonica und die sog.
Regel des hl. Augustinus an und traten zu Kon-
gregationen zusammen: canonici regulares im
Gegensatz zu den canonici saeculares. Die be-
deutendste unter den Chorherrenkongregationen
wurde die der Prämonstratenser oder Norbertiner,
gegründet 1120 von dem hl. Norbert. Ihre weite
Verbreitung verschaffte ihr schließlich die Bedeu-
tung eines Ordens.
Die Kreuzzüge und überhaupt der Kampf gegen
Islam und Heidentum zeitigten die Ritterorden,
eine Verbindung von Mönch= und Rittertum. Zu
den drei gewöhnlichen Gelübden kam hier als
viertes das der militia Christi. Der Natur der
Sache nach waren sie von Anfang an monarchianisch
angelegt, so daß alle Klöster unter einem General
oder Großmeister standen. Die drei bedeutendsten
dieser Orden sind die Johanniter, kirchlich an-
erkannt 1113, die Templer, entstanden um 1118,
und die Deutschritter oder Deutschherren, seit 1190.
Neben diesen hervorragendsten waren noch viele
andere kleinere Orden aufgekommen, so daß die
Kirche auf dem 4. Laterankonzil 1215 und dem
2. allgemeinen zu Lyon 1274 die Gründung
weiterer verbot bzw. die päpstliche Approba-
tion von vornherein für diese forderte. Aber ge-
rade seit dem Anfang des gewaltigen 18. Jahrh.,
des Höhepunkts des Mittelalters, entstanden die
für die Kirche überaus wichtigen Bettel= oder
Mendikantenorden, so genannt, weil sie ohne ge-
meinsamen Besitz sind und vom erbettelten Al-
mosen leben. Die bedeutendsten Bettelorden sind
die Franziskaner oder Minoriten, die Dominikaner
oder Prediger, die Karmeliter und die Augustiner-
eremiten. Auch diese Orden sind zentralistisch
angelegt; sie stehen unter einem General und die
Provinz unter einem Provinzial. Sie pflegen
neben der Kontemplation auch die Tätigkeit in der
Seelsorge und im Dienst des Nächsten, was bei
den folgenden Orden immer mehr hervortrat.
Aber das ausgehende Mittelalter brachte für die