alle Vorteile des eigenen Besitzes, ohne daß er dessen Ver-
pflichtungen zu übernehmen hat. Die geldliche Beteiligung
ist als eine durchaus sichere Kapitalsanlage zu bezeichnen,
die für den Mieter mit keinerlei Haftung verbunden ist.
Die Landkaufverträge legen der Heimstättengesellschaft
keinerlei Zinsverpflichtungen auf, die den Landpreis ver-
teuern, auch ist sie in bezug auf die Verwertung des Landes
an keine Fristen gebunden, die Verzinsung beginnt erst mit
Bezug der zu errichtenden Wohnungen und Häuser. Recht-
lich durch dieselben Kaufverträge gesichert hat sich die Heim-
stättengesellschaft über die oben erwähnten Flächen hinaus
noch eine ganze Anzahl weiterer Siedlungsgebiete, so in
Gommern, in Dresden-Seidnitz (etwa 27000 Quadrat-
meter), in Augustusburg und in Auerswalde. Das Plan-
gebiet der Auerswalder Siedlung allein umfaßt einen Ge-
samtflächeninhalt von 1 400 O00 Quadratmeter. Den Land-
käufen liegt ein Rentenkaufvertrag zugrunde, in dem
alle gegenseitigen Verpflichtungen in bezug auf die Erwer-
bung und Verwertung des Landes, die Ausführung und
Finanzierung der Bauvorhaben und die Vermietung oder
Weiterveräußerung der errichteten Baulichkeiten festgelegt
sind. Die Bauvorhaben auf dem gekauften Land umschließen
ein. Gesamtobjekt von rund fünf Millionen Markz ihre Fi-
nanzierung ist vertraglich gesichert.
Die enge Zusammenarbeit mit Behörden erstrebt die
Heimstättengesellschaft u. a. auch durch die Beteiligung von
Behörden als Gesellschaftern.
Soweit die allgemeine Charakterisierung in meist wört-
licher Wiedergabe der Ausführungen des allgemeinen Pro-
spektes bzw. der Siedlungosnummer des „Heimatdank“.
Die Gesellschaft hat u. a. Siedlungen vorbereitet bzw.
zum Teil schon zu verwirklichen begonnen in Auerswalde
bei Chemnitgz auf einem Areal von 1 400 O00 Quadrat-
meter, wo sich erweisen soll, daß man größte Siedlungs-
aufgaben, auch städtebaulicher Art, zu lösen vermag, in
Augustusburg, wo ausnahmsweise als Erwerbemöglich-
keit für Sommerfrischler und Wintersport Untervermietung
vorgesehen ist, und in Bad Lausick, einer mittleren Land-
stadt, mit Ansätzen von Industrie, wo freistehende Vier-
familienhäuser in Flachbauweise innerhalb der Stadt in
Frage kommen.
Die Heimstättengesellschaft hat in den fünf Jahren ihres
Bestehens eine Entwicklung genommen, die sie weit hinaus-
hebt über den Rahmen der in Sachsen bestehenden Sied-
lungs= und Bauvereinigungen. Sie ist im besten Sinne
die Heimstättengesellschaft in Sachsen, das Bindeglied
zwischen Ansiedlungsbehörde, Gemeinden, Geldgebern, bau-
ausführenden Organen und Ansiedlern. Ihre Aufgaben
haben sich wesentlich erweitert, und ihre Tätigkeit hat den
Umfang angenommen, der ihrer Organisation, ihrem Zweck
und ihrem Ziele entspricht. Das hier Gesagte gibt nur den
Anfang und die Grundlagen wieder, auf denen sich das
Unternehmen ausgebaut hat, und es muß einer späteren
ausführlicheren Berichterstattung vorbehalten bleiben, ein
umfassendes Bild zu entwerfen.
b) Die Sächsische Kriegersiedlung (S. K.-S.)
Diese Siedlungsgesellschaft erheischt mit Recht eine be-
sonders ausführliche Behandlung, weil sie mit Entschlossen-
heit und gutem Erfolge die eigentliche Kriegeransiedlung
von vornherein fest ins Auge gefaßt hat als Bahnbrecherin
der Bewegung im Sinne des sächsischen Ansiedlungsgesetzes.
Ihre Gründung erfolgte am 12. Oktober 1915, zureiner
Zeit, als der Gedanke der Kriegerheimstätten eben erst
seinen Siegeslauf in unser Volk hinein begonnen hatte. Es
waren Männer frischen Wagemutes, mit klarem Blick für
die Bedeutung der Sache und einem warmen Herzen für
das Wohl unserer Krieger, die diese großzügig gedachte
Sachsen in großer Jeit. Band III
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Gründung in die Wege leiteten, die eine Gesellschaft, eine
gemeinnützige Genossenschaft für Ansiedlung von Kriegs-
teilmehmern ins Leben riefen, anfänglich so gedacht, daß
mit der Zeit und möglichst bald das ganze Land sich um sie
scharen würde, um sie als Leiterin des Kriegeransiedlungs-
wesens. Von Anfang an mit dem Heimatdank und Frauen-
dank in naher Fühlung stehend, ja aus ersterem als Son-
derunternehmung hervorgegangen, desgleichen in enger Be-
ziehung zum Heimatschutz befindlich, mochte man wohl
glauben, so recht eigentlich das allgemeine Siedlungsorgan
für Sachsen im Laufe der Zeit zu werden. Eben dieser Lauf
der Zeit brachte aber dann eine wesentlich andere Entwick-
lung hervor. Es kam das Sächsische Ansiedlungsgesetz für
Kriegsteilnehmer sowie die Gründung der Landessiedlungs-
stelle und der Landessiedlungsgesellschaft „Sächsisches
Heim“, Maßnahmen und Einrichtungen, an deren Zu-
standekommen und Ausgestaltung die Gründer der Säch-
sischen Kriegersiedlung selbst einen nicht geringen Anteil
haben, es kam im Zusammenhange damit die Beschränkung
auf Leipzig und den weiteren Umkreis der Stadt Leipzig,
eine am Ende der Sache selbst nur förderliche Maßregel,
nachdem sich gezeigt hatte, daß die Tätigkeit für den Leip-
ziger Bezirk allein schon reichlich genug Arbeit mit sich
brachte.
Die Gründer der Genossenschaft entfalteten eine ebenso
rege wie umfassende und erfolgreiche Werbetätigkeit, die
schon vor der Gründung selbst eingesetzt hatte. Die An-
regung fiel auf günstigen Boden, die Zahl der Teilnehmer,
sowohl von Ansiedlungslustigen wie von Förderern, wuchs
beständig, die Genossenschaft zählte — Ostern 1919 —
über 740 Mitglieder, und zwar lo# als Kriegersiedler,
750 als Förderer der Sache mit rund 230 Ooo Mark Ge-
nossenschaftskapital und 230000 Mark Haftsumme.
Wie nun die Siedlungsarbeit dieser gemeinnühigen Ge-
nossenschaft im einzelnen gedacht ist, geht aus den Ver-
öffentlichungen derselben hervor. Als solche nennen wir
1. eine Aufforderung zur Mitunterzeichnung und Beteiligung,
erstmalig vom Dezember los, etwas geändert und er-
weitert vom Frühjahr 1917;
2. ein Schriftstück: „Jedem Krieger seine eigene Scholle“;
3. Wirtschaftsheimstätten und Eigenheime für Kriegsteil-
nehmer in Sachsen vom 9. Oktober 1916;
4. die Jahresberichte auf die Geschäftsjahre 1916, 1917
und 1918;
5. ein Vortrag: Kriegsbeschädigte und Siedlung in Sachsen
von H. Degener, Vorstands-Vorsitzender der Säch-
sischen Kriegersiedlung, zurzeit Geschäftsführer des Ver-
eins Heimatdank für die Amtshauptmannschaft Leipzig,
1917 gehalten;
6. die Satzung, die am 12. Oktober lols errichtet wurde.
Aus diesem Material heben wir das Wichtigste im Nach-
stehenden hervor. Wir tun es vielleicht am zweckmäßigsten
an Hand von Fragen mit anschließender Beantwortung.
1. Welches Ziel verfolgt die Genossenschaft?
Darauf antwortet die Satzung in 52:
„Die Genossenschaft bezweckt in erster Linie die Förde-
rung der Ansiedlung von Kriegsverletzten, Kriegern und
Kriegerfamilien auf dem Lande (im Gegensatz zur Klein-
wohnung in städtischen Miethäusern) mit allen hierzu ge-
eigneten Maßnahmen. Sie will diesen und auch anderen
Personen durch Anregung und Unterstützung der Spar-
tätigkeit den Erwerb eines eigenen Heims ermöglichen.
Zunächst bezweckte sie die Errichtung einer Siedlung auf
dem bei Auenhain zu beiden Seiten der von Wachau
nach Göhren führenden Staatsstraße gelegenen Gelände,
das zurzeit zum Rittergute Markbleeberg gehört. Sie soll
zu diesem Zwecke — und zwar nach Maßgabe des jeteiligen
Bedürfnisses — zunächst die bezeichneten, aber auch an-
dere geeignete, binreichend preiswürdige Grundstücke er-
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