Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer 215 
behörden zur Führung der Geschäfte oder zur Mitarbeit zugewiesen. Deren 
Tätigkeit war infolge ihrer Kenntnis der einschlägigen Derhältnisse nützlich, 
doch fiel es den Beamten der Armenpflege nicht immer leicht, sich von den 
armenrechtlichen Grundsätzen, wie es nötig war, freizumachen. 
b) Teben der amtlichen Unterstützungstätigkeit der Lieferungsverbände 
wirkt die freiwillige Unterstützungstätigkeit der Organisationen 
der Wohlfahrtspflege. Der Krieg hat im stärksten Maße das Gemein- 
schaftsgefühl erweckt, Gegensätze überwunden, soziale Schärfen beseitigt. 
Die freiwillige Liebestätigkeit in der Kriegsfürsorge entsprang einem sitt- 
lichen Drange, der Geber und Empfänger in aleicher Weise umfaßte. Don 
ganzem Herzen ist zu hoffen, daß die große Opferfreudigkeit der ersten 
Kriegsmonate auch bei noch längerer Dauer des Krieges nicht erlahmen möge. 
Die GOrganisation der privaten Kriegsfürsorge arbeitet in der Regel 
im engen Anschluß an die gemeindlichen Unterstützungskommissionen; oder 
bestelende Organisationen, wie der Wationale Frauendienst (s. Art. VIII), 
das Rote Kreuz und viele andere, boten den amtlichen Stellen ihre 
willkommene Mitarbeit an; dazu wurden freiwillige Belfer aus allen 
Schichten der Bevölkerung gewonnen. Ze größer das Arbeitsfeld der Lie- 
ferungsverbände wurde, um so mehr der ehrenamtlichen Mithilfe war nötig. 
Die Fürsorgetätigkeit der privaten Kriegsfürsorge in der Unterstützung 
der Kriegerfamilien hat ergänzenden Charakter. Sie greift nur 
ein, wenn eine wirtschaftliche Not bestebt, die nicht durch andere GOr- 
ganisationen beseitigt wird. Sie paßt ihre Tätigkeit in noch höherem Maße 
dem einzelnen Fall an, indem sie die notwendige Ergänzung zur amt- 
lichen Fürsorge zu ermitteln sucht. 
Gewöhnlich nimmt die private Kriegsfürsorge die Form des Aus- 
schusses an, der aus einem Dorsitzenden und einer größeren Anzahl von 
Mitgliedern bestebt. In seiner Hand liegt die Entscheidung über die Unter- 
stützungsgesuche. Ihm übergeordnet ist die Sentralleitung oder der vorstand, 
der durch besonders gebildete Kommissionen die Leitung führt, die Kontrolle 
ausübt, vor allem aber die Geschäftsanweisungen ausgibt. In der Sentral- 
leitung pflegt die Unterstützungskommission des Lieferungsverbandes ver- 
treten zu sein, um die Susammenarbeit mit den amtlichen Stellen zu ge- 
währleisten. Der hilfsausschuß teilt sein Arbeitsfeld in Bezirke ein und 
bildet dementsprechend Bezirksstellen, denen die Bearbeitung der ein- 
gegangenen Unterstützungsanträge obliegt. Die private Fürsorge ver- 
wendet teils eigne und teils durch Sammlung und Suwendungen auf- 
gebrachte Mittel. Dabei machen die Suwendungen und Beibilfen der 
Gemeinden, besonders der Städte, sehr große Beträge aus. Micht immer 
und überall konnte zwischen Lieferungsverband und freiwilligen GOrgani- 
sationen eine einheitliche Derwaltung geschaffen werden; aber das Be- 
streben, untereinander Fühlung zu halten und zum Wohle der Krieger- 
familien Hand in Hand zu arbeiten, ist überall vorbanden. — Zu viele 
Wege der Grganisation der freiwilligen Fürsorgetätigkeit waren möglich 
und sind den jeweiligen Derhältnissen entsprechend eingeschlagen worden, 
als daß sie an dieser Stelle geschildert werden könnten. Schon der Mithelfer
	        
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