wich (1705), Berlin (1748), St. Petersburg, Karolinen-
tal (1731), das genau nach dem Pariser Plane hergestellt
werden sollte, bei dem es aber schließlich bei der Um-
mauerung eines der vorgesehenen neun Höfe geblieben ist,
in Pest (1727), Wien (1783), Pettau. Auch in Celle
(1l1680/81), München (1699), Rybnik (1790), Stolp, Carls-
hafen, Tyrnau, Podiebrad, Brandeis, Pardubitz, Leopold-
stadt, Eibenschütz u. a. wurden „Gnadenhäuser“„„Lazarette“,
„Versorgungshäuser“ errichtet. Wenn also Ludwigs XIV.
Praachtbau nicht nur aus Mitempfinden mit den Kriegs-
krüppeln errichtet war, sondern auch den politischen Zweck hatte,
ein weithin leuchtendes Wahrzeichender
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Danach hat Sachsen in durchaus richtiger Erkenntnis
einem Gedanken die Gefolgschaft versagt, der auch von der
Neuzeit, namentlich auch nach den Erfahrungen über die
Invaliden aus den amerikanischen Bürgerkbriegen, allgemein
als unzweckmäßig abgelehnt wird. Infolgedessen können wir
kein Bild von einem Invalidenhaus in Sachsen unseren
Lesern bieten: außer dem bkleinen zu einem solchen um-
gebauten Heim, das 1872 von Frau Simon in Loschwitz bei
Dresden aus eigenen Mitteln für invalide Krieger aus dem
siebziger Kriege errichtet worden war, und einem Versor--
gungshaus allgemeiner Art, dem — „Armen-, Jucht= und
Fürsorge gegenüber dem vorher beste-
henden Elend der Kriegskrüppel zubilden
und zur Verherrlichung des Sonnen-
konigs beizutragen, so lag hier doch
zweifellos eine Schule machende Tatuauf
dem Gebiet der Invalidenfürsorge vor.
Bei dieser Zeitrichtung ist es also
auffallend, daß Sachsen niemals ein
Invalidenhaus errichtet hat, besonders
aber, daß König August der Starke,
der doch das Großzügige und Prunk-
volle liebte, für seine Invaliden auch
ein warmes Interesse hegte, nicht
an den Bau eines Invalidenhauses
herangetreten ist. In Wirklichkeit hat
er dem Gedanken einer solchen Grün-
dung sich nicht entzogen, ihn vielmehr
eingehend erwogen. Er bestimmte auch
einen neuerlichen Abzug von einem
Groschen, der „den Perzipienten bei
der Kriegskasse, da er weder von den
Löhnen noch von den Bey-Montu-
ierungs-Geldern“ (d. h. denen für
Halstuch, Hemd, Gamaschen, Schuhe,
Handschuhe) sich erübrigen ließ, von #
den zurückbleibenden Kleidergeldern einbehalten werden sollte.
Zeitweise geschah dies sogar bei den Beamten, die niemals
in das Invalidenhaus aufgenommen hätten werden können,
und die deshalb später um Erlaß einkamen! Die Gelder
wurden angesammelt, aber das Invalidenhaus kam nicht
zustande, wohl auf das Gutachten Generalfeldmarschall
v. Flemmings 1726 hin. H. F. v. Flemmings „Voll-
kommener teutscher Soldat“ 1726 ist, wie Ludwigs
„Recht der Invaliden“ 1707, für Inwalidenhäuser, er
aber empfiehlt, man solle „den Leuten Traktament
geben für den Unterhalt mit Frauen und Kindern und
höchstens kleine Häuschen aptieren“, in denen sie sich
gemeinsam von Aufwartefrauen beköstigen lassen könnten.
Auch das auf dem Sand von Alt-Dresden neugebaute Pesi-
bauo ist zu dem Zweck der Invalidenunterbringung ins Auge
gefaßt worden, ebenso späterhin die Waisenhäuser. Noch
wiederholt wurden Gelder für den gleichen Zweck angesam-
melt. 17685 wurde sogar ein Lotterieplan zur Erbauung eines
Invalidenhauses ausgearbeitet, der aber mit verschiedenen
recht triftigen Gründen, auch finanzieller Art, widerraten
wird. „Ubrigens“, heißt es dabei, „ist die Erbauung des
Invalidenhauses mehr vor die Pracht. Sowohl Aufführung
der Gebäude und derselben Unterhaltung, als die Anschaf-
fung der Gerätschaften, Holz und Licht sind zu kostbar.“
Die Hälfte der Invaliden hätten Frauen und Kinder, welche
in das Invalidenhaus nicht aufgenommen werden könnten.
Den Invaliden sei „mehr mit einer Provision gedient, welche
sie in ihrer Heimat verzehren können“. Dies sei auch dem
Lande nützlicher, „da sie an den Orten, wo sie wohnen, doch
immer noch zu etwas zu gebrauchen sind“. So wurde
schließlich der Gedanke fallen gelassen und die Gelder der
sonstigen Invalidenversorgung zugeführt.
Invalidenheim der Frau Simon, Loschwitz um 1872
Waisenhaus“ in Waldheim, das auch Invaliden eine Ruhe-
stätte bot. Ganzinvaliden, die nicht bei Verwandten oder
bei der Landbevölkerung Unterkunft unter Dach und Fach
fanden oder in einem der von Flemming empfohlenen kleinen
Häuschen, das sie gelegentlich sich selbst, nicht selten unter
Schulden, erbauten, wurden nämlich, unter ÜUbernahme des
Kostgeldes durch die Invalidenkasse (jährlich 30 Taler 6 Gro-
schen 11 / Pfennig, außerdem 6 Taler Kleidergeld finden
sich einmal für einen Ausgedienten verzeichnet), hier unter-
gebracht. Auch auf anderem Wege gelangte der eine oder
andere abgedankte Soldat hierher: wenn er nämlich beim
Betteln betroffen worden war! Dann kam er allerdings nicht
in jene Abteilung, wo freiwillig sich zurückziehende Aus-
trägler, auch aus anderen Ständen, untergebracht waren,
aber wenigstens auch nicht zu den „Züchtlingen“. Er wurde
auch unter diesen Umständen als „Armer“ geführt.
Noch einmal tauchte im Jahre 1863 der Gedanke an ein
Invalidenhaus auf. Hauptmann von Meerheimb hatte im
„Kamerad“ unterm 24. Oktober die Errichtung eines In-
validenhauses in warmer Weise befürwortet. Darauf riet
ein Kamerad entschieden von einem solchen Unternehmen
ab: ein Invalidenhaus würde den sächsischen Verhältnissen
nicht entsprechen. Das passe mehr für große Staaten, wo#
die von der Heimat losgerissenen Soldaten 30—40 Jahre
in der Armee dienen und nach ihrer Entlassung niemanden
mehr haben, der sich um sie bümmert. Jeder werde ein-
gestehen, daß er das Kasernenleben gründlich satt bekommen
habe, ein Invalidenhaus würde aber doch nur die Fort-
setzung eines solchen sein. Uberdles sorge auch der sächsische
Staat durch Anstellung im Fivildienst für seine Invaliden,
so daß er glaube, es bedürfe in Sachsen nur eines Unter-
stützungsfonds nicht nur für die Invaliden, sondern über-