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an der Konfrontation, die wir vornahmen. Nicht minder wich-
tig aber als diese Feststellung war der Nachweis, dass
die Unzuverlässigkeit der Dreiverbandsveröffentlichungen
sich nicht auf bedenkliche Lücken beschränkt, sondern sich
auch auf die Art der Herstellung der einzelnen veröffent-
lichten Akten erstreckt. Die allgemeinen Angaben, die
wir in der Einführung machen mussten, fanden nicht nur
volle Bestätigung. Das eigene Urteil des Lesers wird sie
erheblich verschärft haben. Denn an zahlreichen Beispielen
musste er erkennen, dass die Akten des Dreiverbandes neben
vielen Ungenauigkeiten bewusst falsche Behauptungen ent-
halten. Wir sahen, dass in erster Linie das Gelbbuch von
Entstellungen wimmelt, Entstellungen, die nicht nur aus der
Konfrontation der Gelbbuchakten mit den Dokumenten der
Frankreich verbündeten Staaten, sondern aus dem Vergleich
der Gelbbuchstücke unter einander nachweisbar waren.')
So viel die Akten des Dreiverbandes aber auch ver-
schweigen, so viel sie auch entstellen, viel sagen sie doch noch,
was sie im Interesse ihrer Verfasser besser nicht gesagt hätten.
England sagt deutlich, dass es von Anfang an eingesehen, dass
die Verantwortlichkeitfür den Ausbruch eines Krieges bei Russ-
land ruht, falls es mobilisiere. England gesteht, dass es unbe-
dingt, falls der Krieg ausbrechen sollte, an Russlands und Frank-
reichs Seite kämpfen wird. England gibt zu, dass es kein Neu-
tralitätsabkommen mit Deutschland will, selbst wenn dieses
Abkommen Frankreich und Belgien, ja der Welt den Frieden
bewahrt. England enthüllt, dass es ihm möglich gewesen wäre,
Belgien zu retten, und es darauf verzichtete, um die Hände frei
zu behalten.’) Russland war in gewissen Stunden nicht minder
freimütig. Es verheimlicht nicht, dass es Serbien auf jeden
Fall helfen wird, dass es also alle Verhandlungen, deren Vor-
aussetzung immerhin eine österreichische Aktion gegen Ser-
') Die Anmerkungen zu den einzelnen Dokumenten wiesen Schritt
für Schritt auf diese Fälle hin. Es mag daher hier genügen, einige der
wichtigsten Beispiele anzuführen: Gib. Nr. 21, 27, 36, 50, 85 (siehe
Ob. Nr. 53), 100, 104 (siehe Bib. Nr. 97) 117, 120, 124 (Anm. 1) 125,
127, Ob. 48, Bib. Nr. 105 (siehe Anm. I zu Anlage 2). Siehe auch
Einführung S. 25 ff und S. 34 ff.
2) Bib. Nr. 17, 24, 46, 87, 89, 101, 105, 111, 116, 119 (siehe Gib.
110), 123.
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