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Begriffs „Staatshaushalt“ die Bezeichnung „Fi-
nanzverwaltung“, „Finanzwirtschaft“, so tritt da-
durch die Vorstellung der Geldverwaltung mehr in
den Vordergrund, während man aussprechen kann,
daß die Geldverwaltung nur Mittel zum Zweck
ist, daß sie im heutigen Staat ihren Umfang, ihre
Grundlage zu finden hat in den Bedürfnissen,
welche zur Erfüllung der Aufgaben des Staats her-
vortreten. Indessen findet man die erwähnten Be-
zeichnungen auch im weiteren Sinn gebraucht.
Im Staatshaushalt im engeren Sinn, welcher zu-
treffend als Finanzwirtschaft bezeichnet werden
kann, handelt es sich um Einnahmen und Aus-
gaben, welche in Geld ausgedrückt werden. Beide
werden im voraus veranschlagt. Diesen Vor-
anschlag nennt man Staatshaushaltsetat, Budget,
Staatsvoranschlag.
Für die nachstehenden Darlegungen wird von
dem Begriff „Staatshaushalt“ im weiteren Sinn
ausgegangen werden, indessen für die bereits in
besondern Artikeln behandelten einschlägigen
Gegenstände auf diese Artikel für die Einzelheiten
verwiesen werden. Es werden zunächst die Staats-
ausgaben und die Staatseinnahmen kurz behan-
delt, dann wird ausführlicher auf die Ordnung
im Staatshaushalt, auf die Entstehung des Etats,
auf die tatsächliche Entwicklung des Etatswesens,
auf die staatsrechtlichen Beziehungen im konstitu-
tionellen Staat und endlich kurz auf die Behörden-
organisation eingegangen werden.
a) Die Staatsausgaben. Die Aufgaben
des Staats zu erfüllen ist Hauptzweck der Staats-
ausgaben. Die Frage, was alles Aufgabe des
Staats sei, ist verschieden zu beantworten nach den
Völkern, nach den Zeiten, nach der Entwicklung
der Anschauung vom Staat überhaupt. Zwischen
den Uranfängen staatlichen Lebens und den in
einem Kulturstaat vom Staat verlangten Leistungen
und Einwirkungen liegt ein Unterschied von weitest
gehenden Folgen für die Gestaltung der Staats-
ausgaben, und zwischen diesen Anfangs= und End-
punkten liegt eine große Mannigfaltigkeit der Ent-
wicklung. Aufgaben, welche dem Staat zu-
geschrieben oder vielmehr, namentlich in den
Zeiten absoluten persönlichen Regiments, vom
Staat für sich in Anspruch genommen wurden,
werden später wieder als zur Aufgabe der ein-
zelnen oder der innerhalb des Staats bestehenden
kleinen Verbände gehörig angesehen und diesen
zugewiesen, während dem Staat seinerseits wieder
neue Aufgaben zuwachsen. Einige Beispiele aus
verschiedenen Gebieten mögen dies erläutern.
Die Fürsorge für die Wegbarkeit innerhalb des
Staatsgebiets war in Preußen früher in großem
Umfang Sache staatlicher Einrichtungen; die klei-
neren Verbände: Provinz, Kreis, traten nur aus-
hilfsweise ein; heute hat der Staat die Chausseen
gänzlich an die Provinzen, die Landwege an die
Kreise abgegeben. Im österreichischen Etat da-
gegen sind in großer Anzahl Beträge für Chaussee-
bauten ausgeworfen. Die Fürsorge für das Eisen-
Staatshaushalt.
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bahnwesen erscheint bald im wesentlichen als Auf-
gabe des Staats, bald als solche der privaten
Unternehmungen: in einem Staat Aufkauf der
Privatbahnen, in andern Verkauf an Private.
Auf dem Gebiet der Schule geht die Bewegung
immer mehr dahin, den Gemeinden einen immer
größeren Teil der entstehenden Ausgaben auf-
zubürden, den Staat aber als den eigentlichen Be-
herrscher des gesamten Schulwesens zur Geltung
zu bringen, freilich nicht ohne energischen Wider-
stand zu finden auf seiten derjenigen, welche für
Kirche und Familie wohlerworbene und natürliche
Rechte beanspruchen. Endlich möge noch hin-
gewiesen werden darauf, wie in der neueren Zeit
der Staat auch an die Lösung solcher Aufgaben
herantritt, welche nicht sowohl auf dem eigentlichen
staatlichen Gebiet als auf dem der Gesellschaft
liegen, eine Richtung, welche in ihrer weiteren
Entwicklung als Staatssozialismus gekennzeichnet
wird. Auch der Betrieb der Verkehrsinstitute,
Post, Telegraphen und Eisenbahnwesen ist immer
mehr in die Hände des Staats übergegangen.
Zu allen diesen Fragen soll hier nicht kritisch
Stellung genommen werden. Die Anführung soll
nur dem Hinweis als Beleg dienen, wie auf die
Gestaltung der Staatsausgaben von grundlegen-
der Bedeutung diejenige der Staatsaufgaben ist.
Eine allgemein gültige Regel für das, was dem
Staat zufällt, und das, was den kleineren Ver-
bänden oder auch der Einzelwirtschaft zu über-
lassen ist, aufzustellen, ist nicht möglich. Man hat
versucht, eine allgemein zutreffende Unterscheidung
zwischen dem Staatshaushalt und dem Privat-
haushalt zu finden. Man sagt: „Die Produkte,
welche der Staat als solcher gewährt (Staats-
leistungen), sind überwiegend immaterieller Natur“
(Sicherheit, Freiheit, Bildung usw.; Roscher); die
Privatwirtschaft würde also demgemäß besonders
materielle Güter schaffen. Man wird vielleicht
sagen können: die Ausgaben des Staats werden
gemacht, um dadurch das Wohl der Gesamtheit
zu sichern, zu fördern, den Staat als solchen für
seine Aufgaben gewissermaßen in voller Lebens-
kraft zu erhalten. Das Ergebnis eines guten
Staatshaushalts, der Beweis für die Notwendig-
keit, die Nützlichkeit, für die Produktivität der
Staatsausgaben kommt nicht im Staatshaushalt
selbst in Form eines Gewinns, eines Überschusses
zur Erscheinung, sondern das Ergebnis findet sich
in gewissem Umfang in den Haushalten der engeren
Verbände, vor allem aber sowohl in den mate-
riellen Ergebnissen der Einzelwirtschaften als in
höherem Sinn in der erreichten sittlichen und
wissenschaftlichen Hebung des Volks, in dem mög-
lichst allgemeinen Wohlbefinden, bedingt unter
anderem durch die Sicherheit nach innen und nach
außen, durch eine geschützte und geförderte Ent-
faltung der Kräfte des Geistes wie des wirtschaft-
lichen Lebens, alles geleitet und durchdrungen von
religiösen Anschauungen, welche nicht den Staat
zum Ausgangspunkt haben, nicht von ihm zu