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Reich bezahlt wird. Der Kriegsminister ist zwar
formell dem Landtag verantwortlich, praktisch
aber ist diese Verantwortlichkeit infolge der Vor-
schriften der Reichsgesetzgebung eine sehr be-
schränkte. Das Kriegsministerium ist jetzt nach
preußischem Muster organisiert; es zerfällt in
folgende Abteilungen: Zentralbureau, Militär-
abteilung, Verwaltungsabteilung,Militärmedizinal-
abteilung und Waffenabteilung.
2. Die Behörden der Militärökonomie,
welche dem Kriegsministerium untergeben sind,
nämlich a) die Korpsintendantur mit den Pro-
viantämtern, den Garnisonverwaltungen, den Gar-
nisonbauverwaltungen und den Lazarettverwal-
tungen; b) das Artilleriedepot; c) das Traindepot ;
d) das Sanitätsamt und e) das Kriegszahlamt.
3. Die Ersatzbehörden, deren Organisa-
tion durch die Verfügung der Ministerien des
Innern und des Kriegswesens vom 10. März 1872
(Reg.-Bl. S. 112) im Anschluß an die Bestimmun-
gen der Wehrordnung geregelt ist. Die 4 ordent-
lichen Ersatzbehörden sind die Ministerial-
instanz (4. Instanz), gebildet durch das Ministe-
rium des Innern und das des Kriegswesens, der
Oberrekrutierungsrat (3. Instanz), die Ober-
ersatzkommissionen (2. Instanz) und die Ersatz-
kommissionen (1. Instanz). Der Oberrekrutierungs-
rat besteht unter dem Vorsitz eines Generals aus
2 Räten des Ministeriums des Innern sowie aus
2 vom Kriegsministerium delegierten Stabs-
offizieren. Die 8 Oberersatzkommissionen, denen
namentlich auch unter Mitwirkung der Ersatz-
kommissionen die Vornahme der Aushebung ob-
liegt, bestehen aus 2 ständigen Mitgliedern
(Militär- und Zivilvorsitzenden). Militärvoreitzen-
der ist je im 1. Bezirk der 4 württ. Infanterie-
brigaden der betreffende Infanteriebrigade-