Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

180  Die  süddeutschen  Staaten.

und  die  Abkürzung  der  bestehenden  Budgetperiode  einer  sorgfältigen  Prüfung
unterzogen  werden  müssen.  Das  unablässige  Bemühen  der  Gegner  des  modernen
  Staates,  auch  in  unserm  Lande  den  gehässigen  Zwiespalt  der  Confessionen
aufs  Neue  zu  erregen  und  insbesondere  das  verdienstvolle  Streben  um  Hebung
der  staatlichen  Anstalten  der  Volksbildung  als  einen  verderblichen  Angriff  auf
die  religiösen  Ueberzeugungen  des  Volkes  zu  verdächtigen,  muß  uns,  nach  den
seit  1860  gemachten  Erfahrungen,  zu  der  Ueberzeugung  führen,  daß  ein  Sieg
über  diese  Bestrebungen  nur  von  der  unverzögerten  und  abschließenden  Vollendung
  der  im  Wege  der  Gesetzgebung  begonnenen  Ausscheidung  staatlicher  und
kirchlicher  Befugnisse  erwartet  werden  könne.  Königliche  Hoheit!  Wir  Alle
fühlen  den  schweren  Ernst  der  Zeit,  in  welcher  Baden  des  Segens  einer  staatlichen
  Verbindung  mit  dem  unter  Preußens  Führung  im  norddeutschen  Bunde
geeinigten  Theile  der  deutschen  Nation  entbehrt,  und  dennoch  alle  unter  dem
Drucke  der  herrschenden  Weltlage  gesteigerten  Pflichten  trägt,  welche  unter  keinen
  Umständen  dem  deutschen  Vaterlande  versagt  werden  dürfen.  Denn  auch
unter  ungünstigen  Verhältnissen  wird  das  badische  Volk  nimmermehr  den
Verlockungen  einer  Partei  folgen,  welche  nicht  etwa  den  natürlichen  Wunsch
hegt,  die  Lasten  des  Landes  für  das  Heerwesen  auf  das  Maß  des  durchaus
Nothwendigen  zu  vermindern,  sondern  es  vielmehr  als  patriotische  Pflicht  anpreist,
  die  Sache  des  Vaterlandes,  inmitten  der  ernsten  Gefahren  der  Gegenwart,
  der  Wehrlosigkeit  zu  überliefern.  Wir  werden  vertrauensvoll  und  unerschütterlich
  der  Führung  Ew.  k.  Hoheit  folgen  auf  jenen  Wegen  der  Pflicht
und  Ehre,  welche  uns  mit  Sicherheit  zur  ersehnten  Einheit  des  nationalen
deutschen  Staates  hinüberführen.  Möge  Ew.  k.  Hoh.,  wie  im  Jahre  1860,
so  auch  jetzt  dem  edeln  und  guten  Geiste  Ihres  getreuen  Volkes  vertrauen  und
alle  patriotischen  Kräfte  zu  freudigem  Zusammenwirken  in  erneuter  rüstiger
Thätigkeit  aufrufen  auf  allen  Gebieten  des  öffentlichen  Lebens,  welche  der
Verbesserung  noch  bedürfen  —  dieser  erhabene  Ruf  wird,  wie  immer,  einen
gewaltigen  Wiederhall  im  Lande  finden  und  die  Bestimmung  Badens,  in
furchtloser  Treue  zur  großen  Sache  des  einheitlichen  deutschen  Staates  zu
stehen  wird  im  Herzen  Ihres  Volkes  eine  mächtige  und  dauernde  Stärkung
empfangen.“

25.  Mai.  (Baden).  Abschluß  eines  militärischen  Freizügigkeitsvertrages
mit  dem  nordd.  Bunde.

26.  „  (Hessen).  II.  Kammer:  Debatte  über  den  Antrag  der  Abgg.
Goldmann  u.  Fink,  die  Heranziehung  der  Militärpersonen  zu  den
Communalauflagen  betr.

Der  Antrag  hat  die  im  Bundesgesetzblatt  des  nordd.  Bundes  veröffentlichte
  Verordnung  zum  Gegenstand,  welche  die  Militärpersonen  von  der  Heranziehung
  zu  Communalabgaben  befreit,  und  ist  dahin  formulirt:  die  großh.
Regierung  zu  ersuchen  1)  mit  aller  Entschiedenheit  auf  Zurücknahme  der  fraglichen
  Verordnung  hinzuwirken;  2)  die  Behörden  anzuweisen,  der  Verordnung
vorerst  keine  Folge  zu  geben;  3)  von  dieser  Weisung  an  die  Behörden  dem
großh.  Kriegsministerium  zur  Bedeutung  der  Offiziere  2c.  Kenntniß  zu  geben.
Bei  der  Berathung  zeigt  sich  keine  Meinungsverschiedenheit  darüber,  daß  das
Bundespräsidium  weder  nach  der  Bundesverfassung,  noch  nach  der  hessischen
Militärconvention  zum  Erlaß  der  gedachten  Verordnung  competent  gewesen
sei.  Es  wird  nur  von  Seiten  der  Abgg.  Dernburg  und  Hoffmann  darauf
hingewiesen,  daß  man  sich  darauf  zu  beschränken  habe,  alles  aufzubieten,  um
die  Zurücknahme  der  Verordnung  zu  erwirken,  während  die  weitergehenden
Anträge  des  Ausschusses  einen  unzulässigen  Act  der  Auflehnung  und  Selbsthülfe
  gegen  die  Bundesgewalt  enthielten.  Für  die  Anträge  des  Ausschusses
sprechen  die  Abgg.  Goldmann,  Fink,  Kraft,  Dumont,  Curtmann  und  Wernher.