Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

166 F. Cusensky 
vermindert worden, daß die Verwaltung einer für das Reich errichteten 
Kriegsgesellschaft übertragen wurde, deren Tätigkeit unter der Aufsicht des 
Reichskanzlers stand und landesrechtlichen Eingriffen mehr oder weniger 
entzogen war. Immerhin blieben zahlreiche Reibungsflächen bestehen. 
Dies wurde besonders fühlbar, als mit dem Knappwerden der Tkahrungs- 
mittel vielfach das Bestreben entstand, die in einzelnen Gebieten gewonnenen 
Erzeugnisse dem Derbrauch im Erzeugungsgebiete vorzubebalten. Durch 
zahlreiche auf dieses Streben zurückzuführende Ausfuhrerschwernisse und 
völlige Ausfuhrverbote wurde die allgemeine Dersorgung ungünstig beein- 
flußt. Abhilfe konnte nur durch eine auf die Kriegsdauer beschränkte Ver— 
stärkung der Machtbefugnisse des Reichs geschaffen werden, dadurch, daß 
die Zuständigkeit und Derantwortlichkeit für das ganze Gebiet der Doklks- 
ernährung in einer einheitlichen, mit weitgehenden Dollmachten ausge- 
statteten Derwaltungsstelle des Reichs zusammengefaßt wurde. 
Don diesen Erwägungen ausgehend hat der Bundesrat durch Der- 
ordnung vom 22. Mai jolé den Reichskanzler ermächtigt, alle im Deutschen 
Reiche vorhandenen Lebensmittel, Futtermittel, Rohstoffe und zur Lebens- 
mittel- und Diehversorgung erforderlichen Gegenstände für die Ernährung des 
Dolkes in Anspruch zu nehmen, ihre Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr, sowie 
den Derkehr mit ihnen und ihren VDerbrauch zu regeln und Bestimmungen über 
die Hreise zu treffen. Auch kann er in dringenden Fällen die Landesbehörden 
unmittelbar mit Anweisung versehen. Ferner ist der Reichskanzler ermächtigt, 
diese und sonstige ihm auf dem Gebiete der Dolksernährung übertragenen 
Machtvollkommenheiten durch eine von ihm zu errichtende, seiner Aufsicht 
unterstehende Behörde auszuüben. Auf Grund dieser Ermächtigung hat 
der Reichskanzler das Kriegsernährungsamt errichtet und ihm mit einzelnen 
Vorbehalten die ihm zugewiesenen Befugnisse übertragen. An der Spitze 
des K. E. A. steht ein Hräsident, der für dessen Tätigkeit verantwortlich ist. 
Er wird unterstützt durch den aus 11 Mitgliedern bestehenden Vorstand, 
mit dem er sich vor seiner Entscheidung in wichtigen Fragen berät. Er führt 
den Dorsitz in dem aus Dertretern der höchsten Behörden, der Kriegsstellen 
und Kriegsgesellschaften und Sachverständigen, auch Frauen bestehenden 
Beirat, der in grundsätzlichen Fragen zu hören ist. Das K. E. A. hat von 
Anbeginn an eine sehr rührige Tätigkeit entwickelt; zahlreiche der seitdem 
erlassenen Derordnungen sind auf seine Anregung zurückzuführen. An der 
Gestaltung des Wirtschaftsplans für 1016/17 und den zu seiner Durch- 
führung bestimmten Derordnungen hat es entscheidend mitgewirkt. Seine 
Arbeiten sind noch zu sehr im Flusse, um schon jetzt eingehender Würdigung 
unterzogen werden zu können, doch berechtigen sie zu der Hoffnung, daß 
das Giel, zu dem das K. E. A. errichtet worden ist, Einheitlichkeit und kraft- 
volles Dorgeben auf dem Gebiete der Dolksversorgung voll erreicht und 
dadurch verstärkte Sicherbeit für das, was jedem Deutschen vor allem am 
Herzen liegt, gegeben wird, für 
unser siegreiches Durchhalten in diesem Weltkriege. 
(Abgeschlossen Mitte August 10 16.) 
V W. W M (
	        
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