Full text: Prinz Max von Baden. Erinnerungen und Dokumente.

mitgeteilt worden sei, der Kaiser habe sich zur Abdankung 
entschlossen.“ 
Herr Heilbron fügt heute ergänzend hinzu, daß er · 
,,inder’ka.twesentlichvor11UhrindieRseichskanzlei 
zurückgekehrt sei“. 
II. 
Die Vermutung, daß die am 9. November um die elfte Stunde 
einlaufende telephonische Meldung identisch gewesen ist mit dem 
Telephonat des Grafen Schulenburg an Exzellenz Wahnschaffe, 
ergab sich aus der großen Ahnlichkeit des seinerzeit in der „Frei- 
heit“ mitgeteilten Wortlauts mit der mir überbrachten Meldung. 
Ich stelle noch einmal beide Telephonate nebeneinander: 
„Der Kaiser habe sich zur Abdankung entschlossen, wir 
würden in einer halben Stunde die Formulierung erhalten.“ 
„Eine so wichtige Entschliehung wie die Abdankung des 
Kaisers könne nicht in wenigen Minuten gefaßt werden. Seine 
Majestät hätte seinen Entschluß gefaßt, er würde schriftlich 
im Augenblick formuliert, und die Reichsregierung müsse 
sich gedulden, bis diese Erklärung in einer halben Stunde in 
ihren Händen sein würde.“ 
Ich sprach diese Vermutung zuerst im August 1919 aus. Sie 
festigte sich bei mir beinahe zur Gewißheit, als fast acht Jahre 
vergangen waren, ohne daß von beteiligter Seite ein Wider- 
spruch erfolgte. Wenn allerdings das Gespräch Schulenburg— 
Wahnschaffe, wie die Notiz in der „Kreuzzeitung“ es be- 
hauptet, wirklich erst um 1 Uhr 35 Minuten stattgefunden hat, 
so können natürlich die beiden Gespräche nicht identisch gewesen 
sein; aber das würde auch nicht das Geringste an der Tatsache 
ändern, daß aus Spa gegen 11 Uhr telephoniert worden ist: 
Der Kaiser habe sich zur Abdankung entschlossen, wir würden 
in einer halben Stunde die Formulierung erhalten. 
III. 
Wer immer diese Telephonmeldung aus Spa übermittelt hat, 
der sachliche Inhalt dieser Meldung entspricht genau dem, was 
wir über die Stimmung und die Absichten des Kaisers in den 
Morgenstunden des 9. November vor 11 Uhr aus sicheren 
Quellen wissen.“ 
Ich verweise auf den eben angeführten Bericht des Augen- 
zeugen Freiherrn v. Grünau. 
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