Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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nothwendig wird, so muß ich sagen, daß meine Mündel 
beim Verkauf um obigen Preis beser fahren, als wenn sie 
das Haus behalten. Dazu kommt noch, daß der eine meiner 
Mündel bald 19 Jahre alt ist und nach erreichter Voll- 
jährigkeit seinen Vermögensantheil wahrscheinlich herausver- 
langen wird — für welchen Fall es besser ist, wenn ein 
Kapital zum Theilen vorliegt, als wenn dann das Haus 
unter möglicherweise weniger günstigen Umständen verkaust 
würde oder die andern Geschwister zur Hinauszahlung eine 
Schuld auf das Haus aufnehmen müßten. Aus diesen 
Gründen erlaube ich mir die Bitte, 
kgl. Amtsgericht wolle mir die Genehmigung zum 
Verkauf des erwähnten Haufes mit Gärtchen an E. 
zum angegebenen Preis und gegen Baarzahlung er- 
theilen 
und verharre 
Des kgl. Amtsgerichts 
gehorsamer 
N. Vormund. 
46. 
Gesuch um obervormundschaftliche Genehmigung zum Prozeßführen. 
An Heidingsfeld, 22. Dezbr. 1884. 
das k. Amtsgericht Würzburg 1I. 
Vormundschaft über 
Seit drei Jahren hat der Bauer Ad. Z. in Höchberg 
einen meinem Mündel gehörigen Acker auf hiesiger Markung 
im Steinbachgrund Plan-Nr in Pacht um jährlich 
45 —“, zahlbar am 15. Oktober. Er hat den Pacht nie 
rechtzeitig gezahlt, der im Oktober 1883 fällige Betrag 
wurde erst nach vielem Drängen in mehreren Posten im 
heurigen Früjahr und Sommer abgetragen; der am 1. Okt. 
ds. Is. fällig gewesene Pachtzins ist wieder nicht bezahlt, 
und voraussichtlich wird es, wenn nicht Ernst gemacht wird, 
damit noch länger anstehen, als das letzte Mal; denn wie 
ich höre, geht es mit der Wirthschaft des Z. mehr und 
mehr rückwärts; schließlich könnte es zum Konkurs kommen 
und wäre es zweifelhaft, ob da die rückständige Pachtsumme 
ganz herauszuschlagen wäre. Ich bitte daher kgl. Amts- 
gericht um die Ermächtigung, den Z. auf Zahlung des rück- 
ständigen Pachtschillings verklagen und ihm zugleich den 
Pacht kündigen zu dürfen, und zwar schon auf 15. Januar,
	        
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