IV. Kriegswirtschaft 151
wirtschaft zugelassen werden, wenn die so geschaffene Gemeinschaft die vor—
erwähnten Bedingungen erfüllt. Zwischen der R. G. St. und den selbst—
wirtschaftenden Kommunalverbänden besteht ein wechselseitiges Aushilfs—
verhältnis. Die R. G. St. kann bei dringendem Bedürfnis in den
Bedarfsanteil des Kommunalverbandes eingreifen gegen die Derpflich-
tung, die herausgenommenen Mengen in Brotgetreide zurückzuliefern.
Umgekehrt hat die R. G. St. dem Kommunalverband im Notfalle mit Mehl
auszuhelfen, das ebenfalls bald zu erstatten ist. Weiter hat die R. G. St.
einem selbstwirtschaftenden Kommunalverband auf Derlangen Roggen gegen
Weizen und Weizen gegen Roggen einzutauschen. Bei der Lagerung der
Vorräte und der Finanzierung soll sie ihm hilfreich zur Seite stehen.
Bei der Behandlung der Kleie der nicht selbstwirtschaftenden Kom-
munalverbände ist insofern eine Anderung eingetreten, als jeder Kommunal=
verband zunächst soviel Kleie erhält als dem in seinem Bezirke beschlag-
nahmten Getreide bis zur höhe seines Bedarfsanteils entspricht und nur
der Rest von der Zezugsvereinigung Deutscher Landwirte zu verteilen ist.
Don der Derbrauchsregelung durch die Kommunalverbände sind Grieß,
Graupen, Teigwaren sowie Kinder= und Kraftmehle ausgenommen; die
Belieferung der Hersteller dieser Erzeugnisse mit Mehl geschieht nicht mehr
durch die Kommunalverbände, sondern durch die R. G. St., die dabei für
den Absatz, insbesondere für die Hreisbemessung bindende Vorschriften trifft.
Die Brotgetreideernte von 1915 wurde anfänglich nicht ungünstig be-
urteilt. Da überdies die R. G. St. über einen großen Bestand aus dem
verflossenen Wirtschaftsjahre verfügte, so beschlossen Direktorinm und Kura-
torium Ende August 1015, die Kopfmenge auf 225 g Mehl zu erhöhen, das
Ausmahlverhältnis auf 75 % herabzusetzen und Hinterkorn bis zu 3% des
Ernteerträgnisses zur Derfütterung freizugeben. Weiter wurden 300 000
Tonnen Getreide aus den Beständen der R. G. St. zur HBerstellung von
Futterschrot für Schweinemast und für die Ernährung des Milchviehs abge-
geben. TLeider erwies sich die Ernte als viel ungünstiger als man angenommen
hatte. Deshalb mußte im Januar lolé die frühere Kopfquote von 200
und das frühere Ausmahlverhältnis von 80 bzw. 82 % wieder hergestellt
und die Freigabe des Hinterkorns zurückgenommen werden. Hierdurch ist
gesichert, daß die vorhandenen Bestände zur Dersorgung Deutschlands bis
zum Beginne des nächsten Erntejahres ausreichen und eine Rücklage ver-
bleibt, die nicht nur bei verspäteter Einbringung der Ernte vor Derlegenheiten
schützt, sondern auch die Möglichkeit bietet, bis zum Schluß dieses Erntejahres
der schwerarbeitenden Bevölkerung Suschüsse zu den auf sie entfallenden
Rationen zu gewähren.
Der durch die Festsetzung von Böchstpreisen für Weizen und Roggen im
Oktober lol# geschaffene Hreisstand ist bisher im wesentlichen festgehalten
worden; nur ist die Spannung zwischen den höchsten oder den niedrigsten
reisen, die nach dieser Festsetzung 28 M. für die Tonne betrug, im zweiten
Erntejabr auf 15 M. herabgesetzt worden, indem die Hreise der Hauptorte
des Ostens etwas erhöht, die der südlichen und westlichen Hauptorte etwas
ermäßigt wurden. Der Berliner Hhöchstpreis für Roggen ist auch im zweiten