IX. Die soziale Versicherung und der Krieg 281
Umlage wieder eingebracht werden, sofern nicht Gegenleistungen vorliegen.
Die besonderen Kriegsleistungen der dem Zeichsversicherungsamt unter-
stellten Landesversicherungsanstalten haben bis zum 51. Mai 1016 insgesamt
#108 Millionen Mark betragen. Davon entfallen auf Darlehen an Gemeinden
usw. zur Linderung der Kriegsnot 77 Millionen Mark und auf sonstige
Kriegswohlfahrtszwecke gemäß §& 1274 des Gesetzes 32 Millionen Mark.
Darunter befinden sich Suschüsse an das Rote Kreuz im Betrage von 2 552 824
Millionen, für Liebesgaben an das Feldheer (Wollsachen usw.) 2 763 850
Mark, für Unterstützung von Arbeitslosen und sonst Hilfsbedürftigen
10 530 589 Mark, Kosten der Bereitstellung von Heilstätten für Krieger
5 828 506 Mark, Ehrengaben an die hHinterbliebenen von Kriegsteilnehmern
5 586 814 Mark, Kriegsbeschädigtenfürsorge 1 064 007 Mark, der Rest verteilt
sich auf verschiedene andere in gleichem Sinne aufgewendete Ausgaben.
Dem Roten kreuz sind 6500 Betten in den Heilanstalten der Versicherungs-
anstalten zur Derfügung gestellt worden. Schon nach dem Gesetz haben die
Dersicherungsträger einen Mindestteil ihres Dermögens in Anleiben des
Reichs oder der Bundesstaaten anzulegen. Das ist vor dem Kriege im Gesamt-
betrage von 558 Millionen geschehen. Darüber hinaus haben sie mit Ge-
nehmigung des Reichsversicherungsamts in den bisherigen vier Kriegs-
anleihen rund 700 Millionen Mark angelegt. — Auch die Reichsversicherungs-
anstalt für Angestellte hat Kriegsfürsorgemaßnahmen getroffen. So hat sie
infolge der durch die Derordnung des Bundesrats vom 26. August 1015
festgesetzten Dergünstigungen für die Kriegsteilnehmer bezüglich der Beitrags-
leistung und der Erhaltung der Anwartschaft allein für die ersten 15 Kriegs=
monate rund 21 Millionen Mark aufgewendet. Für warme Unterkleidung
der Krieger sind 1 000 O00 Mark bis zum 1. Dezember lols bewilligt, dem
Roten Kreuz für kriegsgefangene Deutsche in Sibirien 10 Ooo Mark. Für
Ausstattung von Lazarettzügen, Badewagen usw. sind rund 1 000 Ooo Mark
überwiesen und ein Dereinslazarett dem Roten Kreuz zur Derfügung gestellt
worden. An den Kriegsanleihen hat sich die Anstalt mit 200 Millionen Mark
beteiligt. Sie beschloß ferner, bei versicherten Kriegsbeschädigten die Berufs-
beratung und Berufsumlernung als Heilverfahren im gesetzlichen Sinne
anzusehen und die Kosten hierfür zu übernehmen, soweit sie nicht von dritter
Seite getragen werden. Für diesen Gweck erstattet sie einen täglichen Ver—
pflegungssatz von 6 Mark den mit der Kriegsbeschädigtenfürsorge befaßten
verbänden.
Von ganz besonderem Einfluß auf die Leistungsfähigkeit der Der-
sicherungsträger werden die mehr oder weniger dauernd nachteiligen Folgen
des Krieges auf den Gesundbeitszustand und die Erwerbsfähigkeit der heim-
gekehrten Krieger sein. Die Dauer und die Schwere der Kämpfe stellen
ungebeure Anforderungen an die Seelen= und Körperkräfte der Kämpfer.
Gar viele von ihnen werden krank oder verstümmelt zurückkehren. Wertvoller
als je wird deshalb die uns verbleibende Manneskraft sein, wenn es nach
schwer errungenem Siege gelten wird, die uns geschlagenen wirtschaftlichen
Wunden zu beilen. Auch der Invalide wird als Mitarbeiter an dem Wieder-
aufbau der Dolkskraft wertvoll und willkommen sein. Diese Erkenntnis