Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

84 22. Juli 
  
  
schafter, der gestern infolge beruhigender Erklärungen, die 
ihm auf dem Ministerium des Aeussern gegeben wurden, seinen 
Landaufenthalt angetreten hat, vertraute mir an, dass seine 
Regierung keine Einwendungen gegen einen Schritt machen 
wird, der die Bestrafung der Schuldigen und die Auflösung 
der notorisch revolutionären Vereine?) bezwecke, aber keine 
für das serbische Nationalgefühl demütigenden Forderungen 
zulassen könne. 
Der österreichisch-ungarische Minister des Aeusseren, Graf 
  
Berchtold, an den österreichisch-ungarischen Gesandten 
  
in Belgrad, Freiherrn von Giesl. 
  
Rotbuch Nr.‘.') 
Wien. 
ei Euer Hochwohlgeboren wollen die nachfolgende Note am 
sche Note an Donnerstag, den 23. Juni, nachmittags, der königlichen Regie- 
Serbien: rung überreichen: 
Am 31. März 1909 hat der Königlich Serbische Gesandte 
am Wiener Hofe im Auftrage seiner Regierung der Kaiserlichen 
und Königlichen Regierung folgende Erklärung abgegeben: 
iR « Serbien anerkennt, dass es durch die in Bosnien geschaffene 
31. März 1909. Tatsache in seinen Rechten nicht berührt wurde und dass es 
sich demgemäss den Entschliessungen anpassen wird, welche 
die Mächte in bezug auf Art. 25 des Berliner Vertrages treffen 
werden. Indem Serbien den Ratschlägen der Grossmächte 
Folge leistet, verpflichtet es sich, die Haltung des Protestes 
und des Widerstandes, die es hinsichtlich der Annexion seit 
vergangenem Oktober eingenommen hat, aufzugeben und 
verpflichtet sich ferner, die Richtung seiner gegenwärtigen 
Politik gegenüber Oesterreich-Ungarn zu ändern und künftig- 
hin mit diesem letzteren auf dem Fusse freundnachbarlicher 
Beziehungen zu leben.» 
Gib. Nr. 18. °) Vergleiche die dieser Erwartung widerspre- 
chende Haltung Sasonows in der Vereinsfrage, Rb. 14: «Am lebhaf- 
testen erklärte sich Herr Sasonow gegen die Auflösung der «Narodna 
Odbrana>», die Serbien niemals vornehmen werde». 
  
Rb. Nr. 7. ') Diese Note wurde den Regierungen der Mächte 
am 23. resp. 24. Juli von den österreichisch-ungarischen Vertretern 
überreicht. Sie ist in sämtlichen in diesem Buche behandelten Ver- 
öffentlichungen enthalten.
	        
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