Contents : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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etwa  folgende  dreißig:  Graf  Plessen  =  Jvenack,
von  Bernstorff,  Clas  Hahn  auf  Rempelin,  von
Moltke,  ven  Bülow,  von  Lehsten,  von  Schach,
von  Both,  von  Kamptz,  von  Oerten,  von  Levetzow,
  von  Vieregg,  von  der  Kettenburg,  von
Drieberg,  von  Pressentin,  von  Strahlendorff,
von  Koppelow,  von  Schmettau,  von  Ribbeck,  von
Holstein,  von  Rohr,  von  Zülow,  von  Preen,
Graf  von  Sahla,  von  Meerheim,  von  Klinggraeff,
  von  Fabrice,  le  Fort,  von  Ditten,  von
Storch,  von  Ferber;  auch  finden  sich  unter  den  175
Unterschriften  der  Nitterschaft  die  von  dieizehn  bürgerlichen
  Rittern  und  dazu  sind  noch  die  sechs  Bürgermeister
unterschrieben:  Beselin  von  Rostock,  Dethlof  von
Parchim,  Schöpfer  von  Güstrow,  Keller  von  Neubrandenburg,
  Spalding  von  Güstrow  und  Stem-ü
wede  von  Schwerin.

In  diesem  Erbvergleich,  einem  der  merktwürdigsten
  Staalsgrundgesehe,  welches  es  in  der
ganzen  Christenheit  giebt,  theilten  sich  Landesherr
  und  Ritterschaft,  so  zu  sagen,  brüderlich
in  das  Land:  die  Ritterschaft,  die  grundgesetzlich  zeither
der  Vertreter  des  ganzen  Landes  gewesen  war,  die  namentlich
  ein  feststebendes  Recht  gebabt  batle,  bei  der  Besteuerung
  das  ganze  Land  zu  vertreten,  überließ  die  Domainen,
  vier  Zehntel  des  Landes,  „der  Willkür“  der
Fürsten  und  diese  dagegen  bestätigten  und  erweiterten  der
Rinterschaft  ihre  Privilegien  und  Monopole.  In  dem
Erbvergleiche  ward  unter  andern  ausgedrückt,  daß  der
Landesberr  in  seinen  Demainen  „nach  Willkür  Ge-