in mehrfachen Richtungen Verbesserungen der bestehenden Einrichtungen
anzustreben sein. Und gleichwie die Arbeit der Dersicherungsträger eine Vor-
schule für die erfolgreiche Heilbehandlung war, so wird diese jetzt im Kriege
so erfreulich weitergebildet, daß die neuen Erfahrungen wiederum den
Dersicherungsträgern zugute kammen werden. Dies gilt beispielsweise
von den Fortschritten in der Herstellung künstlicher Glieder, deren Mutzbar-
machung nicht nur den Derletzten selbst zugute kommen wird, sondern auch
wegen der mit ihr verbundenen Erhöhung der Erwerbsfähigkeit den Der-
sicherungsträgern. Besondere Aufmerksamkeit wird ferner der Derbesserung
der Unfallverhütungstechnik zuzuwenden sein. Alsdann könnten, abgesehen
von dem sozial und wirtschaftlich wertvollen größeren Schutze der gesamten
Arbeiterschaft, nicht nur durch Unfälle Derletzte, sondern überhaupt beschränkt
Erwerbsfähige in größerem Umfange verwendet werden. So könnte bei-
spielsweise angestrebt werden, die Einstellung der Schutzvorkehrungen, den
Gebrauch der Arbeitsmaschinen, die Bewegung der Lasten usw., wozu jetzt
zwei gesunde Arme oder Beine erforderlich sind, so zu gestalten, daß schon
eines dieser Glieder bei nicht erhöhter Unfallgefahr ausreicht. Andererseits
wird aber daran festzuhalten sein, daß die Beschäftigung beschränkt Arbeits-
fähiger nicht zu einer loseren Handhabung der Unfallverhütungsvorschriften
führen darf. In größerem Umfange werden nach Beendigung des Mrieges
namentlich auch die vorstehend schon erwähnten Maßnahmen der Der-
sicherungsträger zu einer planmäßigen Wiedereinstellung von Unfallver-
letzten auszubauen sein. Die Erfahrungen in der Berufsberatung, Umschulung,
Ausbildung in LTehrwerkstätten, Arbeitsvermittlung und Ansiedelung der
Kriegsverletzten werden die Berufsgenossenschaften und Dersicherungs-
anstalten für ihre Versicherten um so leichter nutzbar machen können, als
viele ihrer Dorstandsmitglieder in den Organisationen der Kriegsbeschädigten-
fürsorge (vgl. oben S. 282) an führenden Stellen tätig sind. Die unter den
Dersicherungsträgern bestehenden Derbände und Dereinigungen (Derband
der deutschen Berufsgenossenschaften, Ausschuß der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften, Freie Dereinigungen deutscher Berufsgenossenschaften
usw.), die schon bisher in mancherlei Derwaltungsangelegenheiten erfolg-
reich sich betätigt Haben, werden auch in der erweiterten Verletztenfürsorge
als Mittelpunkte des Gedankenaustausches und der Ausgestaltung gewisser
Richtlinien dienen können.
Bei der Ubernahme und Anpassung von Einrichtungen zur Wieder-
herstellung der Erwerbsfähigkeit der Kriegsverletzten durch Arbeitsbehand-
lung in Werkstätten für die Swecke der sozialen Dersicherung wird es sich
empfehlen, diese Werkstätten auch weiterhin unter der Leitung unparteiischer
Dritter zu belassen und sie nicht etwa den Dersicherungsträgern zu über-
eignen. Diesen wäre vielmehr nur gegen entsprechende finanzielle Gegen-
leistung die Benutzung der Werkstätten zu sichern. Unter denselben Gesichts-
punkten können neue Ubungs= und Arbeitsstätten im Anschluß an große
Krankenanstalten, von Gemeindeverbänden und öffentlichen Körperschaften
geschaffen werden. Auch leistungsfähige Unternehmer (Krupp usw.) werden
ihre schon bestehenden Einrichtungen für ihre mindererwerbsfähig ge-