1. August 331
Der französische Ministerpräsident und Minister des Aeus-
seren, Viviani, an den französischen Botschafter in
London, Paul Cambon.
Gelbbuch Nr. 127.
Paris.
Wir werden von verschiedenen Seiten davon unterrich-
tet, dass die deutsche und die österreichische Regierung augen-
blicklich versuchen, auf England Eindruck zu machen, indem
sie vorgeben, dass die Verantwortung an dem Kriege, falls er
ausbricht, auf Russland fällt. Man bemüht sich, Englands Neu-
tralität zu fordern, indem man die Wahrheit fälscht.
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Aber während man verhandelte und Russland in den
Verhandlungen unbestreitbar guten Willen zeigte, schritt
Oesterreich, als erster, zu der allgemeinen Mobilmachung.?)
Russland sah sich gezwungen, das gleiche zu tun, um
sich nicht in einen Zustand der Inferiorität zu versetzen, aber
es blieb stets bereit, zu unterhandeln. Ich habe nicht nötig,
zu wiederholen, dass, was uns angeht, wir mit England
fortfahren wieerden, am Erfolge dieser Pourparlers zu arbeiten.
Aber die Haltung Deutschlands hat uns in die absolute
Notwendigkeit versetzt, heute das Mobilmachungsdekret zu
erlassen.°)
Lange vor der russischen Mobilmachung, bereits am
letzten Mittwoch, wie ich es Ihnen schon telegraphiert habe,
kündigte mir Herr von Schön die baldige Proklamation des
«Kriegsgeiahrzustandes» an. Diese Massregel ist von Deutsch-
land ergriffen worden, und im Schutze dieses Wandschirmes
hat es sogleich seine eigentliche Mobilmachung begonnen.‘)
Heute hat Herr Pal&ologue telegraphiert, dass Graf Pour-
talös der russischen Regierung die deutsche Mibilmachung
angekündigt hat.’)
Gib. Nr. 127. ') Fast wörtliche Wiederholung von Gib. Nr. 125,
) Da das Gib. immer wieder auf dieselben Irrtümer zurück-
kommt, genügt es auf die frühere Widerlegung hinzuweisen. Anm.
zu Bib. Nr. 127 und Anm. 1 zu”Bib. Nr. 134.
°) Diese Behauptung ist wiederholt, siehe u. a. Anm. 2 zu Bib.
Nr. 134, als wissentlich falsch erkannt worden.
*) Das ist”eine Entstellung. Freiherr“®von Schön kündigte nicht
die baldige Proklamation des <Kriegsgefahrzustandes> an, sondern
stellte ihn in Aussicht für den Fall, dass Frankreich rüste (Siehe
Wb. Anlage 17). Diese Massregel wurde erst als Antwort auf die
russische allgemeine Mobilmachung am 31. Juli ergriffen.
°») Ein solches Telegramm steht nirgends im Gib.
Viviani über
die französi-
sche Mobilma-
chung.