fehligte General Jakob Heinrich Graf Flemming gegen
die polnischen Aufständischen, die nach löblichem polnischen
Brauche gegen ihren König eine Konföderation zum Schutze
der polnischen Freiheit geschlossen hatten. Die Konföde-
rierten standen gedeckt hinter der Weichsel in ihren Ver-
schanzungen bei Sendomir; Flemming ließ in der Nacht
zum 8. Dezember 1713 seine Truppen auf einer Furt den
einen Weichselarm überschreiten bis zu einer Insel, von
der aus am andern Morgen der Übergang auf das feindliche
200
wurden, teilweise auch in der neu aufgestellten polnischen
Armee Verwendung fanden; denn in ihr gab es außer den
nationalpolnischen Formationen auch ein paar Regimenter
deutscher Richtung. Es verblieben im neuen Bestand von
1717: I. die maison du roi, bestehend aus der Chevaliers=
garde und den Gardes-du-Corps, ferner die HauSartillerie,
Feldartillerie, das Ingenieurkorps; 2. an Kavallerie 4 Kü-
rassier= und " Dragoner= (je 6 Kompagnien) und 1 Hu-
sarenregiment; 3. an Infanterie 10 (2 Garde= und 8 andere)
Christoph August Graf von Wackerbarth
sächsischer Generalfeldmarschall
Ufer trotz des feindlichen Feuers erzwungen wurde. Ener-
gisch ging man dann sofort zum Sturm auf die Ver-
schanzungen vor, die die Polen bald räumen mußten. Das
erbeutete feindliche Lager und die völlige Zerstreuung des
Rebellenheeres waren die Früchte dieser schneidigen Waffen-
tat. Der Kleinkrieg in Polen, der stellenweise zum bloßen
Bandenkrieg wurde, ging während des Jahres 1716 aber
noch weiter, da die polnischen Haufen sich infolge der
Landesbeschaffenheit und ihrer leichteren Beweglichkeit der
Verfolgung durch die regulären sächsischen Truppenverbände
zu entziehen vermochten; erst am 1. Februar 1717 gelang
es endlich, eine Aussöhnung zwischen dem König und seinen
unbotmäßigen Untertanen auf dem Pazifikationsreichstage
zu Warschau zustande zu bringen, die den König August
zum allgemein anerkannten Herrn seines Landes machte,
ihn aber zugleich verpflichtete, in Polen außer seiner Leib-
garde keine sächsischen Truppen zu halten.
Augusts des Starken Heeresreform
Die folgenden Jahre verliefen ohne wesentliche kriege-
rische Ereignisse; das sächsische Korps in Ungarn 1718 kam
infolge des baldigen Friedensschlusses nicht zum Eingreifen.
Um so reger war die innere Reformtätigkeit bei der Armee,
deren Anfänge schon in die Jahre vorher zurückreichen. Die
Neuformierung wurde so durchgeführt, daß einige Truppen-
teile aufgelöst wurden, deren Offiziere und Mannschaften
teilweise zur Vervollständigung anderer Regimenter benützt
Jacob Heinrich Graf von Flemming,
sächstscher Generalfeidmarschall
Regimenter (zu je 8 Kompagnien), insgesamt etwa 15 000
Mann. Bei der Mehrzahl der Truppen war die Nockfarbe
rot, die einzelnen Regimenter unterschieden sich durch die
verschiedene Farbe der Aufschläge und Vorstöße sowie der
Kamisole; abgesehen von den Tuchhosen der 2 Garde-
Infanterieregimenter waren durchwegs Lederhosen einge-
führt. Die Artillerie trug grüne Röcke mit roten Kragen,
also schon dieselbe Farbenzusammenstellung, die ihr im
wesentlichen verblieben ist bis auf die Anderungen der
neuesten Zeit. Bemerkenswert für jene Zeit ist in der Zu-
sammensetzung der sächsischen Armee der Umstand, daß sie
größtenteils aus Landesbindern bestand; denn während 1693
noch Z"o#o, 1694 28% Ausländer in ihr dienten, waren
es 1730 nur noch 110, die sächsische Armee war also
schon damals nicht mehr eine aus aller Herren Ländern
zusammengewürfelte Soldateska, sondern ein so gut wie
einheitlich einheimisches Heer.
Der Regelung der Uniformierung, der Erhöhung der
Etats der Trüppenteile, der Vermehrung der Feldartillerie
folgte die Aufstellung eines Wirtschafts= und Verpflegungs-
reglements. Die Infanterie hatte 1718 ein interimistisches
Exerzierreglement erhalten an Stelle des alten 1704 von
Schulenburg bearbeiteten Reglements, das der Kavallerie
von 1705 rührte von Flemming her. Jetzt ging man auf
Grund der bisherigen Kriegserfahrungen an die Abfassung
neuer Bestimmungen, wobei des Kömgs eigne Anderungen
und Verbesserungen sehr wesentlich in Betracht kamen; die