Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

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buch nur einen « Beweis>: die Aeusserung des französischen 
Gesandten in München, Alize, dass Graf von Hertling, 
der bayrische Ministerpräsident ihm erklärt habe, von der 
Note vor der Ueberreichung Kenntnis genommen zu haben. 
Sogleich nach Bekanntwerden des Gelbbuches gab nun 
Graf von Hertling bekannt, dass diese Behauptung des 
französischen Diplomaten eine Erfindung sei...') 
Es soll hier gar nicht besonders betont werden, dass 
die wiederholte feierliche Erklärung der deutschen Regie- 
rung, sie habe von der Note keine vorherige Kenntnis er- 
halten, auch für die Feinde Deutschlands glaubwürdig sein 
durfte. Aber selbst wenn die Versicherungen des Reichs- 
kanzlers und des Staatssekretärs am Auswärtigen Amte, der 
deutschen Botschafter in den europäischen Hauptstädten 
usw. nichts als ein abgekartetes Spiel gewesen sind, ja, ge- 
rade in diesem Falle, ist es doch undenkbar, dass der bay- 
rische Ministerpräsident eine der Abmachung derart zu- 
widerlaufende Aeusserung getan haben könnte! Und die 
selbst in diesem Falle unglaubiiche Aeusserung Hertlings 
bietet doch wiederum den einzigen Anhaltspunkt für die 
Annahme, dass die Versicherung der anderen deutschen 
Staatsmänner nicht der Wahrheit entsprochen habe. Das 
Dementi des Grafen Hertling ist also entschieden glaub- 
würdiger als die Behauptung des Gelbbuches. Dieses Bei- 
spiel mag hier genügen. Es wird an Hand einzelner Doku- 
mente Gelegenheit sein, den sachlichen Nachweis zu führen, 
dass eine grosse Anzahl der im Gelbbuch gebrachten Infor- 
mationen falsch ist und eine grosse Anzahl der dort auf- 
gestellten Behauptungen in sich zusammenfällt. 
Betrachten wir die Akten des Gelbbuches nun aber, 
ohne weitere Einzelfälle herauszugreifen, und nach Abzug der 
sechs einleitenden und der beiden vorletzten Akten, so bleiben 
noch 152 Stücke der Betrachtung vorbehalten. Von diesen 
bringt das letzte die Erklärung des Dreiverbandes vom 
4. September, in der sich die drei Regierungen zu gemein- 
samem Friedensschluss verpflichten. Es gehört also auch nicht 
in den Zusammenhang der Verhandlungen vor Kriegsaus- 
') Bayrische Staatszeitung. 13. Dezember 1914.
	        
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