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Durch geschickte Ausnutzung der politischen Ver-
hältnisse brachte er seinen Besitz auf 110 836 qkm
mit 1500 000 Einwohnern. Im Westfälischen
Frieden erhielt er von Pommern, dessen Herzöge
1637 ausgestorben waren, nur Hinterpommern
mit Kamin und als Entschädigung für Vor-
pommern das Herzogtum Magdeburg (erst 1680),
das Fürstentum Halberstadt mit Mansfeld-Hohen-
stein und das Fürstentum Minden; 1657 erwarb
er die Herrschaften Lauenburg und Bütow (als
polnische Lehen) und 1686 den Kreis Schwiebus
und die Anwartschaft auf Ostfriesland gegen Ver-
zicht auf die Forderungen in Schlesien, wo 1675
die Piasten ausgestorben waren; endlich befreite
er (Verträge mit Schweden zu Königsberg und
Labiau, 1656, mit Polen zu Wehlau, 1657;
Friede zu Oliva, 1660) Preußen von der pol-
nischen Lehnshoheit. Der Kurfürst gewann damit
ein souveränes Land außerhalb des deutschen
Reichs. Das kraftvolle Auftreten gegen Schweden
und Franzosen läßt den „Großen Kurfürsten“
neben dem Kaiser als den mächtigsten und einfluß-
reichsten Fürsten Deutschlands erscheinen.
Dem erstarkten Staat verschaffte sein Sohn und
Nachfolger Friedrich III. (1688/1701; als
König Friedrich I. 1701/13) durch Annahme
der Königswürde (18. Jan. 1701) Glanz nach
außen. Seinen Neigungen entsprechend war sein
Ehrgeiz mehr auf äußern Prunk als auf wirkliche
Machterweiterung gerichtet: er hielt die Rang-
erhöhung für eine politische Notwendigkeit; den
Nachfolgern überließ er es, dem Namen einen be-
deutenderen Inhalt zu geben. Nach dem geheimen
Revers vom 8. März 1688 mußte er 1694 den
Kreis Schwiebus wieder herausgeben; dagegen
erwarb er aus der oranischen Erbschaft die Graf-
schaften Lingen und Mörs (1702) sowie das
Fürstentum Neuenburg mit der Grafschaft Valan=
gin, durch Kauf 1691 die litauischen Herrschaften
Tauroggen und Serrey, 1697 Quedlinburg und
das Amt Petersberg bei Halle von Sachsen und
von Solms--Braunfels 1707 die Grasschaft Tecklen-
burg. Die Beteiligung an den Kriegen gegen
Frankreich, die Ausgaben für Künste und Wissen-
schaften und die verschwenderische Hofhaltung hatten
die innern Verhältnisse des jungen Königreichs
(112 254 qkm mit 1 650 000 Einwohnern) tief
zerrüttet. Friedrich Wilhelm I. (1713/40)
begann sofort mit rücksichtsloser Energie eine eifrige
Reformtätigkeit im Innern und zeigte auch nach
außen hin eine festere und selbständigere Haltung.
Die unumschränkte monarchische Gewalt wurde
aufgerichtet und der letzte Rest der altständischen
Verfassungen in den einzelnen Provinzen beseitigt;
ein starkes, schlagfertiges Heer und ein tüchtiger,
pflichttreuer Beamtenstand sollten die Säulen des
preußischen Staats sein. Das Heer wurde teils
im Ausland geworben teils daheim nach dem
Kantonsystem (beschränkte allgemeine Dienstpflicht)
ausgehoben. Für die auswärtigen Angelegen-
heiten wurde 1728 eine eigne Behörde („Ka-
Preußen. 3 n„
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binettsministerium“ oder „Departement der aus-
wärtigen Affären“) eingerichtet, die Verwaltung
einheitlich geregelt (Generaldirektorium (1723),
Kriegs= und Domänenkammern, Landräte), ein
fester Staatshaushalt (1743 Oberrechenkammer)
eingeführt, der Volkswohlstand durch Förderung
der Landeskultur (besonders in Ostpreußen), der
Gewerbe und des Handels (Merkantilsystem) ge-
hoben und das Volksschulwesen begründet (23.Okt.
1717 allgemeine Schulpflicht). Der Utrechter
Friede (1713) brachte als Ersatz für Oranien das
Oberquartier Geldern und die allgemeine Aner-
kennung der Königswürde, der Friede zu Stock-
holm (1720) gegen Zahlung von 2 Mill. Talern
Vorpommern bis zur Peene, Usedom und Wollin.
Einen festgefügten Staat von 118 926 qkm, ein
leistungsfähiges Volk von 2240 000 Seelen, ein
kriegsbereites Heer von 83 500 Mann und einen
Staatsschatz von 7 Mill. Talern hinterließ der
zweite preußische König seinem Sohn Fried-
rich II. (1740/86), der mit dem Bewußtsein
königlicher Machtfülle den Vorsatz verband, diesen
Staat, der mehr „nach Kurfürstentum wie nach
Königtum schmeckte“, zu einer seinem Rang ent-
sprechenden Stellung emporzuheben. In drei
Kriegen (1740/42, 1744/45, 1756/63) wurde
„Schlesien außer Teschen, Troppau und dem Land
jenseits der Oppa und die Grafschaft Glatz“ er-
obert und behauptet; durch die Erwerbung Ost-
frieslands (1744), Westpreußens (außer Dan-
zig und Thorn) nebst Ermeland, Kulmerland und
dem Netzedistrikt in der ersten Teilung Polens
(1772) und eines Teils der Grafschaft Mansfeld
(1786) wuchs der Staat auf 194 891 qkm mit
5430 000 Einwohnern. Dem Flächeninhalt nach
eine Macht zweiten Rangs, war Preußen unbe-
stritten europäische Großmacht geworden. Noch
war Osterreich im Besitz der deutschen Kaiserkrone,
aber neben ihm stand in Deutschland Preußen als
europäische Großmacht, und der bayrische Erbfolge-
streit (1778/79) wie der Deutsche Fürstenbund
(1785) zeigten den Dualismus zwischen den beiden
Mächten im grellsten Licht. Die innere Politik
Friedrichs II. stand unter dem Zeichen des auf-
geklärten Despotismus: gleichförmige Verwaltung
(1766 Generaladministration der Steuern und
Gefälle, die sog. Regie, Monopole), Förderung
des Volkswohls auf allen Gebieten (Landesmelio-
ration, 1763 General-Schul-Reglement), Ver-
besserung der Rechtspflege (Cocceji, Svarez, v. Car-
mer) und religiöse Duldung, alles aus der Macht-
fülle der Krone für, nichts durch das Volk. Sein
Regiment war streng, und wo es das Staats-
interesse erforderte, sogar herzlos, denn nicht das
Heil des einzelnen, sondern das Wohl des Ganzen
war ihm Richtschnur. Daher wurde sein Neffe
Friedrich Wilhelm II. (1786/97) enthu-
siastisch begrüßt, verscherzte sich aber leider bald
Liebe und Vertrauen des Volks. An die Stelle
des persönlichen Regiments trat eine willkürliche
Kabinettsregierung, die den genußsüchtigen, halt-