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zösischen Regierung wirkungsvoll die gewaltigen Friedens--
bemühungen Deutschlands in Petersburg und in London. ')
Was endlich taten Oesterreich-Ungarn und Deutschland,
um den Frieden zu bewahren?
Oesterreich-Ungarn hätte zweifellos gerne jeden Krieg
mit dem kleinen Nachbarstaat Serbien vermieden, war aber
entschlossen, von den Waffen Gebrauch zu machen, wenn
seine notwendigen Forderungen abgelehnt würden. Dieser
Krieg wäre zu vermeiden gewesen, wenn Serbien nicht von
vornherein der Unterstützung des Dreiverbandes sicher ge--
wesen wäre. Die Ursache für den österreichisch-serbischen-
Krieg war nur die Österreichfeindliche Haltung des Drei-
verbandes. Benutzte aber Oesterreich-Ungarn etwa den
Vorwand seines Streitfalles mit Serbien nur, um Russland zum:
Kriege zu provozieren? Die Akten der Zentralmächte wer-
den vollauf durch die des Dreiverbandes dahin bestätigt,
dass Oesterreich-Ungarn nichts ferner lag, als einen Krieg:
mit Russland herbeizuführen. Die Monarchie war der Ansicht,
dass der tragische Ursprung ihres Streitfalles mit Serbien
die russische Regierung, die sonst vielleicht eine Bedrohung:
Serbiens nicht zugelassen hätte, in diesem Falle zu ver-
ständnisvoller Zurückhaltung veranlassen musste. Oesterreich:
vertraute gemeinsam mit Deutschland in eine europäische
Solidarität, die es völlig ausschliessen würde, dass irgend
eine Grossmacht der Monarchie in der Ausübung ihrer
Polizeimassnahmen in den Arm fallen könne.’) Als dieser
Glaube sich als trügerisch erwies, als Russland seine Inter-
vention proklamierte und den ganzen Fall als eigene Be-
drohung ansah, tat die Österreichisch-ungarische Regierung:
alles was in ihrer Macht stand, um Russland zu versöhnen
und zu beruhigen. Sie liess die Frist verstreichen, ohne zu
militärischen Massregeln zu greifen. Sie gab Russland die:
feierliche Versicherung, dass sie weder die Unabhängigkeit
noch den territorialen Bestand Serbiens, und überhaupt den
Status Quo auf dem Balkan antasten werde. Deutschland:
9. Gib. Nr. 31, 36, 56, 57, 61, 62, 76, 78, 85, 87, 101, 108, 110,
117, 120, Anm. I zu 124 und 147, Ob. Nr. 29, 35, 55, 58, 74, Bib.
Nr. 59, 99, 105, 116, 117, 134,
?) Das geht aus dem gesamten Rb. hervor, z.B. Rb.Nr.8, 9, 26,.