180 Die süddeutschen Staaten.
und die Abkürzung der bestehenden Budgetperiode einer sorgfältigen Prüfung
unterzogen werden müssen. Das unablässige Bemühen der Gegner des modernen
Staates, auch in unserm Lande den gehässigen Zwiespalt der Confessionen
aufs Neue zu erregen und insbesondere das verdienstvolle Streben um Hebung
der staatlichen Anstalten der Volksbildung als einen verderblichen Angriff auf
die religiösen Ueberzeugungen des Volkes zu verdächtigen, muß uns, nach den
seit 1860 gemachten Erfahrungen, zu der Ueberzeugung führen, daß ein Sieg
über diese Bestrebungen nur von der unverzögerten und abschließenden Vollendung
der im Wege der Gesetzgebung begonnenen Ausscheidung staatlicher und
kirchlicher Befugnisse erwartet werden könne. Königliche Hoheit! Wir Alle
fühlen den schweren Ernst der Zeit, in welcher Baden des Segens einer staatlichen
Verbindung mit dem unter Preußens Führung im norddeutschen Bunde
geeinigten Theile der deutschen Nation entbehrt, und dennoch alle unter dem
Drucke der herrschenden Weltlage gesteigerten Pflichten trägt, welche unter keinen
Umständen dem deutschen Vaterlande versagt werden dürfen. Denn auch
unter ungünstigen Verhältnissen wird das badische Volk nimmermehr den
Verlockungen einer Partei folgen, welche nicht etwa den natürlichen Wunsch
hegt, die Lasten des Landes für das Heerwesen auf das Maß des durchaus
Nothwendigen zu vermindern, sondern es vielmehr als patriotische Pflicht anpreist,
die Sache des Vaterlandes, inmitten der ernsten Gefahren der Gegenwart,
der Wehrlosigkeit zu überliefern. Wir werden vertrauensvoll und unerschütterlich
der Führung Ew. k. Hoheit folgen auf jenen Wegen der Pflicht
und Ehre, welche uns mit Sicherheit zur ersehnten Einheit des nationalen
deutschen Staates hinüberführen. Möge Ew. k. Hoh., wie im Jahre 1860,
so auch jetzt dem edeln und guten Geiste Ihres getreuen Volkes vertrauen und
alle patriotischen Kräfte zu freudigem Zusammenwirken in erneuter rüstiger
Thätigkeit aufrufen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, welche der
Verbesserung noch bedürfen — dieser erhabene Ruf wird, wie immer, einen
gewaltigen Wiederhall im Lande finden und die Bestimmung Badens, in
furchtloser Treue zur großen Sache des einheitlichen deutschen Staates zu
stehen wird im Herzen Ihres Volkes eine mächtige und dauernde Stärkung
empfangen.“
25. Mai. (Baden). Abschluß eines militärischen Freizügigkeitsvertrages
mit dem nordd. Bunde.
26. „ (Hessen). II. Kammer: Debatte über den Antrag der Abgg.
Goldmann u. Fink, die Heranziehung der Militärpersonen zu den
Communalauflagen betr.
Der Antrag hat die im Bundesgesetzblatt des nordd. Bundes veröffentlichte
Verordnung zum Gegenstand, welche die Militärpersonen von der Heranziehung
zu Communalabgaben befreit, und ist dahin formulirt: die großh.
Regierung zu ersuchen 1) mit aller Entschiedenheit auf Zurücknahme der fraglichen
Verordnung hinzuwirken; 2) die Behörden anzuweisen, der Verordnung
vorerst keine Folge zu geben; 3) von dieser Weisung an die Behörden dem
großh. Kriegsministerium zur Bedeutung der Offiziere 2c. Kenntniß zu geben.
Bei der Berathung zeigt sich keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß das
Bundespräsidium weder nach der Bundesverfassung, noch nach der hessischen
Militärconvention zum Erlaß der gedachten Verordnung competent gewesen
sei. Es wird nur von Seiten der Abgg. Dernburg und Hoffmann darauf
hingewiesen, daß man sich darauf zu beschränken habe, alles aufzubieten, um
die Zurücknahme der Verordnung zu erwirken, während die weitergehenden
Anträge des Ausschusses einen unzulässigen Act der Auflehnung und Selbsthülfe
gegen die Bundesgewalt enthielten. Für die Anträge des Ausschusses
sprechen die Abgg. Goldmann, Fink, Kraft, Dumont, Curtmann und Wernher.