Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

triebsunkosten gewährten der Rat der Stadt und die Kriegsnot- 
spende Verrechnungsgelder und zinslose Darlehen. 
Eine weitere Gelegenheit zur Beschaffung von Arbeit bot 
die Reichswollwoche. Der Nat der Stadt betraute den Nationalen 
Frauendienst mit der Verarbeitung des gesammelten Materials. 
Infolgedessen errichtete der Nationale Frauendienst Anfang 
Februar 1915 in verschiedenen Teilen der Stadt sechs Näh- 
stuben, die insgesamt 294 jugendliche Arbeiterinnen beschäftigten, 
welche Anspruch auf Arbeitlosenunterstützung besaßen. Nach 
Durchführung der gesamten Arbeit sind die Nähstuben Ende 
März geschlossen worden. Die GBetriebskosten deckte der Rat 
der Stadt. 
Hauswirtschaftliche Stellen jeder Art wurden an nahezu 
800 Frauen direkt vermittelt. — In einzelnen Fällen haben 
Versuche, Frauen an Stelle der einberufenen Männer in 
Fabriken unterzubringen, zum Ziel geführt. Neuerdings ist der 
Rat der Stadt gemeinsam mit dem Nationalen Frauendienst 
an das Problem der Arbeitsbeschaffung für arbeitlose Frauen 
herangetreten, was zur Einstellung von Frauen in die städtische 
Straßenreinigung führte, zum Laubsammeln in den Anlagen, 
Reißigschneiden, Abfallabholen usw. 
Die Arbeitsbeschaffung für die Frauen der gebildeten 
Stände verursachte ebenfalls große Schwierigkeiten. Eine 
Stellenvermittlung im eigentlichen Sinne konnte nicht ins Auge 
gefaßt werden, da für die wesentlich in Betracht kommenden 
Berufe — Hausdamen, Wirtschafterinnen, kaufmännische Lei- 
kerinnen, Privatlehrerinnen usw. während der Kriegszeit im 
Verhältnis zu der Nachfrage das Stellenangebot sehr gering 
ist. Nur in einzelnen Fällen konnte der Nationale Frauen- 
dienst Stellen vermitteln. Um in Not befindlichen Lehrerinnen 
(für Sprachen, Musik, Zeichnen, Schneidern und Weißnähen) 
die Möglichkeit eines Verdienstes zu sichern, richtete der Nationale 
Frauendienst, Abteilung Kriegshilfe für Frauen gebildeter 
Stände, Anterrichtskurse und Einzelstunden ein, hauptsächlich 
für unbemittelte Schüler und Schülerinnen, für die die be- 
treffende Abteilung das Honorar an die Lehrerinnen zahlte. 
Im übrigen kamen Notstandsarbeiten in Betracht. Es wurden 
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