der in Aussicht gestellten Formulierung uns etwas vorstellen,
was auf eine Zertrümmerung der Reichsverfassung hinauslief.
Gegen diese Ausführungen wandte sich in der „Kreuzzeitung“
vom 18. Mai 1927 eine anonyme EZuschrift. Sie stammte, wie die
Redaktion hinzufügte, „von einer sehr gut unterrichteten Seite“.
1. In der Diskussion über die Abdankung am 9. November
1918 in Spa erklärte General Graf von der Schulenburg etwa
11 Uhr vormittags, daB hier vom König von Preubßen überhaupt
nicht die Rede sein könne, da der Reichskanzler Prinz Max von
Baden nicht preubischer Ministerpräsident sei und der König
diese Frage lediglich mit seinen preußischen Ministern und
preußischen Kammern abzumachen habe.
2. Die amtliche telephonische Verbindung zwischen dem Kaiser
und Kanzler lag in Spa in den Händen der Herren v. Hintze
und v. Grünau.
3. Niemand hat verhindert, daß diese Herren den Kanzler
sofort über die Stellungnahme des Kaisers zu der von Graf
Schulenburg aufgeworfenen Frage unterrichteten.
4. Seine Majestät der Kaiser hat in den Vormittagsstunden
bezüglich der Abdankung einen Entschluß nicht gefaßt. Die
Entschlieung des Kaisers ist erst 1 Uhr 15 nachmittags erfolgt.
5. Der Reichskanzler Prinz Max von Baden hat die Abdan-
kung des Kaisers und den Thronverzicht des Kronprinzen etwa
12 Uhr mittags und jedenfalls vor der vom Kaiser gefahßten
Entschliehung zur Veröffentlichung herausgegeben.
6. Das Telephonat zwischen Exzellenz Wahnschaffe und Ge-
neral Graf Schulenburg hat um 1 Uhr 35 nachmittags statt-
gefunden. Diesem Gespräch folgte schon nach 15 Minuten die
amtliche Erklärung des Kaisers, die Exzellenz v. Hintze tele-
phonisch an Exzellenz Wahnschaffe übermittelte.
7. Das vorstehende Schulenburgische Telephonat kann schon
aus dem Grunde den Reichskanzler Prinz Max von Baden in
seinen Entschließ ungen nicht irreführend beeinflußt haben, weil
der amtliche Entschlu· des Kanzlers in der Abdankungserklärung
festgelegt war, die er 1 ½ Stunden vor dem Schulenburgischen
Telephonat zur öffentlichen Bekanntgabe herausgegeben hatte.“
Ich sandte der „Kreuzzeitung“ die folgende Erwiderung (ab-
gedruckt am 11. August 1927):
„Auf Grund von erneuten Nachprüfungen wiederhole ich die
folgenden Feststellungen:
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