Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

286 wWitowski 
Die Aeuordnung der Reichsgrenzen und die Umgruppierung der Beziehungen 
Deutschlands zu dem verbündeten, neutralen oder jetzt feindlichen Auslande 
wird mancherlei Anderungen und Ergänzungen des internationalen Fürsorge- 
rechts erfordern. Bei der Durchführung aller solcher Maßnahmen wird 
man, wie bisher, die Mitarbeit der „realen Kräfte des Dolkes“" nicht entbehren 
können. Aber diese Kreise werden durch den wirtschaftlichen Wiederaufbau 
Deutschlands und die Anpassung des Erwerbslebens an die neuen Derhält- 
nisse, die ihnen obliegen wird, vollauf in Anspruch genommen sein. Noch 
mehr als bisher wird es deshalb geboten sein, die Derwaltung der erweiterten 
sozialen Fürsorge so zu gestalten, daß unnötige Sersplitterungen und Be- 
lastungen der Kräfte durch Mebeneinanderarbeiten auf wesensverwandten 
Gebieten vermieden wird. Die soziale Dersicherung erfordert schon jetzt 
infolge des Fehlens eines die Derwaltung vereinfachenden reichseinheit- 
lichen Ausbaues durch alle Instanzen und Versicherungsgebiete die Teilung 
der Zuständigkeit unter Reichs= und Landesbehörden und selbstverwaltende 
Körperschaften recht erbebliche Geldmittel und Arbeitskräfte, durch die nament- 
lich auch die freien Erwerbsstände belastet werden. Ohne einer „schönen 
äußeren Linie“ und einer mehr bureaukratischen Ausgestaltung das Wort 
reden zu wollen, wäre bei neuen gesetzgeberischen Maßnahmen vielleicht 
doch zu erwägen, ob nicht eine Dereinfachung und Gusammenlegung mancher 
Einrichtungen möglich und empfehlenswert wäre. Jedenfalls dürften 
die vorhandenen GOrganisationen immer noch neue Aufgaben zugewiesen 
erbalten können. Sie würden sie, durch jahrzehntelange soziale Arbeit 
geschult, leichter und billiger bewältigen, als neue kostspielige Sweiggebilde 
mit eigenen Derwaltungen. 
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