Contents: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Die einzelnen Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung. 97 
Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, 
sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser 
Bund wird den Namen DeutschesReich führen und wird nach- 
stehende Verfassung haben“. 
Hier fehlt zunächst die Aufzählung der einzelnen nord- 
deutschen Staaten und damit der gesuchte Anhalt für eine 
vertragsmässige, gegenseitige Garantie ihrer Existenz. 
Nach dem Wortlaute sodann, wie nach dem Gange der 
Verhandlungen über die Verfassungsverträge, ist ein vertrags- 
mässiges Verhältniss zwischen den einzelnen norddeutschen 
und den beigetretenen süddeutschen Staaten ausgeschlossen. 
Es würde sich immer nur um ein solches zwischen den süd- 
deutschen Staaten und dem norddeutschen Bunde als solchem, 
handeln können. Denn wenn man sich dem gegenüber und 
um trotzdem ein Rechtsverhältniss der süddeutschen Staaten 
zu den einzelnen norddeutschen Staaten oder doch die 
Fortdauer des Vertragsverhältnisses für die letztern zu be- 
gründen, auf Artikel 1 und 9 der Reichsverfassung berufen 
hat5, so ist damit pur das Gegentheil von dem bewiesen, was 
man will. In den angezogenen Artikeln ist zweifellos nur 
die Mitgliedschaft aller einzelnen Staaten im Bunde als ein 
verfassungsmässiges Verhältniss zur Gesammtheit, nicht aber 
als ein vertragsmässiges Verhältniss der einzelnen Staaten 
unter einander festgestellt. 
Der neuformulirte Eingang des Weiteren entbehrt gegen- 
über dem Eingang der norddeutschen Verfassung — mit Aus- 
nahme der Hervorhebung der südmainischen hessischen Ge- 
bietstheile —derBeziehung aufdie Gebiete dereinzelnen Staaten, 
obwohl man gerade in dieser Beziehung des norddeutschen Ein- 
ganges eine wesentliche Bestimmung, die vertragsmässige Ga- 
rantie des Territorialbestandes der einzelnen Staaten erblickte. 
Der Eingang der Reichsverfassung bietet daher gegen- 
über dem der norddeutschen Verfassung, seine Vertragsnatur 
überall vorausgesetzt, wesentliche Veränderungen des Inhaltes 
5 Meyer, Erörterungen pag. 61. 62. 
A. Haenel, Studien. I. 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.