Akte, die französische Flieger in der Eiffelgegend und sogar auf der
Karlsruher Bahnstrecke und in der Nähe von Nürnberg ausgeführt
hätten, vorgab. >
(Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Viviani
am 4. August 1914.)
Was endlich Serbien und Belgien betrifft, so erübrigt
sich nach den obenstehenden Auszügen ein Eingehen auf
die entsprechenden Darstellungen dieser beiden Staaten. Für
Serbien liegt der Schlüssel des Krieges in der Ueberzeu-
ung, das die serbische Antwort auf das Ultimatum die äus-
serste Grenze der Nachgiebigkeit darstellte und darüber
hinausgehende Forderungen nur Oesterreich-Ungarns Ab-
sicht beweisen, Serbien zu vernichten. Für Belgien beruht
begreiflicherweise die gesamte Auffassung vom Kriege
auf der einfachen Ueberlegung, dass Deutschland nicht be-
rechtigt gewesen sei, einen Durchzug durch belgisches Ge-
biet zu fordern, dass die Gründe, die Deutschland dafür
anführte, nicht zwingend waren und Belgien es seinen Ver-
pflichtungen schuldete, gemeinsam mit England und Frank-
reich jede Gebietsverletzung durch Deutschland zurückzu-
weisen. Diese serbischen und belgischen Gesichtspunkte
sind in den Darlegungen der Dreiverbandsregierungen mit-
eingeschlossen. Aber nur ihre Beziehung zu der Politik
der Grossmächte gibt ihnen Bedeutung für die Vor-
geschichte des Weltkrieges, der als solcher eben nicht zu
verwechseln ist mit dem österreichisch-serbischen Kriege,
der an und für sich durchaus nicht die Notwendigkeit eines
Weltkrieges einbegriff, und mit dem deutsch-belgischen
Kriege, der ohne den vorhergehenden Ausbruch des Welt-
krieges natürlich nie entstanden wäre.
Die Erklärungen aller sieben Regierungen sind in
gleich kategorischem und entschlossenem Ton gehalten.
Eine jede stellt die Ereignisse auf ihre Art zusammen
und zieht die ihr zusagenden Schlüsse. Eine jede wurde von
den verschiedenen Völkern im Taumel der ersten Kriegs-
begeisterung als Wahrheit aufgenommen, vielleicht mit Aus-
nahme der englischen Darlegungen, die bereits im eigenen
Lande den Widerspruch einer skeptischen Minderheit fanden.