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(Hauptgoldmünze), 5, 3, 21/, und 1 Dollar,
Silbermünzen zu 1, ½ und ¼ Dollar, 10, 5
und 3 Cents, Nickelmünzen zu 5, 3 und 1 Cent,
Kupfermünzen zu 2 und 1 Cent. Eine Bank der
Vereinigten Staaten gibt es nicht; die Notenaus-
gabe ist den „Nationalbanken“ (1910: 7173)
überlassen; die Höhe der Ausgabe beträgt 60
bis 90 % des Grundkapitals, zur Sicherstellung
sind mindestens/ des Grundkapitals in verzins-
lichen Bonds der Vereinigten Staaten beim Schatz-
amt zu hinterlegen. Die Aufsicht über die Banken
führt ein staatlicher Kontrolleur. Eine Reform des
Nationalbankenwesens, das sich bei der wirtschaft-
lichen Depression 1907 als ganz ungenügend er-
wiesen hat, wird seither angestrebt, ist aber bis
jetzt (Mitte 1911) nicht zustande gekommen. Ein
großer Teil der täglich zu leistenden Zahlungen
erfolgt auf dem Weg der Abrechnung (clearing)
in den Clearinghäusern (über 100). Die Union
als solche gibt seit 1862 Kreditbillette aus (die
sog. Greenbacks) in der Höhe bis zu 10.000
Dollar; das Schatzamt ist verpflichtet, diese Kre-
ditbillette in Zahlung zu nehmen und von jedem
Inhaber in Gold einzulösen. Andere Scheine sind
die Schatznoten (Treasury notes) von 1890, bie
Gold= und Silberzertifikate von 20 bzw. 1 Dollar
aufwärts. 1910 waren für 346,68 Mill. Dollar
Greenbacks, 726.86 Mill. Dollar Noten der Na-
tionalbanken, für 842,87 Mill. Dollar Gold= und
für 480,73 Mill. Dollar Silberzertifikate im Um-
lauf. Außerdem gab es 12 166 Staatsbanken,
1759 Spar-, 934 Privatbanken, 1091 Leihe-
und Trustgesellschaften. — Die Maße und Ge-
wichte sind im allgemeinen die englischen (mit
einigen unbedeutenden Modifikationen).
X. Kolonialbesitz. Uber Größe und Bevöl-
kerung des Kolonialbesitzes der Vereinigten Staa-
ten vgl. oben II, Tabelle.
Porto Rico hat nach der vom Kongreß 1900
gegebenen Verfassung (kleine Anderungen 1901)
eine repräsentative Regierungsform. Die Verwal-
tung führt ein vom Unionspräsidenten auf vier
Jahre ernannter Gouverneur. Die gesetzgebende
Versammlung besteht aus einem Exekutivrat, dessen
11 Mitglieder (die 6 Chefs der Verwaltungs-
zweige und 5 Eingeborne) von dem Unionspräsi-
denten auf vier Jahre ernannt werden, und einem
Delegiertenhaus von 35 Mitgliedern, die vom
Volk auf zwei Jahre gewählt werden; das Wahl-
recht ist an den Besitz eines geringen Vermögens
und einiger Bildung geknüpft. Im Kongreß ist
es durch einen nichtstimmberechtigten Delegierten
vertreten. Die Verhandlungssprache im Exekutiv-
rat ist Englisch, im Delegiertenhaus Spanisch.
Die Steuer= und Zolleinkünfte bleiben in der
Kolonie; die Vereinigten Staaten tragen die
Kosten fur das auf Porto Rico befindliche Unions-
regiment (an 580 Mann) und für zahlreiche
Kulturausgaben, namentlich Schulen. — Von der
Bevöllkerung 1899 waren 589F 126 Weiße, 50300
Neger, 304 352 Mulatten, 75 Chinesen.
Vereinigte Staaten.
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Die Hauptprodukte des Landes sind Zucker,
Kaffee, Tabak, Bananen, Obst, Salz usw. Die
Einfuhr betrug 1908/09: 28,542 Mill. Dollar
(23,593 Mill. aus den Vereinigten Staaten), die
Ausfuhr 33,56 Mill. (nach den Vereinigten
Staaten 29,365; Zucker 18,92, Tabak 4,46,
Kaffee 3,7, Mehl 1,7 Mill. Dollar). In Betrieb
sind an 350 km Eisenbahnen; im Außenhandel
liefen 1908/09: 670 Schiffe von 818281 .
ein, 680 Schiffe von 830 710 t aus. Das Bud-
get beträgt jährlich an 3½ Mill. Dollar in Ein-
nahmen und Ausgaben.
Philippinen. Der ganze Philippinenarchipel
mit Ausnahme der von Moros bewohnten Gebiete
(Suluinseln und Teile von Mindanao) steht unter
Zivilverwaltung, wobei allerdings die Zivilstellen
größtenteils von Offizieren bekleidet werden. Die
Zentralverwaltung besteht aus dem Generalgou-
verneur, dem Haupt der Exekutive und Präsident
der Philippinenkommission, und 8 Kommissären
(4 Amerikaner und 4 Eingeborne), die vom
Unionspräsidenten ernannt werden. Diese Philip-
pinenkommission bildet zugleich das Oberhaus des
philippinischen Parlaments (Philippine Assem-
bly), während das 81 Mitglieder zählende Unter-
haus aus Wahlen hervorgeht (das Wahlrecht ist
an eine Steuerleistung von 7 Dollar gebunden,
wodurch an ⅛ der Bevölkerung von der Abstim-
mung faktisch ausgeschlossen sind) und ganz aus
Eingebornen besteht; jeder Beschluß des philip-
pinischen Unterhauses bedarf der Zustimmung des
Oberhauses und des Kongresses in Washington.
Von den „Sekretären“ der 4 Verwaltungsdeparte-
ments (für das Innere, für Finanzen und Justiz,
für öffentlichen Unterricht, für Handel und Po-
lizei) sind 3 Amerikaner und einer Philippine
(die Sekretäre werden aus den Mitgliedern der
Philippinenkommission genommen); ein fünftes
Departement wurde vom Kongreß genehmigt, ist
aber bisher nicht vom Unionspräsidenten besetzt
worden. Für die Lokalverwaltung ist die Insel in
38 Provinzen eingeteilt, jede mit einem Gouver-
neur, Sekretär und Schatzmeister; die Gouver-
neure werden vom Volk gewählt, diejenigen der
6 hauptsächlich von Nichtchristen bewohnten Pro-
vinzen jedoch vom Generalgouverneur nach ein-
geholtem Rat und Zustimmung der Philippinen-
kommission ernannt. Die Gemeindeverwaltung ist
fast ganz den Eingebornen überlassen, die über
25, der Amter durch freie Volkswahl besetzen, nur
die Finanzverwaltung ist ihrer Kontrolle entzogen.
Für die Rechtspflege bestehen ein höchster Gerichts-
hof in Manila, 17 Gerichte erster Instanz, ein
Gericht für Landregistration und in jeder organi-
sierten Gemeinde derjenigen Provinzen, die ein
Gericht erster Instanz haben, ein Friedensgericht.
Die vorherrschende Konfession ist der Katholi-
zismus, zu dem an 7 Millionen sich bekennen; die
Moros sind mohammedanisch, die 25.000 Ameri-
kaner meist prolestanlisch. Die katholische Hierarchie
besteht aus einem Apostolischen Delegaten, einem