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Die Aeuordnung der Reichsgrenzen und die Umgruppierung der Beziehungen
Deutschlands zu dem verbündeten, neutralen oder jetzt feindlichen Auslande
wird mancherlei Anderungen und Ergänzungen des internationalen Fürsorge-
rechts erfordern. Bei der Durchführung aller solcher Maßnahmen wird
man, wie bisher, die Mitarbeit der „realen Kräfte des Dolkes“" nicht entbehren
können. Aber diese Kreise werden durch den wirtschaftlichen Wiederaufbau
Deutschlands und die Anpassung des Erwerbslebens an die neuen Derhält-
nisse, die ihnen obliegen wird, vollauf in Anspruch genommen sein. Noch
mehr als bisher wird es deshalb geboten sein, die Derwaltung der erweiterten
sozialen Fürsorge so zu gestalten, daß unnötige Sersplitterungen und Be-
lastungen der Kräfte durch Mebeneinanderarbeiten auf wesensverwandten
Gebieten vermieden wird. Die soziale Dersicherung erfordert schon jetzt
infolge des Fehlens eines die Derwaltung vereinfachenden reichseinheit-
lichen Ausbaues durch alle Instanzen und Versicherungsgebiete die Teilung
der Zuständigkeit unter Reichs= und Landesbehörden und selbstverwaltende
Körperschaften recht erbebliche Geldmittel und Arbeitskräfte, durch die nament-
lich auch die freien Erwerbsstände belastet werden. Ohne einer „schönen
äußeren Linie“ und einer mehr bureaukratischen Ausgestaltung das Wort
reden zu wollen, wäre bei neuen gesetzgeberischen Maßnahmen vielleicht
doch zu erwägen, ob nicht eine Dereinfachung und Gusammenlegung mancher
Einrichtungen möglich und empfehlenswert wäre. Jedenfalls dürften
die vorhandenen GOrganisationen immer noch neue Aufgaben zugewiesen
erbalten können. Sie würden sie, durch jahrzehntelange soziale Arbeit
geschult, leichter und billiger bewältigen, als neue kostspielige Sweiggebilde
mit eigenen Derwaltungen.
iS