Full text: Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

  
  
  
32. KARTENAUSGABE 
  
  
Dieser Ausweis ist bei allen Karten= 
Angelegenheiten und bei Zuzußs= Nr. 
  
  
Umzugs= u. Wegzugsmeldungen 
der Kartenslelle mit vorzulegen 
  
  
  
  
  
  
Strae und Hausnummer: 
Name des Hausbalts: 
SORGEALIIG AUFZUBEWAHREN 
  
HAUSHALTMITGLIEDER; 
Säuglinge bis zu ¼ Jahr, 81— 
Säuglinge über ¼ bis zu 1 Jahr, 82 
Kinder über 1 bis 2 Jahre, 
Kinder über 2 bis 4 Jahrc, 
K 1 
Kinder über 4 bis 6 Jahre. K 2 
  
  
  
  
über 6 Jahre alte Mitglieder, 
  
  
WrREECHNIS DER AMMAI (JUN 1919 AUSCEGEBEREN *EElG — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Weißbrotkarten 
  
Zwicbackkarten 
  
  
  
Brotkarten für 2 bis 0 Jahre alte Kinder 
Brotkarten für über 6 Jahre alte Ver- 
s orgungsberechtigte 
  
Ergänzungsbrotkarten für über 4 bis 
6 Jahre alte Kinder 
Zuckerkarten 
  
Lebensmittelkarten für Kinder bis zu 
  
¼ Jahr, §1 
  
Lebensmittelkarten für Kinder von 
  
über ¼ bis 1 sahr, § 2— 
  
Lrebensmittelkarten für Kinder von 
über. 1 bis 2 Jahren, § 3 
andestettkarten 
Wochenkartobelkarten 
Keichslleischkarten für Kinder bis zu 
6 Jahren alt 
Reichsfleischkarten für über 6 Jahre 
alte Versorgungeberechtigte 6 
Milchgotscheine 
lür Juli 
für Fuli 
graue Milchkart., /# Im. 
violette Milchk., ½ Im. 
gelbe Milchkarten, ½ 1 
hellrote Müchkarten, ¼ 7 
  
  
Allgemeine Lebensmittelkarten lür 
  
über 2 bis 6 Jahre alte Kinder 
  
Allgemeincllebensmittelkarten fürüber 
  
6 lahre alte Versorgungsberechtigte 
  
  
  
  
  
  
1 2 3 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Boc Ausfüllung ddleses Bezugescheins sind dle auf der Rückfeite angegebenen Vorschriften genau durchzulesen! Die Gewerbetreibenden haben insbe, 
sondere Liffer 6 bis 9 zu beachten, bei Gloffen auch die StoskhöchstmaßBekanntmachung (Milteilungen der Reichsbelleidungsstelle Nr. 9, G. 2) und die 
- Glosshöchstmaßliste(BeiiqgezuAlllteilutsgenjir.guadAendeningenianttellungenAr-10-21u.36). 
. „ II 
Bezugsschein Al Reschsbeklelbungsstelle 
  
WVor--, Zuname und Sianb (stels auzu- 
geben)) — bzw. Jirma — Wohnort, (falls 1 bes 
dieser verschieden vom Ort der ausfer= Ankrag- 
tigenden Zehörde), Straße u. Hausnum= 1 slellers 
mer (bei größeren Orten stets anzugeben) 
  
(Bor- und Zuname bes Familienmilgliedes — bis 
zum 18. Lebensjahre steio auch Angabe des Alters 
bzw. Art des Belrlebes) 
  
  
egenstand: Angabe, wlediel 
c, Paar oder Meter — nur 
Buchslaben — genaue Be- 
zeichnung der Ware, bei Gioff- 
imengen auch Argabe bes Zwedẽ. 
Zei Stoffbewllligung isl aus- 
schließlich höchstens das in der 
Tiste der Stoffhöchstmaße um- 
rahmte und fetlgebruckte Nor- 
malmaß zu vermerken) 
   
  
Jeder Bezugs- 
schein darf 
nur auf 
eine Waren- 
orl lauten! 
Sie he Rũ 
Ziffer 4 und sd. 
  
  
  
Nurauf ie Zeile schreiben!. Ceere Zeilen- 
sind mll Strich zu 
  
  
  
  
  
slien! 
  
  
  
  
  
  
  
Oie Nolwendigtelt der Anschaffung wird hiermit bescheinigt). 
(Stempel der ausfertigenden Behörbe) Auagefertigt: 
25 
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Reichsstelle für Schuhversorgung. 
Schuhbedarfsschein. 
      
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Bezugsscheine der Reichsbekleidungsstelle und Lebensmittelausweis 
 
	        
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