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dingungen zu verkaufen wie der Großbetrieb. Von den zahlreichen sonstigen
landwirtschaftlichen Genossenschaften seien noch die Dreschmaschinen—
genossenschaften und die Kartoffeltrocknungsgenossenschaften er-
wähnt. Auch die inzergenossenschaften gehören hierher, die gemein-
sam die von den Mitgliedern gelieferten Trauben keltern und den Wein
für gemeinsame Rechnung verkaufen. Am 1. Januar 1015 betrug die Sahl
der landwirtschaftlichen Genossenschaften insgesamt 9785. Darunter be-
finden sich 5aqb Molkereigenossenschaften, 2565 BZezugsgenossenschaften und
2023 Werkgenossenschaften (vornehmlich Elektrizitätsgenossenschaften, Dresch-
und sonstige Maschinengenossenschaften). Meben den Bezugsgenossenschaften
vermitteln auch die meisten Spar= und Darlehnskassen auf dem Lande den
Bezug landwirtschaftlicher Zedarfsgegenstände und den Absatz landwirt-
schaftlicher Erzeugnisse.
Für kein Gebiet unfres Wirtschaftslebens ist das Genossenschaftswesen
von so großer Bedeutung geworden wie für die Landwirtschaft. Der
intensive Betrieb, die Maschinenbenutzung, die rationelle Derwertung der Er-
zeugnisse, der vorteilhafte Zezug der Bedarfsartikel, das alles ist der Land-
wirtschaft erst möglich geworden durch genossenschaftlichen Busammenschluß.
2. Ahnlich wie für die Landwirtschaft kann auch für das Handwerk der
genossenschaftliche Husammenschluß von großem orteil werden. Tatsächlich
sind denn auch im Handwerk eine große Anzahl Genossenschaften errichtet
worden. Dor allem Rohstoffgenossenschaften, auch Einkaufsgenossen-
schaften genannt. Sie bezwecken den gemeinsamen Einkauf von Robstoffen
und sonstigen Bedarfsartikeln für die verschiedenen Sweige des Handwerks.
Die Schuhmacherrohstoffgenossenschaften z. B. kaufen gemeinschaftlich Leder
ein, die Bäckereigenossenschaften Mehl, Befe usw. NWeben den Rohstoff-
genossenschaften bestehen ferner Werkgenossenschaften zur gemeinschaft-
lichen Beschaffung und Benutzung von Maschinen, deren Anschaffung für den
einzelnen Handwerker zu teuer ist, z. B. im Tischler= und Schreinergewerbe
die Holzverarbeitungsmaschinen. Die Magazingenossenschaften be-
zwecken die gemeinschaftliche Einlagerung der von den Mitgliedern her-
gestellten Waren zum Derkauf, um günstigere Absatzmöglichkeiten zu schaffen,
z. B. im Schreiner= und Tischlergewerbe. Die Hroduktivgenossenschaften
schließlich bezwecken die gemeinschaftliche Herstellung von Waren.
Das Handwerkergenossenschaftswesen ist für das Handwerk von großer
Bedeutung geworden, obwohl es noch nicht die gleiche Bedeutung zu erlangen
vermochte, wie das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen für die Land-
wirtschaft. Die Ursache dürfte darin zu finden sein, daß die erste Dorbedingung
für den Erfolg des HBandwerksbetriebes in der persönlichen Tüchtigkeit und
LCeistungsfähigkeit des Meisters liegt, in der DQualitätsarbeit, die er schafft.
Der genossenschaftliche HZusammenschluß kann namentlich in organisatorischer
Hinsicht den Handwerksbetrieb zwar dem Großbetrieb gegenüber wettbewerbs-
fähig machen, setzt dabei aber voraus, daß der einzelne Handwerksbetrieb
in sich leistungsfähig ist. Dazu kommt, daß der genossenschaftliche Betrieb
im Handwerk eine gewisse Unterordnung erfordert, zu der sich der selbständige
Handwerker nur ungern herbeiläßt. Dadurch wird auch erklärlich, daß die-