Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

— 3. — 
datiertes Stück im Gelbbuch folgt und vor einem vom 
22. November 1912 datierten Stücke steht. Die Meinungs- 
äusserungen des Stückes 5 beziehen sich also, darüber kann 
kein Zweifel bestehen, auf das Jahr 1913. Wird doch u. a. 
hier auch von dem deutschen Wehrgesetz und der Wieder- 
einführung des dreijährigen Dienstes in Frankreich gespro- 
chen. Vor allem aber: die französische Regierung will doch 
gerade mit diesem Dokumente beweisen, dass im Jahre 1913, 
d. h. kurz vor der Krisis des Jahres 1914, bereits kriege- 
rische Strömungen, als « Anzeichen» der späteren Ereig- 
nisse bestanden. Die französische Regierung könnte also 
höchstens erwidern, dass irrtümlich Noten, die sich auf das 
Jahr 1911 beziehen, in dieses Dokument hinein verarbeitet 
wurden. Dann bleibt jedoch der Vorwurf bestehen, dass 
eine Methode wenig vertrauenerweckend und höchst seltsam 
ist, die Dokumente aus dem Jahre 1911 unter das genaue 
Datum 30. Juli 1913 stellt, um damit etwas für das Jahr 
1913 zu beweisen und zwar zum weiteren Zwecke eines 
Beweises für das Jahr 1914, was sich höchstens für das 
Jahr 1911 beweisen lassen Könnte... 
Eine derartige Methode entwertet auf jeden Fall die 
schon ohnehin bedenkliche Einleitung der Aktensammlung 
durch willkürlich zusammengestellte Dokumente aus der 
Vorzeit. Sie rechtfertigt aber nebenbei den Verdacht, dass auch 
die übrigen Dokumente nicht zuverlässig sind. So hat man 
auch in Deutschland diese und jene der übrigen Akten für 
nachträgliche Fabrikate, für Fälschungen erklärt. Es ist wie 
gesagt nicht möglich, hier in eine derartige Debatte einzu- 
treten. Aber eine von deutscher Seite mit besonderer Schärfe 
gekennzeichnete Schwäche der Gelbbuchdokumente darf 
nicht unerwähnt bleiben. Die Diplomaten des Gelbbuches 
bringen durchweg die offiziellen Versicherungen der deut- 
schen Regierung, dass sie die österreichisch-ungarische Note 
vor ihrer Ueberreichung an Serbien nicht gekannt habe, mit 
unzweideutigen Kommentaren, in denen sie diese deutschen 
Versicherungen als der Wahrheit zuwiderlaufend bezeichnen. 
Für die Berechtigung dieses Zweifels an den feierlichen 
Erklärungen der deutschen Staatsmänner bringt das Gelb-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.