Republik hochleben. Die Erklärung des Staatssekretärs aber band seine
artei. Scheidemann führte den letzten Stoß gegen die Monarchie.)
Endlich nach 2 Ahr wurde aus dem Hauptquartier die Entschließung
des Kaisers mitgeteilt. Ich bringe das Dokument so, wie es Staats-
sekretär v. Hintze am Telephon verlas:
„Großes Hauptquartier, den 9. November 1918.
„1. Seine Majestät sind damit einverstanden, wenn die deutsche Re-
gierung die beim Feinde befindliche Waffenstillstandskommission er.
mächtigt, sofort abzuschließen, auch ehe die Waffenstillstandsbedin.
gungen hier bekannt geworden sind.
„2. Um Blutvergießen zu vermeiden, sind Seine Majestät bereit,
als Deutscher Kaiser abzudanken, aber nicht als König von Preußen.
Seine Majestät wollen auch aus dem Grunde als König von Preußen
bleiben, um zu vermeiden, daß durch den bei Abdankung erfolgenden
gleichzeitigen Abgang der Mehrzahl der Offiziere die Armee führerlos
wird und sich auflöst. .
„3. Seine Majestät wollen einen Bürgerkrieg nicht.
„4. Seine Majestät werden für den Fall der Abdankung als Deutscher
Kaiser dem Feldmarschall v. Hindenburg befehlen, den Oberbefehl über
das deutsche Heer zu Übernehmen, und werden Allerhöchstselbst bei den
preußischen Truppen bleiben. Weitere Bestimmung würde dem Neichs-
verweser vorbehalten.
"„5. Heerführer und Oberbefehlshaber sind der Ansicht, daß die Tat-
sache der Abdankung des Deutschen Kaisers und Obersten Kriegsberrn
jetzt die schwersten Erschütterungen in der Armee hervorrufen wird und
können eine Verantwortung für den Zusammenhalt der Armee nicht
mehr übernehmen. Wilhelm I. R.“
Wahrschaffe zuerst, dann Simons protestierten gegen den staatsrechtlichen
Widersinn dieser Arkunde. Darin wurde die Reichsverfassung zerschlagen,
deren Eckpfeiler der Artikel 11 war mit seinem unzweideutigen Sinn: der
Träger der Staatsgewalt in Preußen ist notwendig und immer zugleich
der Träger der kaiserlichen Gewalt im AMeich.,“
1 Ich habe später erfahren, daß Scheidemann den Ausruf: „Es lebe die Republik“
zunächst nur als ein grundsähliches Bekenntnis zu seiner Darteidoktrin gemeint
hat, ohne die Absicht, den unmittelbaren Gang der Ereignisse zu beeinflussen.
: Eine Reihe deutscher Staatsrechtslehrer hat vor der Revolution und nachher die
Frage erörtert, ob eine Trennung der Kronen von Dreußen und vom Neich rechtlich
überhaupt möglich sei, und ist zu dem Ergebnis gekommen: Der Artikel 11 weist dem
Staate Preußen nicht nur das Vorrecht zu, das Dräsidium im Bundesrat zu be-
setzen, sondern die Pflicht des jeweiligen Trägers der preußischen Krone geht aus der
Peinz Max von Baden 41 641