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Eingriff würde nachteilige Folgen für die Buttererzeugung und in der Folge
auch für den Bestand an Milchkühen zeitigen, dessen tunlichste Erhaltung
im Interesse unserer Volkswirtschaft überaus wünschenswert ist. Insbeson—
dere wurden aus Derfügungsbeschränkungen, die sich auf die nicht in Mol-
kereien gewonnene Butter erstreckten, nicht nur große praktische Schwierig-=
keiten, sondern auch eine zunehmende NMeigung der kleinen Besitzer, das
Milchvieb abzuschlachten und dabei von den derzeitigen hohen Hreisen für
Schlachtvieh Dorteil zu ziehen, befürchtet. Die Derordnung über den Der-
kehr mit Zutter vom 8. Dezember 1015 beschränkt sich desbalb darauf, die
der Sentraleinkaufsgesellschaft zur Abgabe an Bedarfsverbände in den ein-
geführten Zuttermengen zur Derfügung stehende Menge durch Su-
weisung eines Bruchteils der Inlandserzeugung zu verstärken. Su dem
Zwecke wurde ihr ein Anspruch auf 15 % der Buttererzeugung der Molke-
reien gegeben, die im Jahre 0 14 mindestens 500 000 Liter Milch oder eine
entsprechende Menge Rahm verarbeitet haben. Diese Lieferungspflicht an
die Sentraleinkaufsgesellschaft wird dadurch noch weiter eingeschränkt, daß
in Bundesstaaten, in denen eine allgemeine Regelung des Derkehrs mit
Butter besteht, die Bierfür errichteten Landesverteilungsstellen die 15 % für
sich in Anspruch nehmen, für den Ausgleich in ihrem Bezirk verwenden
und nur den dabei verbleibenden Nberschuß von diesen 15 % oder eine vom
Reichskanzler zu bestimmende Mindestmenge der Sentraleinkaufsgesellschaft
für das übrige Reichsgebiet zur Derfügung zu stellen haben. Solche Landes-
verteilungsstellen sind in sieben Bundesstaaten, darunter in Bayern. und
Königreich Sachsen, errichtet worden. Die Sentraleinkaufsgesellschaft steht
in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiete der Butterversorgung in organischer
VDerbindung mit dem Butterverteilungsbeirat, dem die regiminelle Leitung
des Derkehrs mit Butter obliegt. Die beschränkte Bewirtschaftung der
Butter hat eine gleichmäßige Dersorgung nicht bewirkt. Während der
Bedarf in manchen Gebieten ausreichend gedeckt wird, sind weite Landes-
teile auf durchaus unzulängliche Mengen angewiesen. Auch durch eine
Erhöhung der Abgabepflicht der Molkereien auf 50 % ist keine wesentliche
Besserung erreicht worden. Es ist daher neuerdings in Aussicht genommen
worden, zu einer allgemeinen Bewirtschaftung der Butter zu schreiten und
damit die Bewirtschaftung der übrigen für Speisezwecke dienenden Fette
zu verbinden.
Auch bei den Kartoffeln ist eine öffentliche Zewirtschaftung der
ganzen Bestände nicht für möglich angesehen worden. Die Entwicklung der
Dinge hat zwar gezeigt, daß selbst bei dieser Frucht, deren Erträge im Frieden
den inländischen Bedarf reichlich decken, unter den jetzigen veränderten Der-
Bältnissen eine für die Kortführung des Krieges verhängnisvolle Erschöpfung
der Bestände durchaus nicht ausgeschlossen ist. Die Kartoffel wird als Ersatz
für andere knapp gewordene menschliche abrungsmittel, ganz besonders aber
auch als Ersatz für fehlende Futtermittel in solchem Maße in Anspruch genom-
men, daß sogar eine reiche Ernte, wie sie das Jahr 1015 ergab, leicht vor der
Seit der nächsten Ernte aufgezehrt sein kann. TLegt diese Erkenntnis den Ge-
danken an eine allgemeine Bewirtschaftung auch nahe, so ist doch anzuerkennen,