Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

25. Juli 2 151 
  
  
  
  
  
10. Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht schon 
in dieser Note geschehen ist, die k. und k. Regierung von der 
Durchführung der in den vorstehenden Punkten enthaltenen 
Massnahmen in Kenntnis setzen, sobald eine dieser Massregeln 
angeordnet und durchgeführt wird. 
Die Königlich Serbische Regierung glaubt, dass es im 
gemeinsamen Interesse liegt, die Lösung dieser Angelegenheit 
nicht zu überstürzen und ist daher, falls sich die k. und k. Re- 
gierung durch diese Antwort nicht für befriedigt erachten sollte, 
wie immer bereit, eine friedliche Lösung anzunehmen, sei es 
durch Uebertragung der Entscheidung dieser Frage an das 
Internationale Gericht im Haag, sei es durch Ueberlassung der 
Entscheidung an die Grossmächte, welche an der Ausarbeitung 
der von der serbischen Regierung am 18./31. März 1909 ab- 
gegebenen Erklärung mitgewirkt haben.?) 
Der österreichisch-ungarische Gesandte in Belgrad, Freiherr 
von Giesl, an den serbischen Ministerpräsidenten und 
  
Minister des Aeusseren, Paschitch. 
Serbisches Blaubuch Nr. 40. 
  
Belgrad. 
Da die Frist, die in der von mir im Namen meiner Re- 
gierung Seiner Exzellenz Herrn Patschu vorgestern, Donners- 
tag um 6 Uhr Nachmittag überreichten Note festgesetzt war, 
abgelaufen ist und ich keine befriedigende Antwort erhalten 
habe, beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass ich 
heute Abend Belgrad mit dem Personal der k. undk. Gesandt- 
schaft verlassen weerde. 
Der Schutz der k. und k. Gesandtschaft mit allem was zu 
ihr gehört, mit ihren Annexen und Archiven, wie auch der 
Schutz der österreichischen Interessen und Untertanen werden 
der kaiserlich deutschen Gesandtschaft anvertraut. 
Die Kanzler Ferdinand Jovanowitsch und Milan Meko- 
witsch, die in Belgrad bleiben, werden der kaiserlich deutschen 
Gesandtschaft zugeteilt. 
Rb. Nr. 34. ?) In dieser Schlusswendung ist die wiederholt von 
Sasonow vertretene Auffassung wieder zu erkennen. 
Der Dreiverband erklärte, dass Serbien die Note der öster- 
reichisch-ungarischen Regierung so gut wie vollständig angenommen 
habe. Aus dem obenstehenden Dokument geht ohne weiteres hervor, 
dass Serbien von den 10 Forderungen nur eine (Punkt 8) annahm, die 
andern zum Teil ablehnte oder auch sehr wesentlich abänderte oder 
wichtige Vorbehalte daran knüpfte. 
Freiherr von 
Giesl erklärt 
die Antwort für 
ungenügend 
und zeigt der 
serbischen Re- 
cierung den 
Bruch der di- 
plomatischen 
Beziehungen 
an.
	        
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