4. August 357
Die Regierung der Republik sieht sich unter diesen Be-
dingungen gezwungen, ihrerseits zur Waffengewalt zu greifen.
Sie hat infolgedessen die Ehre, der Regierung von ....
hiermit mitzuteilen, dass vom 3. August 1914, 6 Uhr 45 ab
der Kriegszustand zwischen Frankreich und Deutschland be-
steht.
Die Regierung der Republik protestiert bei allen zivili-
sierten Nationen und besonders bei den Signatarmächten der
oben erwähnten Konventionen und Verträge gegen Deutsch-
lands Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen; sie
behält sich alle Repressalien vor, die sie gegebenenfalls gegen
einen Feind, der sich so wenig um ein gegebenes Wort küm-
mert, ausführen könnte,
Die Regierung der Republik, die die Grundsätze des Völ-
kerrechts zu beachten zgedenkt, wird sich während der Feind-
seligkeiten unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit, an die von
Frankreich unterzeichneten Bestimmungen der internationalen
Konventionen über das Land- und Seekriegsrecht halten.
Diese Notifikation entspricht dem Artikel 2 der III. Haager
Konvention vom 18. Oktober 1907 über die Eröffnung der
Feindseligkeiten und wird ..... überreicht.
Krieges und nach der negativen Antwort Vivianis statt. Dasselbe gilt
für die angeblichen Grenzverletzungen, die « verschiedenen Mordtaten
und Plünderungen>. Was diese Zwischenfälle betrifft, so ist auf die
Rede des deutschen Reichskanzlers im deutschen Reichstage, am
4. August 1914, hinzuweisen. Nachdem der Reichskanzler über die
verneinende Antwort Frankreichs berichtet hatte, erklärte er:
« Trotzdem gab der Kaiser den Befehl, dass die französische
Grenze unbedingt zu respektieren sei. Dieser Befehl wurde streng-
stens befolgt, bis auf eine einzige Ausnahme. Frankreich, das zu der-
selben Stunde wie wir mobil machte, erklärte uns, es werde eine
Zone von 10 Kilometer an der Grenze respektieren. Und was geschah
in Wirklichkeit? Bombenwerfende Flieger, Kavalleriepatrouillen, auf
reichsländisches Gebiet eingebrochene französische Kompagnien! Da-
mit hat Frankreich, obwohl der Kriegszustand noch nicht erklärt war,
den Frieden gebrochen und uns tatsächlich angegriffen. Was jene
Ausnahme betrifft, so habe ich vom Chef des Generalstabs folgende
Meldung erhalten: Von den französischen Beschwerden über Grenz-
verletzungen unsererseits ist nur eine einzige zuzugeben. Gegen den
ausdrücklichen Befehl hat eine, anscheinend von einem Offizier ge-
führte Patrouille des 14. Armeekorps am 2. August die Grenze über-
schritten. Sie ist scheinbar abgeschossen, nur ein Mann ist zurück-
gekehrt. Aber lange bevor diese einzige Grenzüberschreitung erfolgte,
haben französische Flieger bis nach Süddeutschland hinein auf unsere
Bahnlinien Bomben abgeworfen, haben am Schluchtpass französische
Truppen unsere Grenzschutztruppen angegriffen. Unsere Truppen
haben sich, dem Befehle gemäss, zunächst gänzlich auf die Abwehr
beschränkt.>