Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

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verbandsschuld ausfüllen, sind weniger wichtig als die Lücken, 
die der Dreiverband in Deutschlands und Oesterreich- 
Ungarns Wissen von der Dreiverbandsschuld ausfüllt. 
Denn das sind in der Tat die einzigen wesentlichen 
Lücken, die in der deutschen und der österreichisch-unga- 
rischen Aktensammlung festzustellen sind. In ihnen fehlen 
keine wichtigen Akten, die Wesentliches für Deutschlands 
und Oesterreich- Ungarns Haltung bedeuten. Im Gegenteil 
in keiner Aktensammlung ist so scharf und klar Deutsch- 
lands Wille, dass der Konflikt lokalisiert bleibe, dass Russ- 
land sich jeder Intervention enthalte, ausgesprochen wie im 
Weissbuche. Im Gegenteil: in keiner Sammlung ist Oester- 
reich-Ungarns Wille, mit Serbiens gegen die Monarchie 
gerichteter Politik ein Ende zu machen, so klar und ernst 
betont wie im Rotbuche. Die Grundzüge ihrer Politik 
verschleiern Deutschland und Oesterreich-Ungarn nicht. Und 
ebensowenig nichts von dem was die Gegner entlasten 
könnte. Ja, Englands und Frankreichs Haltung nimmt sich 
im Weiss- und Rotbuch bei Weitem nicht so verhängnisvoll 
kriegslustig und zwiespältig aus wie im Blau- und Gelb- 
buch zusammengenommen. Widersprüche zwischen Rot- und 
Weissbuch endlich bestehen nicht. Der einzige Widerspruch 
besteht in einer Ungenauigkeit im Datum, das in der deut- 
schen Denkschrift anders angegeben ist, als im Rotbuch, 
ohne dass dies irgendwie eine Bedeutung für die deutsche 
oder die gegnerische These hätte.) Und ebensowenig sind 
die deutschen und österreichisch-ungarischen Akten durch 
die Dreiverbandsakten irgendwie zu widerlegen. Die einzige 
Lücke, die sie tatsächlich aufweisen, bezieht sich eben auf 
die Kriegsschuld der Gegner. Dem Weiss- und Rotbuch 
standen nicht genug Dokumente zur Verfügung, um die 
Politik der Gegner zu entlarven. Erst aus Blau-, Gelb- und 
Orangebuch und dem serbischen Blaubuch und dem Graubuch 
geht zum grössten Teile das belastende Material für den 
Dreiverband hervor, wie das entlastende Material für die 
Zentralmächte, das Deutschland und Oesterreich-Ungarn nur 
') Wb. Anl. I1 und Rb. Nr. 28.
	        
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