25. Juli 145
dass ihre Antwort iedes Missverständnis zerstreuen wird, das
die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichi-
schen Monarchie und dem Königreich Serbien zu stören droht.
Die Königliche Regierung ist sich bewusst, dass der
erossen Nachbarmonarchie gegenüber bei keinem Anlass jene
Proteste erneuert wierden, die seinerzeit sowohl in der Skup-
schtina als auch in Erklärungen und Handlungen der verant-
wortlichen Vertreter des Staates zum Ausdruck gebracht wur-
den und die durch die Erklärung der serbischen Regierung vom
18. März 1909 ihren Abschluss gefunden haben, sowie weiter,
dass seit jener Zeit weder von den verschiedenen einander
folgenden Regierungen des Königreichs noch von deren Or-
ganen der Versuch unternommen wurde, den in Bosnien und
der Herzegowina geschaffenen politischen und rechtlichen Zu-
stand zu ändern. Die Königliche Regierung stellt fest, dass die
k. und k. Regierung in dieser Richtung keinerlei Vorstellung
erhoben hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuchs, hin-
sichtlich dessen die k. und k. Regierung eine vollkommen be-
friedigende Aufklärung erhalten hat. Serbien hat während der
Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise für seine
pazifistische und gemässigte Politik geliefert, und es ist nur
Serbien und den Opfern, die es ausschliesslich im Interesse des
europäischen Friedens gebracht hat, zu danken, wenn dieser
Frieden erhalten geblieben ist.
Anm. Die Königlich Serbische Regierung beschränkt sich darauf, fest-
zustellen, dass seit Abgabe der Erklärung vom 18. März 1909 von seiten der
serbischen Regierung und ihrer Organe kein Versuch zur Aenderung der
Stellung Bosniens und der Herzegowina unternommen wurde. Damit ver-
schiebt sie in bewusst willkürlicher Weise die Grundlagen unserer Deimarche,
da wir nicht die Behauptung aufgestellt haben, dass sie und ihre Organe
in dieser Richtung offiziell irgend etwas unternommen hätten. Unser Gra-
vamen geht vielmehr dahin, dass sie es trotz der in der zitierten Note über-
nommenen Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen die territoriale Inte-
. grität_der Monarchie gerichtete Bewegung zu unterdrücken. Ihre
sie den ganzen österreichisch-serbischen Streitfall enthalten, sind ausser
im Rb. und im deutschen Wb. nirgends veröffentlicht worden. Weder
das Gelb-, noch das Blau-, das Orange-, Grau- und serbische Blau-
buch gaben diese Anmerkungen wieder. Diese Anmerkungen wurden
der serbischen Antwortnote beigefügt und dieses klare Dokument der
österreichisch-serbischen Differenz am 27. Juli den österreichisch-un-
garischen Botschaftern in Berlin, Rom, London, Paris und St. Peters-
burg zugestellt und von diesen den betreffenden Regierungen über-
mittelt. Dieses Dokument ist im Wb. als zweites Stück nach der Denk-
schrift und im Rb. als Nummer 34 abgedruckt. Der Text der serbi-
schen Antwortnote ohne Anmerkungen ist im Rb. als Nr. 25 verzeichnet.
Wir geben hier der Einfachheit und des bessern Verständnisses halber
bereits unter dem Datum des 25. Juli, in die serbische Note einge-
schaltet, die Österreichisch-ungarischen Anmerkungen vom 27. Juli;
diese Anmerkungen sind durch kleinen Druck gekennzeichnet. Der
obenstehende deutsche Text ist der des Weiss- und des Rotbuches.