22. Juli 87
fiszieren und in derselben Weise gegen die anderen Vereine
und Vereinigungen in Serbien einzuschreiten, die sich mit der
Propaganda gegen Oesterreich-Ungarn beschäftigen. Die Kö-
nigliche Regierung wird die nötigen Massregeln treffen, damit
die aufgelösten Vereine nicht etwa ihre Tätigkeit unter ande-
rem Namen oder in anderer Form fortsetzen,
3. ohne Verzug aus dem Öffentlichen Unterricht in Ser-
bien, sowohl was den Lehrkörper als auch die Lehrmittel be-
trifft, alles zu beseitigen, was dazu dient oder dienen könnte,
die Propaganda gegen Oesterreich-Ungarn zu nähren,
4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allge-
meinen alle Offiziere und Beamte zu entfernen, die der Propa-
ganda gegen Oesterreich-Ungarn schuldig sind und deren Na-
men unter Mitteilung des gegen sie vorliegenden Materials
der Königlichen Regierung bekanntzugeben sich die k. und k.
Regierung vorbehält,
5. einzuwilligen, dass in Serbien ') Organe der k. und k.
Regierung bei der Unterdrückung der gegen die territoriale
Integrität der Monarchie gerichteten subversiven Bewegung
mitwirken,
6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer
des Komplotts vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem
Territorium befinden. — Von der k. und k. Regierung hierzu
delegierte Organe werden an den bezüglichen Erhebungen teil-
nehmen,
7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Maiors
Voja Tankkosic und eines gewissen Milan Ciganovic, serbi-
schen Staatsbeamten, vorzunehmen, welche durch die Ergeb-
nisse der Untersuchung kompromittiert sind,
8. durch wirksame Massregeln die Teilnahme der ser-
bischen Behörden an dem Einschmuggeln von Waffen und
Explosivkörpern über die Grenze zu verhindern: — jene Or-
gane des Grenzdienstes von Schabatz und Loznica, die den
Urhebern des Verbrechens von Serajewo bei dem Uebertritt
über die Grenze behilflich waren, aus dem Dienste zu ent-
lassen und strenge zu bestrafen,
9. der k. und k. Regierung Aufklärungen zu geben über
die nicht zu rechtfertigenden Aeusserungen hoher serbischer
Funktionäre in Serbien und dem Auslande, die ihrer offiziellen
Stellung ungeachtet nicht gezögert haben, sich nach dem At-
. Rb. Nr.7. ') Dies ist der Punkt, mit dem Serbien und der
Dreiverband vor allem ihren Widerstand rechtfertigten.