dem Marxistischen Satze stehen geblieben ist, daß das
moderne revolutionäre Proletariat erst zur richtigen Ent-
faltung kommen bann, dadurch, daß die Nabelschnur zer-
rissen wird, welche den Arbeiter der Vergangenheit an den
Grund und Boden knüpft. Es bedarf also weitgehender
Aufklärungsarbeit. Die äußerste Linke hat aus dem Staats-
sozialismus, der ja jetzt alle gesetzgeberischen Maßnahmen
durchtränkt, noch nicht gefolgert, daß jetzt ganz neue Ver-
hältnisse vorliegen.
Aber, meine Herren, die zweite Voraussetzung ist das
Land. Hier stoßen wir auf neue Schwierigkeiten. Alle die-
jenigen, die sich mit der Siedlungsfrage beschäftigt und sie
schon praktisch durchgeführt haben — und deren sind es
mehr im Deutschen Reiche, als man gemeinhin ahnt —
haben die Erfahrung gemacht, daß es zwar ganz leicht ist,
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kaufsrecht dahingehend einräumt, daß sie sich bei Zwangs-
versteigerungen durch das Vorkauforecht geeigneten Grund
und Boden schaffen können. Der furchtbare Krieg wird
wohl als eine an sich beklagenswerte Folgeerscheinung eine
weitgehende Mobilisierung des Grund und Bodens beson-
ders in der Nähe großer Städte mit sich bringen. Wenn
auch die Schutzgesetzgebung jetzt verhindert, JIwangsverstei-
gerungen in großem Maße infolge rückständiger Hypotheken-
zinsen durchzuführen, so ändert sich das doch sofort mit
dem Friedensschluß. Die aufgelaufenen Zinsen wie die ge-
kündigten Kapitalien werden fällig. Soll dann nun aus dem
Ruin zahlreicher Einzelexistenzen lediglich das private Spe-
kulationskapital, dem der Gemeinsinn doch fehlt, Nutzen
ziehen? Es wäre hier meines Erachtens die Füglichkeit ge-
geben, auf diesen Trümmern Neues aufzubauen zum Wohle
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Sächsische Kriegersiedlung Auenhain-Cröbern bei Leipzig
einige Heimstätten anzulegen, sobald wir aber daran gehen
wollen, diese zu erweitern, stoßen wir auf ganz über-
triebene Forderungen für Grund und Boden, auf Schwierig-
keiten, die früher nicht geahnt worden sind.
Ein rheinischer Industrieller, der jetzt im Felde fiel, hinter-
ließ eine bedeutende Summe zum Zwecke der Heimstätten-
gründung in seinem Heimatorte. Die Ausführung scheiterte
daran, daß sofort nach Bekanntwerden seines Testamentes
die Forderung für Grund und Boden auf das Siebenfache
des ursprünglichen Wertes stieg.
Ich selbst bin vorläufig mit meinem Vorhaben, Heim-
stätten anzulegen, an den ganz übertriebenen Forderungen
gescheitert, die sofort, nachdem meine Absicht bekanntgegeben
worden war, für geeignetes Land gefordert wurden. Und so
findet man überall dieselbe Schwierigkeit.
Meine Herren! Da bedarf es doch wohl einer weiteren
Revision unfres Rechts am Grund und Boden. Wir revi-
dieren ja eigentlich dauernd dieses Recht. Auch das Kohlen-
gesetz ist eine solche Revision. Es bedarf meiner Ansicht nach
auch einer neueren Durchsicht des Enteignungsrechts und
insbesondere einer Erweiterung des Begriffes der Voraus-
setzung für die Enteignung.
Ein von mir als verhältnismäßig leicht angesehener
Schritt ließe sich zunächst wohl dahin tun, daß man öffent-
lichen Körperschaften, Gemeinden oder gemeinnützigen Or-
ganisationen, welche Siedlungszwecke verfolgen, ein Vor-
des Volksganzen, indem man billiges Land und damit die
Vorauosetzung schafft für die ganze Durchführung der Heim-
stättengesetzgebung und für die Errichtung von Heimstätten,
in denen nicht nur heimlose und damit leicht heimatlose
Mietskasernenproletarier wohnen, sondern freie deutsche Bür-
ger auf einem eigenen deutschen Stück Erde, auf dem sie
nach der Geist und Seele tötenden Arbeit, zu der das Ma-
schinenzeitalter die Massen tagsüber doch zwingt, Gelegen-
heit haben, sich auf ihr Menschentum zu besinnen und in
eigener schöpferischer Tätigkeit die dankbare deutsche Erde
zu bearbeiten. Ich glaube, daß viele Rätsel der sozialen
Fragen dadurch ihre Erledigung finden könnten.“
Zweifellos ist in dieser Rede mit dem Hinweise auf die
Landfrage und im Zusammenhange damit auf die Revision
der rechtlichen Bestimmungen über das Enteignungorecht
wie auch betreffs des Gesetzes über ein staatliches Vorkaufs=
recht eine überaus wichtige Anregung gegeben, der
nachzugehen Aufgabe dazu berufener Organisationen wäre,
falls nicht der Staat selbst Schritte dazu tut.
ec) Die Verhandlungen zwecks Anderung des Gesetzes über die
Landeskulturrentenbank
Weil gleichfalls in engem Zusammenhange mit der Sied-
lungsfrage stehend, schließen wir hieran die Verhandlungen
über den erweiterten Ausbau der Landeskulturrenten-
bank an. Um diese dem Kleinwohnungsbau dienstbar zu