Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

25. Juli 145 
dass ihre Antwort iedes Missverständnis zerstreuen wird, das 
die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichi- 
schen Monarchie und dem Königreich Serbien zu stören droht. 
Die Königliche Regierung ist sich bewusst, dass der 
erossen Nachbarmonarchie gegenüber bei keinem Anlass jene 
Proteste erneuert wierden, die seinerzeit sowohl in der Skup- 
schtina als auch in Erklärungen und Handlungen der verant- 
wortlichen Vertreter des Staates zum Ausdruck gebracht wur- 
den und die durch die Erklärung der serbischen Regierung vom 
18. März 1909 ihren Abschluss gefunden haben, sowie weiter, 
dass seit jener Zeit weder von den verschiedenen einander 
folgenden Regierungen des Königreichs noch von deren Or- 
ganen der Versuch unternommen wurde, den in Bosnien und 
der Herzegowina geschaffenen politischen und rechtlichen Zu- 
stand zu ändern. Die Königliche Regierung stellt fest, dass die 
k. und k. Regierung in dieser Richtung keinerlei Vorstellung 
erhoben hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuchs, hin- 
sichtlich dessen die k. und k. Regierung eine vollkommen be- 
friedigende Aufklärung erhalten hat. Serbien hat während der 
Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise für seine 
pazifistische und gemässigte Politik geliefert, und es ist nur 
Serbien und den Opfern, die es ausschliesslich im Interesse des 
europäischen Friedens gebracht hat, zu danken, wenn dieser 
Frieden erhalten geblieben ist. 
Anm. Die Königlich Serbische Regierung beschränkt sich darauf, fest- 
zustellen, dass seit Abgabe der Erklärung vom 18. März 1909 von seiten der 
serbischen Regierung und ihrer Organe kein Versuch zur Aenderung der 
Stellung Bosniens und der Herzegowina unternommen wurde. Damit ver- 
schiebt sie in bewusst willkürlicher Weise die Grundlagen unserer Deimarche, 
da wir nicht die Behauptung aufgestellt haben, dass sie und ihre Organe 
in dieser Richtung offiziell irgend etwas unternommen hätten. Unser Gra- 
vamen geht vielmehr dahin, dass sie es trotz der in der zitierten Note über- 
nommenen Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen die territoriale Inte- 
. grität_der Monarchie gerichtete Bewegung zu unterdrücken. Ihre 
  
sie den ganzen österreichisch-serbischen Streitfall enthalten, sind ausser 
im Rb. und im deutschen Wb. nirgends veröffentlicht worden. Weder 
das Gelb-, noch das Blau-, das Orange-, Grau- und serbische Blau- 
buch gaben diese Anmerkungen wieder. Diese Anmerkungen wurden 
der serbischen Antwortnote beigefügt und dieses klare Dokument der 
österreichisch-serbischen Differenz am 27. Juli den österreichisch-un- 
garischen Botschaftern in Berlin, Rom, London, Paris und St. Peters- 
burg zugestellt und von diesen den betreffenden Regierungen über- 
mittelt. Dieses Dokument ist im Wb. als zweites Stück nach der Denk- 
schrift und im Rb. als Nummer 34 abgedruckt. Der Text der serbi- 
schen Antwortnote ohne Anmerkungen ist im Rb. als Nr. 25 verzeichnet. 
Wir geben hier der Einfachheit und des bessern Verständnisses halber 
bereits unter dem Datum des 25. Juli, in die serbische Note einge- 
schaltet, die Österreichisch-ungarischen Anmerkungen vom 27. Juli; 
diese Anmerkungen sind durch kleinen Druck gekennzeichnet. Der 
obenstehende deutsche Text ist der des Weiss- und des Rotbuches.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.