Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

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47.  Bekanntmachung,
die  Ausführung  des  Vereins-Zollgesetzes
betreffend.

Von  dem  Bundesrathe  des  Zollvereins  sind  zur  Ausführung  des  Vereinszollgesebes
  vom  1.  Juli  d.  J.  (Bundesgeseblatt  S.  317  ff.)  auf  Grund  des
§.  167  vgl.  mit  den  S§.  58,  73  und  106  dieses  Gesetzes

eine  Anweisung  zur  Aueführung  des  Vereins-Zollgesetzes,

ein  Niederlage-Regulatir,

ein  Begleitschein-Regulativ,

ein  Regulativ  über  die  zollamtliche  Behandlung  des  Güter=  und  Effectentrausportes

  auf  den  Eisenbahnen
mit  der  Maßgabe  festgestellt  worden,  daß  die  gedachte  Anweisung  mit  dem  1.  Januar
die  bezeichneten  Regnlative  aber  mit  dem  1.  Febrnar  1870  in  Kraft

Luues

Es  wird  dies  mit  dem  Bemerken  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  die  vorstehend
erwähnte  Anweisung,  sowie  die  bezeichneten  Regulative  durch  das  „Amtsblatt  des
Generalinspektors  des  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereins“"  werden
  zur  öffentlichen  Kenntnis,  gebracht  werden.

Greiz,  den  29.  Deeember  1869.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  daf.
M.  Kunze
i.  V.

Bruno  Meg.